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Religion: Spaniens Kirche verliert ihre Schäfchen

02.01.2009 | 18:28 |  Von unserem Korrespondenten RALPH SCHULZE (Die Presse)

Austrittswilligen werden Steine in den Weg gelegt. Doch staatliche Stellen, etwa die Datenschutzbehörde und Rathäuser, decken die Bistümer mit Klagen ein.

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MADRID. Eine der letzten christlichen Bastionen Europas, Spanien, mit einem Bevölkerungsanteil von gut 80 Prozent Katholiken wankt: Nur noch eine kleine Minderheit geht regelmäßig zur Messe. Zwei Drittel der Bürger verweigern die Zahlung der Kirchensteuer, die übrigens für Mitglieder von Religionsgemeinschaften eine freiwillige Abgabe ist. Nun wollen immer mehr Menschen als Vollendung des Abfalls vom Glauben sogar ihre Taufeinträge löschen lassen.

Doch den Gefallen will die Kirche ihren abtrünnigen Schäfchen nicht tun: „In die Kirche einzutreten ist einfach“, sagt Inma M., die seit Jahren versucht, ihren Kirchenaustritt bescheinigt zu bekommen und die Tilgung ihres Namens aus den Kirchenregistern fordert: bei der Pfarre, wo sie getauft wurde, bei der Diözese, bei der Bischofskonferenz. Vergeblich.

Nun hofft die junge Frau, die von der „mittelalterlichen Kirchenpolitik“ enttäuscht ist, auf die Hilfe des ersten spanischen „Büros für den Glaubensabfall“, das in der Madrider Vorstadt Rivas eröffnet wurde – übrigens gleich im Rathaus, in dem die progressive „Vereinte Linke“ regiert.

„Wir wollen damit die öffentlichen Freiheiten verteidigen“, begründet Bürgermeister José Masa seine in Spanien aufsehenerregende Initiative. Und: „Der Glaubensabfall ist ein Recht, das die Bürger von uns einfordern.“ Soweit die Kirche das nicht freiwillig akzeptiere, helfe man den Abtrünnigen mit Rat und einem Anwalt.

 

Katholischer Etappensieg

Mehr als 2000 Menschen aus ganz Spanien suchten in den letzten Monaten in Rivas Hilfe für den Ausstieg. Allein 255 Kirchenaustrittsanträge von Bürgern dieser Kleinstadt wurden vom Rathaus an die Oberhirten geschickt. Auch das mit wenig Erfolg – zumal der Oberste Gerichtshof jüngst die Kirche stärkte: Er urteilte, dass Taufbucheintragungen weder getilgt noch mit dem Zusatz „Vom Glauben abgefallen“ versehen werden müssen.

Kläger im erstinstanzlichen Verfahren war Spaniens Datenschutzbehörde gewesen, die bereits hunderte solcher Prozesse gegen die Bistümer des Landes anstrengte. Die Behörde argumentiert, dass Taufeinträge persönliche Daten enthielten und die Betroffenen ein Recht auf Löschung oder Aktualisierung durch den Vermerk ihres Austritts hätten; Beklagter war in diesem Fall das Bistum Valencia, das die Sache aber in die Rechtsmittelinstanzen durchboxen konnte. Nun wird das heiße Eisen dem Verfassungsgericht zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.

Indes nehmen hunderttausende Spanier ihren Bruch mit der Kirche formlos vor. Die Hälfte der jungen Paare heiraten nicht mehr vor dem Altar. Und da auch die Verweigerung der Kirchensteuer schon mit einem schlichten Kreuzchen in der Steuererklärung möglich ist, ist auch die Zahl der spendierfreudigen Gläubigen im Sinkflug und liegt bei 33 Prozent der Steuerpflichtigen – vermutlich ein Hinweis auf die wahre Glaubenslage der spanischen Nation.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.01.2009)

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16 Kommentare
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Die EU täte gut daran, ...

... endlich für die gesamten EU-Staaten die Trennung von Kirche(n) und Staat(en) vorzuschreiben. Das wäre dann endlich eine sinnvolle Vorschrift, die auch demokratiepolitisch korrekt und begrüßenswert wäre.

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Re: Die EU täte gut daran, ...

Spanien ist hier bestimmt ein Sonderfall, weil es um ein grundlegendes Menschenrecht geht welches es durchzusetzen gilt, ansonsten sehe ich nicht ein warum die Eu in gute Strukturen die unter Umständen in Jahrhunderten gewachsen sind wie etwa im VK oder in Dänemark. Eingreifen sollte das ist Sache der jeweiligen Völker im Bedarfsfall etwas zu ändern.

Gast: Ludwig Ammer
04.01.2009 14:32
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Lange genug

habe ich vor den Verhältnissen in Spanien gewarnt und Vorschläge zur Umgestaltung der Kirchenfinanzierung gemacht. Meine Vorbilder sind "mein heiliger" also der selige Hartmann und Berthold Pürstinger, die beide auf dem Thron der katholischen Chiemsee saßen. Der Erste hat als Berater aller Kaiser seiner Zeit sogar Barbarossa sich widersetzen getraut und der Zweite hat die verhurten Salzburger Bischöfe hinten gelassen, um selbst in Saalfelden die Priestermotivation zu beleben und in Raitenhaslach seine Theologie zu verfassen, als viele der bequemen unheiligen Lutherei zugefallen sind. Beide Retter des katholischen Glaubens vom Chiemsee haben keine weltliche Macht und keine kirchliche Fürstenmacht wirklich gebraucht, auch wenn der selige Hartmann der größte Fürst Südtirols war. Er hat halt damit die narrischen Deutschen im Zaum halten können. Nach Barbarossa Franko und den Kommunisten sollte Spanien sich ganz von der Politik entfernen und nur noch das Christkindl über dem Kelch Hartmanns

Gast: Blitzky
04.01.2009 10:51
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Im Vergleich zu Spanien sind wir ein Kirchenstaat...

beispielsweise sind etwa 50 % der pädagogischen Hochschulen kirchlich geführt!!!!
Katholische Privatschulen bekommen ihre Lehrerkosten zu 100 % vom Staat refundiert und schnorren auch sonst allerhand vom Staat herunter. Andere Privatschulen müssen sich über vergleichsweise horrende Schulgelder der Eltern finanzieren.
Seit neuesten sind auch Spenden an die Caritas steuerlich absetzbar, wovon amnesty international nur träumen kann...
Aber trotzdem wollte das Stift St. Paul in Kärnten von den Schwammerlsuchern eine Jahresvignette um 50 Euro kassieren.


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Re: Im Vergleich zu Spanien sind wir ein Kirchenstaat...

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde ein neues Konkordat geschlossen, in dessen folge unteranderem auch das Protestantengesetz im Parlament beschlossen wurde. Ich kann Ihnen Garantieren der Staat hat dabei ein sehr gutes Geschäft gemacht. Neben dem gewaltigen gesellschaftlichen Nutzen den die Kirchen bringen(Krankenhäuser, Pflegeheime, Behindertenheime, Schulen, vorallem auch das Vermitteln von grundlegenden ethischen Werten usw. ) Hat der Staat mit dieser kirchenfreundlichen Rechtslage sich unglaubliche Mengen an Vermögen erspart das von den Nazis enteignet wurde und später zum großteil nicht zurückgegeben wurde.

Antworten Leo Naphta
04.01.2009 15:06
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Re: Im Vergleich zu Spanien sind wir ein Kirchenstaat...

Ja, es stimmt, dass der Staat die Lehrerkosten der katholischen Privatschulen trägt (steht so im Konkordat) - das macht die katholischen Privatschulen dennoch zu den für den Staat billigsten Schulen des Landes und entlastet das Budget gewaltig.

Denn für alles andere, und das ist nicht wenig, kommen die Schulerhalter (Orden, Diözese, kathol. Stiftungen) und die Eltern mit dem Schulgeld auf.

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Vatikan und Rechtsstaatlichkeit


@ zur Gültigkeit des Konkordats von 1933

es wurde 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl (Papst Pius XI.) und dem austrofaschistischen Ständestaat (Diktator Dollfuß) abgeschlossen - an dessen Gültigkeit gibt es Zweifel.

@ Aufkündigung eines Konkordats - Beispiel 1870

das zuvor bestehende Konkordat wurde 1870 unter Kaiser Franz Joseph aufgekündigt, als die Unfehlbarkeit des Papstes zu Dogma erhoben wurde

@ Änderung der Rechtspraxis - Beispiel 2009

Mit 01.01.2009 sagt der Vatikan „nein“ zum italienischen Recht, dessen Übernahme seit den Lateranverträgen von 1929 Rechtspraxis war. Grund: „Viele nicht akzeptable Gesetzt“ wie etwa die Unterstützung Italiens der UN-Resolution zur Straffreiheit der Homosexualität (die Italien trotz massiver Intervention des Vatikans mit den anderen Staaten Europas befürwortet hat).

vgl. FAZ vom 03.01.2009: www.faz.net/s/RubC4DEC11C008142959199A04A6FD8EC44/Doc~EB506C6CF62E24411B6151A57A678212C~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Antworten Antworten Antworten Gast: Zaungast
06.01.2009 13:24
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Re: Vatikan und Rechtsstaatlichkeit

ist doch stark an der Zeit, dass auch Österreich seine Rechtspraxis ändert und sich den alten Kaiser zum Vorbild nimmt…

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@ „mittelalterliche Kirchenpolitik“




Der Iran richtet Homosexuelle öffentlich hin.

Der Vatikan unterstützt das aktiv mit seiner Politik.

Mit ihrem Kirchenbeitrag unterstützen Sie diese Politik.



Quellnachweis:

19.07.2005 - Die Hinrichtung des 16-jährigen Mahmoud Asgari und des 18-jährigen Ayaz Marhoni wegen "homosexueller Handlungen"

http://diepresse.com/home/panorama/420938/index.do?gal=420938&index=5


02.12.2008 - Vatikan: Vorstoß gegen Straffreiheit der Homosexualität

http://diepresse.com/home/panorama/religion/434562/index.do



Antworten Gast: Bösewicht
05.01.2009 14:56
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Re: @ „mittelalterliche Kirchenpolitik“

Noch einmal: Der Iran ist kein Sattelitenstaat des Vatikan. Ihr "Quellennachweis" ist ebensolcher Topfen: Da ist zwar angeführt, dass nach Islamischem Recht homosexuelle hingerichtet werden. Nirgendwo aber steht, dass der Vatikan für die Todesstrafe an Homosexuellen eintritt.

Was verstehen Sie daran nicht? Ist für Sie ein Verbot von irgendwas, das selbe wie Todesstrafe? Da ist aber ein Unterschied: In Wien ist z.B. der Diebstahl von Essiggurkerln verboten. Hingerichtet wird dafür aber niemand.
Oder können Sie den Unterschied zwischen Islam und Christentum nicht auseinanderhalten? Das können Sie aber mit einem einfachen Experiment selbst ergründen: Laufen Sie mit einem Leiberl mit der Aufschrift "schwul ist cool" (in italienischer Sprache) in den Vatikan - und schauen Sie was passiert. Dann wiederholen Sie dieses Experiment in Teheran oder Riad (in arabischer Sprache).

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Re: Re: @ „mittelalterliche Kirchenpolitik“


@ „Noch einmal: Der Iran ist kein Sattelitenstaat des Vatikan.“
Das habe ich nie behauptet.

@ „Ihr "Quellennachweis" ist ebensolcher Topfen“
Das ist Ihnen unbenommen - ich halte die Berichte der Presse nicht für „Topfen“.

@ „In Wien ist z.B. der Diebstahl von Essiggurkerln verboten“
Diebstahl ist in Österreich eine Straftat, Homosexualität - Gott sei Dank - nicht.

@ „Leiberl mit der Aufschrift "schwul ist cool"“
Zu welchen Gesetzen es durch das Lobbying des Vatikan kommt, empfehle ich folgenden Artikel (auch wenn diese Quelle für Sie „Topfen“ ist):
http://diepresse.com/home/panorama/religion/398262/index.do

P.S. was regt Sie eigentlich auf - dass der Vatikan will, dass homosexuelle Menschen bestraft werden oder dass darüber geschrieben wird?


Antworten Antworten Antworten Gast: Bösewicht
07.01.2009 07:35
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Re: Re: Re: @ „mittelalterliche Kirchenpolitik“

Es ist ein G¿frett mit der Zensur in der vormals Neuen Freien Presse, neuerdings einfach Die Presse. Immer dann, wenn man Postings kritisiert, die Unwahrheiten über die Katholische Kirche verbreiten, wird das zensuriert.

Gast: Gast
03.01.2009 10:59
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“Indes nehmen hunderttausende Spanier ihren Bruch mit der Kirche formlos vor. Die Hälfte der jungen Paare heiraten nicht mehr vor dem Altar.“

vielleicht sind es nur mehr so wenige, weil die katholische Kirche auch nicht jedes Paar traut…

-> http://diepresse.com/home/panorama/religion/389387/index.do

Austritt in Österreich



zuständige Behörde:

die BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT (in Städten mit eigenem Statut: der Magistrat, in Wien: das Magistratische Bezirksamt)

erforderliche Unterlagen:

1. amtlicher LICHTBILDAUSWEIS
2. NACHWEIS DER MITGLIEDSCHAFT in der Glaubensgemeinschaft z.B.:

* Taufschein
* Trauschein, Firm- oder Konfirmationsbestätigung etc.
* sonstige Bestätigung über die Mitgliedschaft
* Zahlungsnachweis
* Zahlungsaufforderung

für den Austritt fallen KEINE GEBÜHREN an.

Quelle: www.help.gv.at/Content.Node/82/Seite.820003.html
(Homepage der Bundesregierung)



Antworten Halka
05.01.2009 10:33
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Eintritt



Zuständige Behörde:

Das jeweilige WOHNPFARRAMT

Erforderliche Unterlagen:

1. WIEDEREINTRITT in die Römisch-katholische Kirche:

Nachweis über den Erhalt christlicher Sakramente, z.B.:

* Heiratsurkunde
* Taufschein
* Sterbeurkunde früherer Ehepartner oder Ehepartnerinnen

2. ÜBERTRITT von einer anderen christlichen Religionsgesellschaft zur Römisch-katholischen Kirche:

* Taufschein mit Austrittserklärung der zuständigen staatlichen Behörde
* Geburtsurkunde

3. ÜBERTRITT von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zur Römisch-katholischen Kirche:

* Beitrittserklärung der vorhergehenden Glaubensgemeinschaft mit Austrittserklärung der zuständigen staatlichen Behörde
* Persönliche Dokumente im Original (z.B. amtlicher Lichtbildausweis, Geburtsurkunde)

Für den Eintritt fallen KEINE GEBÜHREN an.

Quelle:
http://www.help.gv.at/Content.Node/82/Seite.820201.html#katholisch
(Homepage der Bundesregierung)

Antworten Gast: nisemodkod
03.01.2009 09:54
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Re: Austritt in Österreich

In vielen Städten/Bezirken geht das auch online, also ohne daß man persönlich erscheinen muß. Der größte Witz: Im Jahr des Austritts wird der KiBtrg aliquot nach Monaten abgerechnet. Fast wie ein Handyvertrag :-)