Buddhisten erbost über "Dakini"-Sex-Massage

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Symbolbild: Massage(c) AP (Jens Meyer)
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Ein Stuttgarter Sex-Massage-Studio hat sich den Namen "Dakini-Massage" patentieren lassen. Dakinis sind aber buddhistische Engels-Frauen. Das sei wie "Heilige-Marien-Massage", so Kritiker.

Gleichmut ist eine hohe Tugend im Buddhismus, aber in Deutschland ist es damit nun vorbei: Lea Renate Söhner, eine Unternehmerin aus Stuttgart, hat sich den aus dem tibetischen Buddhismus stammenden Begriff "Dakini" markenrechtlich schützen lassen, um unter dem Namen sexuelle und Tantra-Massagen anzubieten. "Das stellt eine Beleidigung der buddhistischen Gemeinde dar, da der Begriff Dakini genauso wenig eine Verbindung zur Erbringung sexueller Dienstleistungen hat wie die Heilige Maria der Christen oder die Fatima der Moslems", heißt es in einem Protestschreiben.

Dakini

Dakinis ("Himmelstänzerinnen") sind im buddhistischen Glauben engelsähnliche Frauen, die die Toten ins Jenseits geleiten.

Die Anhänger des tibetischen Buddhismus hoffen nun, dass das Patentamt die Entscheidung rückgängig macht, da eine "Dakini-Massage" nicht nur gegen gegen die guten Sitten verstoße, sondern auch irreführend sei. "Die Bezeichnung 'Heilige-Marien-Massage' für eine sexuelle Dienstleistung würde niemals genehmigt werden, warum sollte es bei einem zentralen Begriff der buddhistischen Religion anders sein", argumentieren sie.

Der Begriff "Dakini" kommt im Namen jeder Massage des Instituts vor: Von der Dakini-Tantramassage für beide Geschlechter bis zur Dakini-Lingammassage für den Mann und der Dakini-Yonimassage für die Frau für je 155 Euro, wobei Lingam in Sanskrit den Phallus bezeichnet und Yoni das weibliche Pendant. Die Massagen werden als "sinnliche Forschungsreisen" und "unvergessliches Erlebnis" beworben.

"Prostitution mit spirituellem Blabla"

"Es geht uns nicht darum, der Dame das Geschäft zu verderben, wir haben weder gegen Prostitution etwas einzuwenden, noch dagegen, diese Prostitution mit therapeutischem und spirituellem Blabla zu veredeln, wir haben nicht einmal etwas dagegen, dass die Begriffe 'Dakini' und 'Dakinimassage' von dieser Geschäftsfrau verwendet werden", heißt es in der Aussendung. "Das einzige, was wir nicht länger dulden wollen, ist das Monopol auf den Gebrauch dieser Begriffe, den die Dame durch den Markenschutz erlangt hat. Der Begriff soll weiterhin frei bleiben, jeder Mensch soll ihn gebrauchen oder missbrauchen können, die 'karmischen Folgewirkungen' jeder Handlung werden ohnehin nicht von einem deutschen Gericht bestimmt".

(APA/Red.)

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