Ramadan-Ende: Deutsche Islamverbände wollen Feiertag

Imam Abdallah Hajjir beim Fastenbrechen mit dem deutschen Präsidenten Joachim Gauck Mitte Juni in Berlin.
Imam Abdallah Hajjir beim Fastenbrechen mit dem deutschen Präsidenten Joachim Gauck Mitte Juni in Berlin.APA/AFP/JOHN MACDOUGALL
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1,6 Milliarden Muslime feiern das Ende des Fastenmonats Ramadan. In zwei deutschen Bundesländern können muslimische Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub nehmen.

Rund 1,6 Milliarden Muslime weltweit erwarten das Ende des Fastenmonats Ramadan. Die Berechnung des letzten Fastentages ist eine Wissenschaft für sich, die alle Gläubigen sehnlichst erwarten. Vor allem die Kinder - wegen der Geschenke.

Doch ein gesetzlich anerkannter Feiertag ist dieser Tag weder in Österreich noch in Deutschland - auch wenn es hier bereits Bewegung gab. Seit 2012 bzw. 2013 gibt es zwei deutschen Bundesländer bereits gesetzlich anerkannte muslimische Feiertage: Ramadanende, Opferfest und Aschura. In Hamburg und Bremen dürfen muslimische Arbeitsnehmer also unbezahlt frei nehmen. Für muslimische Schüler bedeuten die Feiertage sogar schulfrei.

Ein Modell, das nun bundesweit in Deutschland umgesetzt werden soll, fordert unter anderem der Zentralrat der Muslime in Deutschland. Dessen Vorsitzender, Aiman Mazyek, sagt gegenüber ntv.de, die Gleichstellung mit christlichen Feiertagen sei ein wichtiges Signal der Integration.

Schüler haben frei

Die Forderung des Zentralrats ist allerdings keine neue. Immer wieder war das Thema staatlich anerkannter Feiertag für Muslime und Juden Thema, auch in Österreich. Österreichische Muslime, wie auch Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften, sollten die Feiertage gemeinsam mit ihren Familien feiern können, hieß es schon im Jahr 2013 in einer Stellungnahme des österreichischen Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGiÖ) gegenüber der "Presse".

Islamische Feiertage sind gesetzlich nicht geregelt. Allerdings haben Schüler das Recht an den zwei wichtigsten islamischen Festen (Ramadan und Opferfest) dem Unterricht fernzubleiben, wenn sie das vorher schriftlich bekanntgegeben haben.

Eine deutsche bundesweite Regelung scheint nicht allzu bald zu kommen. Doch in anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder Niedersachsen hoffen muslimische Verbände zumindest auf ähnliche Regelungen wie in Hamburg und Bremen.

Eid al-Fitr

Mit dem dreitägigen Fest des Fastenbrechens (Eid al-Fitr) endet für rund 1,6 Milliarden Gläubige eine entbehrungsreiche Zeit, in der viele tagsüber auf Essen, Trinken, Rauchen und Sex verzichtet haben.

Das im Koran verankerte Fastengebot gilt als eine der fünf Säulen des Islam. Die Feierlichkeiten zum Ende des Ramadan zeigen die Freude darüber, die Entbehrungen im neunten Monat des islamischen Mondkalenders gemeistert zu haben. Eid al-Fitr zählt zu den höchsten Feiertagen der Muslime.

In der Türkei begannen die Menschen bereits am Dienstag mit den Feierlichkeiten, was vor allem die Kinder freut. Sie bekommen Süßigkeiten geschenkt, weshalb das Fest in einigen Regionen auch als Zuckerfest (türkisch: Seker Bayrami) bezeichnet wird.

Der Königshof in Saudi-Arabien teilte dagegen mit, dass der Dienstag der letzte Tag des Ramadan sei, die Gläubigen also erst ab Mittwoch feiern sollten. Das Ende des Ramadan wird von religiösen Gelehrten bestimmt und richtet sich nach der Sichtung des Neumondes und kann daher auch regional variieren.

In Wien am Mittwoch

Auch das Islamische Zentrum in Wien begeht das Eid al-Fitr am Mittwoch. Laut der Homepage des Zentrums wird das Morgengebet (Fajr) am Eid-Tag um 04:30 Uhr gebetet. Die Festgebete finden um 06:30 Uhr und 07:30 Uhr statt, mit jeweils Predigten auf Arabisch und Deutsch. Die Zakat al-Fitr (Abgabe an Bedürftige) beträgt 8 Euro pro Familienmitglied (Männer, Frauen, Kinder) und ist im Büro der Imame bis vor dem Gebet zu entrichten

In vielen Ländern wurde der Fastenmonat von Gewalt überschattet. In Syrien, Libyen, dem Irak und im Jemen herrschen teilweise schon Jahre andauernde Bürgerkriege. Zudem verübten Terroristen zahlreiche blutige Anschläge mit hunderten Toten, unter anderem in Bagdad, Istanbul und in Medina.

(Red./APA/dpa)

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