21.11.2009 14:44 | Meine Presse Merkliste0

Richter verbannen Kreuze aus Italiens Klassen

03.11.2009 | 18:46 |  BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

Der Gerichtshof für Menschenrechte sieht die Religions- und Erziehungsfreiheit verletzt – und setzt auch Österreich unter Zugzwang. Das Urteil löst heftige Diskussionen über die Gestaltung von Klassenzimmern aus.

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Wien/Straßburg. Eine symbolträchtige Entscheidung wurde am Dienstag vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefällt: Die Richter in Straßburg haben entschieden, dass in italienischen Klassenzimmern keine Kruzifixe hängen dürfen. Die christlichen Symbole verstießen gegen die Religionsfreiheit der Kinder und würden die Freiheit der Eltern verletzen, ihre Kinder nach ihren religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen zu erziehen.

Gemeint ist damit die säkulare Überzeugung der finnischstämmigen Italienerin Soile Lautsi: Als Mutter kämpfte sie gegen Kruzifixe an, die – wie in ganz Italien üblich – in den Klassenzimmern jener Schule in Venetien angebracht waren, die ihre beiden Kinder besuchten. Trotz ihrer Proteste weigerte sich die Schulverwaltung, die Kreuze entfernen zu lassen. Erst der Gerichtshof in Straßburg gab Lautsi recht und verurteilte Italien dazu, der Frau 5000Euro Entschädigung zu zahlen.

Rom ruft höchste Instanz an

Das Urteil löst über die Frage der Gestaltung von Klassenzimmern hinaus heftige Diskussionen darüber aus, welche Position der moderne Staat gegenüber den Religionen einnehmen solle. Die ersten Reaktionen in Italien fielen entsprechend heftig aus: „Das Kreuz in den italienischen Schulklassen ist ein Symbol unserer Tradition“, sagte Unterrichtsministerin Maria Stella Gelmini von Silvio Berlusconis Partei Forza Italia. „Niemand, nicht einmal ein ideologisch beeinflusstes Gericht, wird uns unserer Traditionen berauben und unsere Identität auslöschen.“ Christdemokrat Rocco Buttiglione sprach von einem skandalösen Urteil. Während Altkommunist Paolo Ferrero die Entscheidung unter Verweis auf den laizistischen Staat, der sich mit keiner Religion identifizieren dürfe, begrüßte, kündigte die Regierung in Rom an, das Urteil von der Großen Kammer in Straßburg überprüfen zu lassen.

Folgen reichen nach Österreich

Sollte die Entscheidung endgültig werden, reichen ihre Folgen über Italien hinaus – auch nach Österreich. Hier schreibt das Religionsunterrichtsgesetz Kreuze in Klassenzimmern vor, und zwar in allen öffentlichen Schulen, an denen Religion ein Pflichtgegenstand ist und an denen die Mehrzahl der Schüler einer christlichen Religion angehört. Genau das steht auch im „Schulvertrag“, mit dem 1962 die schulrechtlichen Bestimmungen des Konkordats ersetzt wurden. Der Schulvertrag hat innerstaatlich den Charakter eines einfachen Gesetzes, ist zugleich aber ein völkerrechtlicher Vertrag. Änderungen sollen nicht ohne Einvernehmen mit dem Heiligen Stuhl erfolgen, heißt es darin.

Trotzdem begegnet die Regelung in Österreich denselben Einwänden wie die italienische Praxis. Österreicher hätten die gleichen Chancen in Straßburg wie Soile Lautsi. Zuvor müsste noch der Verfassungsgerichtshof angerufen werden, der einen Verstoß gegen die Grundrechte aufgreifen könnte.

Brigitte Schinkele, Religionsrecht-Expertin an der Uni Wien, hält das auf Anfrage der „Presse“ für gut möglich, nicht ohne die Straßburger Linie zu kritisieren. Schinkele sieht ein Kreuz im Klassenzimmer als „nicht grundrechtserheblich“ an: Die negative Religionsfreiheit, also das Recht, nicht mit religiösen Inhalten konfrontiert zu werden, sei nur geringfügig betroffen; ihre Überbewertung drohe die positive Religionsfreiheit ad absurdum zu führen. Schinkele empfiehlt eine Art Öffnungsklausel für Härtefälle – wenn einzelne Schüler durch Kreuze besonders betroffen sind. Eine solche Regelung wurde in Bayern geschaffen. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht 1995 festgestellt, dass Kreuze und Kruzifixe in Pflichtschulen gegen die Religionsfreiheit verstoßen.

Viel eher als aus Schulklassen sollten Kreuze aus Gerichtssälen entfernt werden, findet Schinkele: „Die gehören wirklich weg.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.11.2009)

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770 Kommentare
ssid
14.11.2009 14:11
0 0

das Kreuz mit dem Kreuz

ist halt das Kreuz mit der Religion.
Wer eine Religion sucht, kriecht zu Kreuze.
Dann aber braucht er einen Psychiater, weil die Zweifel nagen.
Befreiung von Religionen ist leider nicht in Sicht!

Antworten Gast: ein christlicher europäer
20.11.2009 10:10
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Re: das Kreuz mit dem Kreuz

ich glaube an das christentum und ich krieche nicht zu kreuze, brauche auch keine psychiater, habe 3 kinder und uns gehts gut. ich trage zu unserer gesellschaft bei, mehr als viele andere in diesem forum ;)

Gast: Elisa
14.11.2009 02:14
0 0

Wahnsinnig...

Hallo Strassburg.....einen Gruss aus Ravenna

Ich preiff auf deinen Urteil...

Verbiete lieber diesen BURKA...das pass nicht zum schoenen Stadtbild...Die Stadt des letzen Kaiser Roms...

Respektiere wirklich alle, aber wirklich alle...aber warum muss einen tuerkischen Richter ueber grad uns italiener entscheiden?

Wo liegt den die Tuerkei?In Kostantinopel?

Grrrrrrrrr Sauer bin :-)

Gast: Michael Marianus
07.11.2009 15:04
2 1

Kreuze aus der Sprache entfernen

Nach dem Kruzifix-Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes (EMGR) darf man gespannt sein, wann die Fundamentalisten der neuen europäischen "Freiheit von Religion", die als Menschenrecht bezeichnet wird, gegen das Kreuz in der Sprache klagen werden. Begriffe wie Autobahnkreuz, Kreuzungen überhaupt, das schmerzende Kreuz im Rücken und selbst das Rote Kreuz etc. bieten sich dann in Zukunft als geeignete Delinquenten an. Es würde mich interessieren, was jetzt in Europa los wäre, hätte der EMGR statt der Kreuze die Darstellung des Halbmondes in öffentlichen Gebäuden als unzulässig erklärt.

Gast: Michael Marianus
07.11.2009 15:02
0 0

Kreuze aus der Sprache entfernen

Nach dem Kruzifix-Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes (EMGR) darf man gespannt sein, wann die Fundamentalisten der neuen europäischen "Freiheit von Religion", die als Menschenrecht bezeichnet wird, gegen das Kreuz in der Sprache klagen werden. Begriffe wie Autobahnkreuz, Kreuzungen überhaupt, das schmerzende Kreuz im Rücken und selbst das Rote Kreuz etc. bieten sich dann in Zukunft als geeignete Delinquenten an. Es würde mich interessieren, was jetzt in Europa los wäre, hätte der EMGR statt der Kreuze die Darstellung des Halbmondes in öffentlichen Gebäuden als unzulässig erklärt.

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Öffnungsklausel MRK-widrig !

Die Achtung der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK), also auch die Achtung der Freiheit von Agnostikern, Atheisten und Polytheisten, verlangt vom Staat, dass er jegliche – direkte oder indirekte, auch bloß ideelle – Förderung irgendwelcher religiösen oder nichtreligiösen Weltanschauungen unterlässt, ebenso wie er die Ausübung der genannten Freiheit, abgesehen insbesondere von Artikel 9 Absatz 2 MRK, nicht behindern darf (näher www.fred-brande.at, Diskriminierung...). Das nunmehrige, von sieben RichterInnen (darunter die von Italien und der Türkei nominierten) einstimmig getragene EGMR-Urteil Lautsi v. Italy (Nr. 30814/06) sieht dies wohl ebenso. Der Vorschlag Schinkeles, wie in Bayern eine Art Öffnungsklausel für Härtefälle einzuführen, wenn einzelne Schüler staatlicher Schulen durch Kreuze besonders betroffen sind, bedeutete weiterhin eine MRK-widrige staatliche (ideelle) Förderung der christlichen Weltanschauungen gegenüber den nichtchristlichen religiösen sowie den nichtreligiösen Weltanschauungen. Abgesehen davon: Wie kommen Kinder bzw ihre Eltern – gegen ihre von der MRK garantierte Freiheit, eine nichtchristliche religiöse oder eine nichtreligiöse Weltanschauung zu haben – dazu, eine besondere Betroffenheit nachweisen und entsprechende Verfahren einleiten zu müssen ?

Arethas
07.11.2009 13:19
1 0

Re: Öffnungsklausel MRK-widrig !

Weltanschaulich neutraler Unterricht ist unmöglich. Staaten, in denen lehrplangemäß Evolutionslehre unterrichtet und der Sexkoffer ausgepackt wird, unterstützen damit eine bestimmte Weltanschauung, die Ihren Ausführungen zufolge mutatis mutandis ebenfalls einschränkend für Schüler wirkt.
Ferner wird unterschlagen, dass das Kreuz (nicht das Kruzifix) nicht nur ein religiöses, sondern auch ein kulturelles Symbol ersten Ranges darstellt, wie unten bereits ausführlich von mir und anderen dargestellt.

1 1

Re: Re: Öffnungsklausel MRK-widrig !

Zu der sehr sensiblen Frage eines weltanschaulich neutralen Unterrichts finden Sie die Straßburger Judikatur bei Frowein/Peukert, EMRK-Kommentar, 3. Auflage 2009, Seite 671 ff, insbesondere Rn 7 bis 10.
Das Kreuz/Kruzifix hat der EGMR in Lautsi v. Italy als vorwiegend religiöses Symbol qualifiziert (im Punkt 51): „De l'avis de la Cour, le symbole du crucifix a une pluralité de significations parmi lesquelles la signification religieuse est prédominante.“ Im Laufe des Verfahrens scheint nur der Greek Helsinki Monitor als „tiers intervenant“ den von Ihnen gemachten Unterschied zwischen Kreuz und Kruzifix besonders hervorgehoben zu haben (Urteil Punkt 45). Nach Punkt 20 dürfte aber im gegenständlichen Fall tatsächlich das Kruzifix und nicht das Kreuz im Klassenzimmer angebracht gewesen sein. Sodass sich die Frage der Anbringung des Kreuzes für den EGMR – auch für die im Rechtsmittelverfahren zuständige Große Kammer – nicht stellt/e (mE wäre auch das Kreuz ein vorwiegend religiöses Symbol, war doch schon bisher gerade die als erstes ins Auge fallende Kreuzform das Identifikationsmerkmal).

Arethas
08.11.2009 18:00
0 0

Re: Re: Re: Öffnungsklausel MRK-widrig !

Danke für den Hinweis.

Antworten Antworten Gast: Dr.Gernot Stöckl
07.11.2009 17:28
0 0

Die Evolutionstheorie ist derzeit allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft!!!

Wer das in Abrede stellt, ist einfach nichts anderes, als ein fundamentaler Religionsfanatiker! Diskussionen mit solchen Sturköpfen sind sinnlos!!!

Wenn schon ein Schöpfergott alles geplant haben soll, warum darf er sich nicht die Arbeit durch die Evolution erleichtern? Die könnte er ja auch selbst erfunden haben!

Galilei läßt schön grüßen!

Vielleicht nimmt die gelehrte Fundamentaltheologie meine geistliche Hilfestellung doch noch einmal an und auf?

Arethas
08.11.2009 18:11
0 0

Re: Die Evolutionstheorie ist derzeit allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft!!!

Der Haken an der Evolutionstheorie ist die mangelnde Beweisbarkeit. Die Mendelschen Gesetze z.B.kann man im Experiment prüfen. Für die Evolution lassen sich Belege sammeln und Schlussfolgerungen bezüglich der Entstehung der Arten plausibel machen. Sie bleibt aber Theorie ("Anschauung"). Dass die biblischen Schöpfungsgeschichten, die ja auch in sich widersprüchlich sind, keine Wissenschaft, sondern eine märchenhafte Readers-Digest-Variante der altorientalischen Schöpfungsmythen sind, ist klar.

Gast: osef Krautzberger
06.11.2009 21:20
1 3

Das darf nicht sein

Es ist gut, dass es gegen dieses Urteil massiven Widerstand gibt, denn die Kreuze gehören meiner Meinung nach in JEDES Klassenzimmer und in jeden Öffentlichen Raum. Gott ist das Wichtigste im Leben eines jeden Menschen. Die Lust- und Spaß-Gesellschaft unserer Zeit sollte sich darauf ein wenig besinnen, was der Sinn des Lebens ist, und nicht nur ihrer Lust und Gier frönen.

Antworten Gast: Zynicus
07.11.2009 17:33
0 0

Es sind die Sauremilch-Christen wie der Herr Krautzberger,

die es Menschen mit normalem Verstand so schwer machen, einen Gott zu glauben, der sie von solchen Miesmachern immerfort quälen läßt!

Dippelpäd
07.11.2009 02:17
3 1

Re: Das darf nicht sein

Lieber Herr Krautzberger, die Aussage, dass "Gott das Wichtigste im Leben eines jeden Menschen ist", zeugt für mich von der Engstirnigkeit und Intoleranz religiöser Fanatiker. Akzeptieren Sie bitte, dass es Menschen gibt, die nicht an Gott glauben und trotzdem verantwortungsvolle Menschen sind, die nicht "nur ihrer Lust und Gier frönen".

Gast: evita09
06.11.2009 14:56
1 0

Kein Kreuz, kein Kopftuch

Wenn das Kruzifix als religiöses Symbol in Schulen abgeschafft werden soll, dann sollen auch alle Kopftücher in den Schulen verboten werden..sind doch auch religiöse Symbole oder? Wie will man das begründen? Ich bin sicher, dafür gibt es wieder genug Argumente!!

Antworten Gast: gast
06.11.2009 17:56
3 0

Re: Kein Kreuz, kein Kopftuch

Der Staat darf keine Glaubensgemeinschaft bevorzugen, benachteiligen oder propagieren, insbesondere im Rahmen der Schulpflicht. Lehrerinnen oder sonstiges staatliches Personal hat religionsneutral aufzutreten, also keine Kopftücher, keine Kreuze in den Klassen, keine Bekehrungsversuche durch Lehrkräfte und im besten Fall kein staatlicher Religionsunterricht.

Die Schüler als Privatpersonen dürfen Kreuze oder Kopftücher tragen, versuchen ihre Mitschüler von der Liebe Jesu oder der Erleuchtung des Buddha zu überzeugen oder sich in anderer Form über Religion austauschen. -> Meinungs- und Religionsfreiheit, der Staat hat kein Recht ihnen das zu verbieten.

Ergo wären Lehrerinnen mit Kopftuch wirklich ein Skandal, aber Schülerinnen mit Kopftuch stellen kein Problem dar solange das Tragen eines Solchen nicht von der Schule verlangt, gefördert oder bestraft wird.

1 1

Wahre Meinungsbildung

bedarf keines religiösen Symbols in der Schulklasse. Weshalb soll jemand von Geburt an einer gewissen Religion angehören? Ein Mensch muss sich im Lauf des Lebens über viele Dinge eine Meinung bilden, und da ist es absolut schädlich, von Geburt an diesen oder jenen Glauben eingetrichtert zu bekommen. Man muss selbst entscheiden, dies oder jenes zu glauben oder auch an nichts zu glauben.

Antonio
06.11.2009 17:13
0 1

Wenn das so einfach wäre!

Weshalb dann überhaupt erziehen? Man entscheidet sich – wenn man Erwachsen ist – einfach für das und dies und es passt!!! Und ansonsten? Sollen wir sämtliche Kirchtürme, Wegkreuze, Kapellen u.a.m. abreißen, damit Kind sich frei entfalten kann???

Arethas
06.11.2009 17:07
0 0

Re: Wahre Meinungsbildung

Und wer bitte geht von Geburt an in die Schule?

Arethas
06.11.2009 12:13
2 2

Handlungsbedarf

"Berlin - Kreuzberg" schnellstens umbennen - Diskriminierungsgefahr der Mehrzahl der Anwohner!

biedermann
07.11.2009 10:50
0 0

Re: Handlungsbedarf

weg mit den vielen straßenkreuzungen.

2 2

Re: Handlungsbedarf

Da fällt mir doch sofort die Burg KREUZENstein ein!!

Arethas
06.11.2009 12:14
0 0

Re: Handlungsbedarf

natürlich "umbeNEnnen"...

Gast: Marslay
06.11.2009 10:45
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Identitaet Europas...

Das Kreuz gehoert zweifellos zur Geschichte und Tradition Europas. Wurden doch im Namen des Kreuzes in Europa (aber auch anderswo) ueber Jahrhunderte Menschen vertrieben, gefoltert, vergewaltigt, ermordet, versklavt oder haben auf andere Weise die praktizierte Naechstenliebe der Kirche zu spueren bekommen. Als Folterwerkzeug (und das ist es im Original) ist daher das Kreuz eng mit der Europaischen Tradition und Geschichte verbunden. Dass die Mehrheit der Oesterreicher einen imaginaeren Freund haben, dessen Sohn vor 2000 Jahren am Kreuz gestorben sein soll (abgesehen vom kleinen Detail dass er angeblich mit seinem Vater identisch und gar nicht mehr tot ist) ist sicher kein ausreichender Grund unseren Kindern ein Folterinstrument in den Kindergarten zu haengen.

Antworten Gast: fritz
06.11.2009 16:16
0 2

Re: Identitaet Europas...

Zustimmen kann ich nicht, aber mein Mitleid ist Ihnen gewiss.

Arethas
06.11.2009 12:03
0 1

Re: Identitaet Europas...

Genau.
Das Kreuz abhängen hieße die Vergangenheit verdrängen.
Und das will doch keiner.

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