MADRID. Eine der letzten christlichen Bastionen Europas, Spanien, mit einem Bevölkerungsanteil von gut 80 Prozent Katholiken wankt: Nur noch eine kleine Minderheit geht regelmäßig zur Messe. Zwei Drittel der Bürger verweigern die Zahlung der Kirchensteuer, die übrigens für Mitglieder von Religionsgemeinschaften eine freiwillige Abgabe ist. Nun wollen immer mehr Menschen als Vollendung des Abfalls vom Glauben sogar ihre Taufeinträge löschen lassen.
Doch den Gefallen will die Kirche ihren abtrünnigen Schäfchen nicht tun: „In die Kirche einzutreten ist einfach“, sagt Inma M., die seit Jahren versucht, ihren Kirchenaustritt bescheinigt zu bekommen und die Tilgung ihres Namens aus den Kirchenregistern fordert: bei der Pfarre, wo sie getauft wurde, bei der Diözese, bei der Bischofskonferenz. Vergeblich.
Nun hofft die junge Frau, die von der „mittelalterlichen Kirchenpolitik“ enttäuscht ist, auf die Hilfe des ersten spanischen „Büros für den Glaubensabfall“, das in der Madrider Vorstadt Rivas eröffnet wurde – übrigens gleich im Rathaus, in dem die progressive „Vereinte Linke“ regiert.
„Wir wollen damit die öffentlichen Freiheiten verteidigen“, begründet Bürgermeister José Masa seine in Spanien aufsehenerregende Initiative. Und: „Der Glaubensabfall ist ein Recht, das die Bürger von uns einfordern.“ Soweit die Kirche das nicht freiwillig akzeptiere, helfe man den Abtrünnigen mit Rat und einem Anwalt.
Katholischer Etappensieg
Mehr als 2000 Menschen aus ganz Spanien suchten in den letzten Monaten in Rivas Hilfe für den Ausstieg. Allein 255 Kirchenaustrittsanträge von Bürgern dieser Kleinstadt wurden vom Rathaus an die Oberhirten geschickt. Auch das mit wenig Erfolg – zumal der Oberste Gerichtshof jüngst die Kirche stärkte: Er urteilte, dass Taufbucheintragungen weder getilgt noch mit dem Zusatz „Vom Glauben abgefallen“ versehen werden müssen.
Kläger im erstinstanzlichen Verfahren war Spaniens Datenschutzbehörde gewesen, die bereits hunderte solcher Prozesse gegen die Bistümer des Landes anstrengte. Die Behörde argumentiert, dass Taufeinträge persönliche Daten enthielten und die Betroffenen ein Recht auf Löschung oder Aktualisierung durch den Vermerk ihres Austritts hätten; Beklagter war in diesem Fall das Bistum Valencia, das die Sache aber in die Rechtsmittelinstanzen durchboxen konnte. Nun wird das heiße Eisen dem Verfassungsgericht zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.
Indes nehmen hunderttausende Spanier ihren Bruch mit der Kirche formlos vor. Die Hälfte der jungen Paare heiraten nicht mehr vor dem Altar. Und da auch die Verweigerung der Kirchensteuer schon mit einem schlichten Kreuzchen in der Steuererklärung möglich ist, ist auch die Zahl der spendierfreudigen Gläubigen im Sinkflug und liegt bei 33 Prozent der Steuerpflichtigen – vermutlich ein Hinweis auf die wahre Glaubenslage der spanischen Nation.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.01.2009)
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