Atib brachte Klage gegen das Islamgesetz ein

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Die Organisation klagt gegen den Zwang zur Auflösung aller Vereine, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre besteht.

Wien. Die Atib hat eine Klage gegen das Islamgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof eingebracht. Die Kritik des größten Dachverbands islamischer Moscheevereine bekämpft dabei nur einen Paragrafen – jenen, nach dem mit 1. März 2016 alle Vereine, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre besteht, aufgelöst werden müssen. Dafür, so heißt es aus dem Atib-Vorstand, gebe es keine sachliche Rechtfertigung. Zudem sei nicht erkennbar, was genau mit der Verbreitung der Religionslehre gemeint ist. Schließlich argumentiert man auch damit, dass es sich um eine spezielle Regelung handelt, die es für andere Religionen nicht gibt – dies sei eine Diskriminierung. Die Finanzierung von Imamen aus dem Ausland ficht die Atib dagegen nicht an – dies könne man mit Stiftungen lösen.

Zufrieden mit dem Gesetz zeigte sich hingegen Fuat Sanac, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ). Es habe Pannen gegeben, aber nun könne man „mit Stolz sagen, dass der Islam nirgendwo wie in Österreich derartig von der Republik geschützt wird“. (eko)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.07.2015)

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