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Fall Murphy: Was wusste Papst Benedikt XVI.?

28.03.2010 | 18:24 |   (Die Presse)

Zeitung rekonstruiert Prozedere gegen Priester, der 200 Kinder missbrauchte.

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WIEN (ag/zenit). Der Fall Murphy hat viel Staub aufgewirbelt. Der US-Priester Lawrence C. Murphy aus der Diözese Milwaukee soll von 1950 bis 1977 in einer Schule für taubstumme Kinder 200 Kinder missbraucht haben. Als der Bischof den Fall 1996 der Glaubenskongregation in Rom meldete, soll deren damaliger Chef, Josef Ratzinger, nicht geantwortet haben. Erst acht Monate später sei ein Verfahren eingeleitet und dann wieder eingestellt worden.

Die italienische Zeitung „Avvenire“ hat nun eine detaillierte Darstellung des Falls veröffentlicht, die die Arbeitsweise der im nebenstehenden Artikel beschriebenen Glaubenskongregation beleuchtet. 1974 wurde demnach Murphy bei den staatlichen Behörden angezeigt, die aber mangels an Beweisen das Verfahren eingestellt haben. Die Diözese setzte die internen Ermittlungen fort und beschränkte den Tätigkeitsbereich Murphys, von dem seit damals keine weiteren Übergriffe bekannt wurden.

Als aber die Zahl der Anzeigen wegen alter Fälle gegen Murphy auf 29 anstieg, wurde er 1993 von Gremien der Diözese vernommen, mit Unterstützung durch Pädophilie-Experten, die eine Therapie empfahlen. Zudem wurde sein Wirken weiter eingeschränkt.

Nach weiteren Nachforschungen schrieb Erzbischof Rembert Weakland am 17. Juli 1996 an den Präfekten Ratzinger der Glaubenskongregation und bat um Klärung der kirchlichen Zuständigkeiten für ein Verfahren. Er erwähnt auch, dass Murphy im Sterben liege. Wie „Avvenire“ schreibt, gehe aus späteren Dokumenten hervor, dass dieser Brief nie beim Präfekt oder seinem Sekretärs gelandet sei.

Trotzdem eröffnet der Erzbischof von Milwaukee dem Beschuldigten am 10. Dezember 1996, dass gegen ihn seit 22. November ein kirchliches Strafverfahren laufe, das auf eine Zurückversetzung in den Laienstand gerichtet sei. Die Taten waren nach Kirchenrecht schon verjährt, doch der Erzbischof wollte eine Ausnahmeregelung erreichen, um den Fall weiterzuverfolgen. Das wurde von Erzbischof Bertone, dem damaligen Sekretär, brieflich am 24. März 1997 unterstützt.

Knapp acht Monate danach bittet Murphy in einem Brief Ratzinger um die Einstellung des Verfahrens aus formalen Gründen, aber auch, weil er seine Taten bereue, schwer krank sei und seit 24 Jahren ein zurückgezogenes Leben führe. Doch weitere drei Monate später, am 6. April 1998, gibt Bertone grünes Licht für eine Fortsetzung des Verfahrens, das in der Diözese Superior begonnen hat. Dessen Bischof begrüßt die Entscheidung angesichts der Schwere des Falls.

Am 30. Mai teilt Bertone aber einigen amerikanischen Bischöfen im Vatikan mit, dass die Kongregation wegen der Schwierigkeit der Tatrekonstruktion und des Fehlens von Anzeigen seit 1974 Zweifel an der Angebrachtheit des Verfahrens hat. Am 19. August schreibt der Erzbischof von Milwaukee an Bertone, dass dessen Auflagen (Murphys Wirkungskreis bleibt eingeschränkt, er muss bereuen) erfüllt seien und die Diözese weiterhin Therapien für die Opfer finanziere. Zwei Tage später stirbt Murphy.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.03.2010)

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15 Kommentare

"HEILIGER VATER "


Gast: Reformer
30.03.2010 20:02
0 0

schlecht recherchiert

Einmal mehr zeigt sich: wer an den Tatsachen interessiert ist, sollte lieber nicht die "Presse" lesen.

Wer sich für die Fakten interessiert, findet sie hier:

http://blogs.telegraph.co.uk/news/damianthompson/100032121/the-pope-the-judge-the-paedophile-priest-and-the-new-york-times/
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Wenn das alles so war, wie hier berichtet wird

... dann frage ich mich nur: was hätte der damalige Kardinal Ratzinger noch großartig tun sollen bzw. müssen?

1. Die Taten waren verjährt
2. Der Täter (oder in der Diktion der Zeitung in anderen Fällen, wenn's nicht darum geht, der Kirche ans Bein zu pinkeln: "der mutmaßliche Täter") war in seiner Tätigkeit weitgehendst eingeschränkt, sodaß weitere Taten nicht zu befürchten waren
3. Ein Verfahren wurde auf Diözesaneben ohnehin durchgeführt, die Diözese finanzierte den Opfern Therapien
4. Der Mann warschwer krank und verstarb bald danach.

Was also ist hier ein Pflichtversäumnis Ratzingers (so er von der Sache überhaupt etwas wußte)?

Hätte er einen Sterbenden "niederbetonieren" sollen? Und womit denn? — denn der Mann war höchstwahrscheinlich verhandlungsunfähig.

Hätte er ihn am Friedhof ausgraben lassen sollen und am Scheiterhaufen der Political Correctness brennen lasen sollen?

Ich frage mich schon, welchen Kirchenhaß manche Leute im Herzen hegen müssen, wenn sie derartige Anlässe benutzen, um gehässig und unbarmherzig Kritik zu üben!

Mögen diese Leute nie in die Verlegenheit kommen, selbst einmal nach derartigen Kriterien gerichtet zu werden ... oder: vielleicht sollte man es ihnen auch wünschen ...

Re: Wenn das alles so war, wie hier berichtet wird

Zum wiederholten Mal vertuscht die "Presse" hier Enthuellungen ueber die Verstrickungen des guten Erzbischof W. Warum?

0 2

Mein Gott

Der Mann lag im sterben, er hat sich seit 20 Jahren nichts zu Schulden kommen lassen und alles war sowohl nach kirchlichem als auch nach staatlichen Recht verjährt. Haben wir einen Rechtsstaat oder nicht?

Antworten Gast: mariajohanna
01.04.2010 13:37
0 0

Re: Mein Gott

Derweil haben wir zum Glück noch keinen *Rechtsstaat*!

Antworten Gast: Zum Glück noch nicht
01.04.2010 13:29
0 0

Re: Mein Gott

Derweil haben wir zum Glück noch keinen *Rechtsstaat*!

Antworten Gast: 1020
29.03.2010 11:04
1 0

Re: Mein Gott

Wir = USA. Sie sind also Amerikaner und insinuieren, dass dies auch alle Presseleser sind. Seltsam.
Zudem: hier wird die Untätigkeit Roms herausgearbeitet.

Antworten Antworten Gast: Bezi
29.03.2010 18:57
0 1

Re: Re: Mein Gott

@1020: Ich lese heraus, dass obwohl die staatlichen Stellen das Verfahren eingestellt haben, die Kirche sehr wohl Strafen verhängt hat. Da von der "Untätigkeit Roms" zu sprechen, lässt mich schließen, dass Sie entweder nur den ersten Absatz gelesen haben oder nicht wahr sein kann, was nicht wahr sein darf.

Antworten Antworten Antworten Gast: 1020
30.03.2010 09:04
0 0

Re: Re: Re: Mein Gott

erster Absatz: 96 gemeldet...8 Monate keine Antwort.
Was wird in Rom gemacht? Gebanntes Starren auf den Hl. Stuhl?
4. absatz: Schreiben irgondwo in den Katakomben verlorengegangen?

Grusel

Es war wieder in einem Gruselfilm, wo man nicht wusste, was schlimmer war: Ein Papst, der sich nach Hunderten von vergewaltigten Kindern wie "Ben Hur" am Palmsonntag durch Rom fahren liess - oder all die ihm zujubelnden Zuschauer? Wäre ein stilles Gedenken angesichts all der traumatisierten Opfer nicht menschlicher gewesen?
http://www.graz.coolix.com

Gast: rücktritt!!
29.03.2010 02:30
3 0

übertritt, auftritt, austritt

falls Benedikt XVI nicht baldigst zurücktritt, gibt es andere Möglichkeiten -> Übertreten: etwa zur Altkatholischen Kirche -> Auftreten: Kirchenbeitrag auf Treuhandkonto statt an Kirche - d.h. auf Treuhandkonto von Wir-sind-Kirche -> Austreten --- so sollte das jedenfalls nicht einfach hingenommen werden!

Gast: Jesus Christus
28.03.2010 22:47
0 0

Was wusste Papst Benedikt XVI.?

Nach meinen Unterlagen wusste er, das man zwischen zwei Weißwürsten ein Mass trinken sollte.

Gast: Zyniker
28.03.2010 21:38
3 3

@ „Als der Bischof den Fall 1996 der Glaubenskongregation in Rom meldete, soll deren damaliger Chef, Josef Ratzinger, nicht geantwortet haben“





wahrscheinlich wurde es halt vertuscht, sodass der arme Chef gar nix gewusst haben kann – so wie bei den Pius-Brüdern…





Antworten Gast: Gast
29.03.2010 13:07
2 2

Re: @ „Als der Bischof den Fall 1996 der Glaubenskongregation in Rom meldete, soll deren damaliger Chef, Josef Ratzinger, nicht geantwortet haben“

Wäre für einen Zyniker doch zu dumm, wenn er sehen müsste wie ihm die Felle davon schwimmen, ergo akzeptieren wir den tatsächlichen Hergang nicht und bleiben dabei den Papst anzupatzen. Bravo, Zyniker!