Werbeverbot für "Pastafari-Kirche" in Brandenburg

Ikonisches Bild des Pastafari-Kultes. Rechts: das fliegende Spaghettimonster
Ikonisches Bild des Pastafari-Kultes. Rechts: das fliegende Spaghettimonsterwikipedia/Arne Niklas Jansson
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Der religionskritische Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" darf in dem deutschen Bundesland keine Werbung an Straßenrändern für seine "Nudelmessen" machen.

Das Landgericht Frankfurt an der Oder hat am Mittwoch in einem sozusagen religiösen Streit ein interessantes Urteil gefällt: Der eingetragene Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" darf auch künftig im ostdeutschen Bundesland Brandenburg nicht mit eigenen Schildern am Straßenrand für seine "Nudelmessen" werben.

Der 2012 in Templin gegründete Verein, eine an sich humoristische Pseudokirche, die sich selbst mehr als "Weltanschauungsgemeinschaft" sieht, hatte den Brandenburger Landesbetrieb Straßenwesen im Zivilrechtsweg verklagt. Die Behörde hätte demnach Werbeschilder an den vier Ortseingängen der Stadt Templin (rund 16.000 Einwohner) dulden sollen, auf denen die "Nudelmesse" für jeden Freitag angekündigt wird. Die Behörde hatte sich geweigert, darauf klagte der Verein.

Persiflage auf klassische Religionen

Dieser bzw. dessen Mitglieder stehen sozusagen im Gefolge eines 2005 in den USA begründeten und mitttlerweile in vielen Ländern verbreiteten religionskritischen Spaßkultes um eine Gottheit namens "Fliegendes Spaghettimonster". Diesen Gott, der wie ein Bündel Nudeln mit Augen aussieht, hatte der US-Physiker Bobby Henderson "erkannt" - und zwar als Persiflage auf "klassische" Religionen, insbesondere aber auf die in den USA starke christliche Glaubens- bzw. Weltlehre vom "Intelligent Design", derzufolge allem Seienden naturgemäß ein göttlicher Eingriff zugrunde liege. Die Evolutionstheorie Darwins etwa wird von Intelligent-Design-Fans abgelehnt.

Anhänger des Spaghettimonsters nennen sich in der Regel "Pastafari" und geben sich als überzeugt Gläubige aus, deren Gott ja genausowenig beweisbar oder widerlegbar sei wie jedes andere "orthodoxe" Gottesbild etwa des Christentums, Judentums und Islam. Man hat sogar eine Million Dollar Belohnung für klare empirische Beweise versprochen, denen zufolge Jesus NICHT der Sohn des Fliegenden Spaghettimonsters (FSM) ist.

Pastafari in Piratengewand mit dem Spaghetti-Gott
Pastafari in Piratengewand mit dem Spaghetti-Gottwikipedia/Flickr/Andrew Guyton

Angeblich gibt es mehr als zehn Millionen Pastafari weltweit. Zu den zentralen "Glaubensinhalten" zählt etwa, dass die Welt vom nicht nachweisbaren FSM erschaffen worden sei, das alle Hinweise auf Evolution nur absichtlich gestreut habe, um die Menschen zu verwirren. Die Schwerkraft gebe es nicht, sondern nur ein "Intelligent Falling", und Piraten seien die ersten, denen das FSM einst seine Weisheit offenbart habe.

Biervulkan und Stripper im Jenseits

Ursache für die globale Erwärmung sei die sinkende Zahl von Piraten seit dem 19. Jahrhundert, Gebete werden mit "Ramen" beendet (nach der gleichnamigen asiatischen Nudelsuppe) und nach dem Tod erwarte Pastafari unter anderem ein Biervulkan und eine Stripper- bzw. Stripperinnenfabrik. Außerdem gibt es acht Gebote, die sich etwa gegen Heuchelei, Unterdrückung, vorschnelles Urteil und "Peinlichkeiten" richten und allgemein gute Umgangsformen, Toleranz und Respekt fordern.

Als Religion anerkannt sind Pastafari-Kirchen indes praktisch nirgends, was sie ihrerseits gern ausnutzen, um "offizielle" Glaubensgemeinschaften zu hinterfragen. In einigen wenigen Ländern, etwa in Neuseeland und den Niederlanden, genießen Pastafari begrenzte staatliche Anerkennung; in Neuseeland darf die FSM-Kirche sogar legale Trauungen vornehmen.

Führerscheinfoto mit Nudelsieb auf dem Kopf

In Österreich wurden die Pastafari einem breiteren Publikum berkannt, nachdem es dem Wiener Marketingfachmann, Social-Media-Aktivisten und NEOS-Abgeordneten im Nationalrat, Niko Alm, 2011 gelungen war, einen Führerschein ausgestellt zu bekommen, auf dessen Foto er ein Nudelsieb auf dem Kopf trägt. Dem heute 40Jährigen, einem bekennenden Atheisten, war es zuvor nach eigenen Angaben gelungen, die Behörde zu überzeugen, dass es sich bei dem Sieb um eine religiöse Kopfbedeckung handle. Amtlicherseits wurde hingegen später argumentiert, dass man das Führerscheinfoto unabhängig eines religiösen Zusammenhangs genehmigt habe. Es sei dafür nur ausschlaggebend, dass man den Kopf bzw. das Gesicht des Inhabers vollständig erkennen könne.

(apa/wg)

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