Wie religiös ist Teenager-Staatsfeind Lorenz K.?

Pressekonferenz zu Ermittlungsergebnissen nach Festnahme des Terrorverdächtigen Lorenz K.
Pressekonferenz zu Ermittlungsergebnissen nach Festnahme des Terrorverdächtigen Lorenz K.(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Der Jugendliche, der einen Anschlag in Wien geplant haben soll, hatte eine Schwäche für libanesische Gangsterkultur. Indes heißt es aus verlässlichen Quellen, ein Informationsleck habe Hintergrundermittlungen verhindert.

Wien. In die Persönlichkeit von Österreichs prominentestem Terrorverdächtigen wird derzeit viel hineininterpretiert. Sogar einen jihadistischen Kampfnamen soll der in Wien in U-Haft sitzende Jugendliche haben. Allerdings: Nach „Presse“-Informationen dürfte der Grad der islamistischen Ideologisierung des 17-Jährigen eher gering sein.
So hat Lorenz K. sich den Beinamen Abou Chacker bereits zu einer Zeit selbst gegeben, als er noch ein Kreuz um den Hals trug. Auch mit dem Jihad hatte er wohl zunächst nicht viel zu tun. Vielmehr hatte der damals 14-Jährige eine Schwäche für den libanesischen Abou-Chacker-Clan. Deutsche Kriminalisten – die Abou-Chacker-Familie ist vor allem in Berlin aktiv – verorten die Organisation in der organisierten Kriminalität. Allerdings berichtete einst der „Stern“ über die persönliche Nähe des Rappers Bushido zu Mitgliedern von Abou Chacker. Lorenz K. gefiel das, er und seine Freunde aus dem südlichen Niederösterreich fotografierten sich gern in entsprechender Aufmachung.
Sollte es zuletzt doch eine Radikalisierung gegeben haben, stellt sich die Frage, wo diese stattgefunden haben könnte. Es mutet klischeehaft an, aber ja, in Gefängnissen kann es sehr wohl zur Radikalisierung kommen. Auch wenn das Justizressort den Verein „Derad“ damit beauftragt hat, sogenannte Interventionsgespräche mit gefährdeten Häftlingen zu führen. War K. so ein Fall? Schließlich saß er hinter Gittern. K. war 2014 Teil einer Jugendgruppe, die durch Schlägereien (Körperverletzung) und zuletzt durch einen Handyraub amtsbekannt wurde.
Er erhielt zweieinhalb Jahre Haft, der Großteil davon wurde bedingt (auf Bewährung) verhängt, neun Monate musste er aber absitzen. Diese unbedingte Strafe galt aber bereits als verbüßt, als das Urteil verhängt wurde, da K. bereits zuvor etliche Monate in U-Haft zugebracht hatte.
Die U-Haft verbüßte er zuerst im Wiener Neustädter Gefangenenhaus, dann wechselte er in das Jugendgefängnis Gerasdorf. Doch dort fiel er unangenehm auf. So zwang er zum Beispiel Mithäftlinge, ihm ihr Essen zu geben. Dazu muss man wissen: Während der U-Haft hat die Anstaltsleitung die Möglichkeit, junge Leute verlegen zu lassen (im Strafvollzug kann sie das nur schwer, da Gerasdorf auf Jugendliche spezialisiert ist). So kam es: U-Häftling K. wurde quasi wegen schlechter Führung nach mehreren Monaten wieder retour nach Wiener Neustadt verlegt, ehe er von dort aus freigelassen wurde.
Was geschah sonst noch in Gerasdorf? Wie „Die Presse“ erfuhr, achtete das Personal sehr wohl darauf, ob es bei K. – er saß, wie alle anderen, allein im Haftraum – Anzeichen einer Radikalisierung gab. Typische Beispiele: Jugendliche lassen sich einen Kinnbart wachsen oder krempeln als salafistisches Erkennungszeichen ihr rechtes Hosenbein nach oben. Davon war laut zuverlässiger Quelle bei K. keine Rede. Zudem besuchte er in Haft sowohl ein Antigewalttraining (Gespräche mit Psychologen) als auch ein Training zur Impulskontrolle (Aggressionsabbau durch Boxen, Zirkeltraining etc.). Fazit: Am ehesten dürfte K. nach seiner Entlassung mit Islamisten in Kontakt gekommen sein. Er übersiedelte damals auch von Niederösterreich nach Wien.

Ein brisantes Sicherheitsleck

Innerhalb der Sicherheitsbehörden wird nun auch klar, welchen Schaden ein Informationsleck anrichtete: Nach Angaben von „Presse“-Quellen erfolgte die Festnahme von K. deshalb, weil die „Kronen Zeitung“ von dessen Observierung erfahren hatte. Oder anders ausgedrückt: Die Informationsweitergabe behinderte eine laufende Terrorermittlung nicht nur – wie bisher berichtet – möglicherweise, sondern tatsächlich. Der Plan des Staatsschutzes war nämlich: weiter beobachten, belauschen, K.s Netzwerk ausleuchten, mehr über ihn erfahren. Schließlich war man sich sicher, ihn unter Kontrolle zu haben. Da man vermeiden wollte, dass der Jugendliche aus der Zeitung von seiner Beschattung erfährt, war die Einsatzleitung zum Handeln gezwungen und setzte ihn am Freitagabend schließlich fest.
Meist gelingt es den Behörden, Informationen zu hochsensiblen Einsätzen auf kleine Kreise von Eingeweihten zu beschränken. Hier musste der Staatsschutz jedoch auch die Wiener Landespolizeidirektion und ihre über 6000 Mitarbeiter darüber informieren, dass aufgrund eines Hinweises eines ausländischen Nachrichtendienstes in der zweiten Jännerhälfte ein Terroranschlag stattfinden könnte. Stichwort: Prävention.
Solche generellen Sensibilisierungen der Beamten gab es schon öfter. Ein gutes Beispiel ist eine interne Warnung aus dem vergangenen Sommer. Damals hatte während der Fußball-EM in Frankreich ein Extremist zwei Polizisten ermordet. Auch hier, hieß es, solle man diesbezüglich wachsam sein.
Im Fall der jüngsten Terrorermittlungen jedoch wurden sensible Hintergrundinformationen vollständig an alle Polizeiinspektionen weitergeleitet. Die Anzahl der potenziellen Lecks für eine Weitergabe dieser Details war mit einem Schlag unüberschaubar geworden. Der Wiener Polizeispitze ist die Kritik bekannt. „Es wird gerade geprüft, ob die Kommunikation mit den eigenen Dienststellen in allen Bereichen optimal war“, sagt ein Sprecher.

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