In der Schweizer Sonntagspresse warnt ein prominenter Nationalrat der nationalkonservativen Volkspartei (SVP) vor einem islamischen Boykott der Schweiz: Der Unternehmer Peter Spuhler (SVP) kritisiert, die Anti-Minarett-Initiative sei "eine Gefahr für die Schweizer Wirtschaft". Er fürchtet außenpolitische Konsequenzen, "die sehr emotional und heftig ausfallen können", und erinnert an den Streit um die Mohammed-Karikaturen in Dänemark.
Der bekannte Schweizer Nahost-Experte Erich Gysling und Gerold Bührer, Chef des Wirtschaftsdachverbandes "Economiesuisse", teilen Spuhlers Haltung. Bührer sieht neben dem Export auch Einnahmen aus dem Tourismus und dem Banking gefährdet. Zudem drohe politischer Schaden für die Schweiz als internationale Vermittlerin, gibt er zu bedenken.
Spuhler betont im Interview mit der "Sonntagszeitung" zwar, man müsse die Ängste der Bevölkerung ernst nehmen, doch die Initiative packe das Problem völlig falsch an: Ob ein Minarett gebaut werden dürfe, sollte nicht in der Bundesverfassung festgeschrieben werden, wie dies von der Initiative angestrebt wird, "sondern auf Gemeindestufe geregelt werden".
In einer jüngst vorgestellten repräsentativen Umfrage im Auftrag der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR idee suisse) sprechen sich die Schweizer gegen die Anti-Minarett-Initiative aus, die am 29. November zur Abstimmung gelangt. Bei den Argumenten der Minarett-Gegner spielt eine große Rolle, dass damit ein starkes Signal gegen die Scharia gesetzt würde, wie Analysen zeigten.
Die "Sonntagszeitung" kommentierte dazu, die Scharia sei längst in der Schweiz angekommen. Es gehe dabei nicht um Steinigungen oder Auspeitschen, sondern um Familienrecht, wie ein jahrzehntealter, nach wie vor gültiger Staatsvertrag zwischen dem Iran beziehungsweise dem damaligen Kaiserreich Persien und der Eidgenossenschaft aufzeige.
Der Staatsvertrag umfasst Streitigkeiten zwischen Iranern in der Schweiz in Personen-, Familien- und Erbrechtsfragen. Im Gegenzug gelte für Schweizer im Iran das Schweizer Recht. Allerdings hätten sich Schweizer Richter im schon mehrfach angewandten Staatsvertrag im Zweifel für das eigene Recht entschieden, etwa in Sorgerechtsfragen.
Fazit des Kommentars: Warum sollten Muslime nicht das gleiche tun dürfen wie strenggläubige jüdisch-orthodoxe Schweizer und Ausländer, die im Streitfall zum Rabbiner und nicht zum Gericht gehen? Solange es den Staat nicht tangiere, sei dagegen nichts einzuwenden. Zwangsehen oder Gewalt in der Kindererziehung müssten allerdings tabu bleiben.
Die Anti-Minarett-Initiative erregt seit längerem die Gemüter in der Schweiz. Sie will das Bauverbot für Gebetstürme in der Schweizer Bundesverfassung verankern. Da die Vorlage nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstoße, muss sie den Stimmbürgern vorgelegt werden, lautete das Verdikt aus Bern. Hingegen steht die Vorlage im Konflikt mit nicht-zwingendem Völkerrecht wie Religionsfreiheit und Diskriminierungsverbot.
(Ag.)
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