US-Anwälte: Papst als Staatsoberhaupt immun

USAnwaelte bereiten Verteidigung fuer
USAnwaelte bereiten Verteidigung fuer(c) AP (ALESSANDRA TARANTINO)
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Eine Missbrauchsklage aus Kentucky richtet sich direkt gegen den Papst und den Vatikan: Drei Opfer werfen ihm Nachlässigkeit und Vertuschung vor. Seine Anwälte versuchen, die Klage schon im Vorfeld abzuwehren.

Der Umgang mit dem aktuellen Missbrauchsskandal folgt in den USA anderen Regeln als in Europa: Mehrere Klagen laufen nicht nur gegen die Ortskirchen und Bistümer, sondern auch gegen den Vatikan und den Papst selbst. Der Vatikan bereitet bereits eine Verteidigungsstrategie vor, um Papst Benedikt XVI. vor der amerikanischen Justiz zu schützen. Das geht aus US-Justizdokumenten vor, die der Nachrichtenagentur AP vorliegen. Danach planen Anwälte des Heiligen Stuhls unter anderem zu argumentieren, dass der Papst als Staatsoberhaupt Immunität genießt. Außerdem seien US-Bischöfe keine Angestellten des Vatikans, heißt es.

Im konkreten Fall geht es um mehrere Missbrauchsfälle in Kentucky. Darin werfen drei Kläger dem Vatikan vor, mit Berichten über Missbrauchsfälle nachlässig umgegangen zu sein und weder die Polizei noch die Öffentlichkeit über Priester informiert zu haben, die Kinder missbraucht haben sollen. Die Klage wurde bereits 2004 eingereicht.

Die Skizzierung der Verteidigungsstrategie, die der AP von einem Informanten zugespielt wurde, ist im Februar am US-Bezirksgericht in Louisville eingereicht worden. Der Vatikan wollte zu dem Fall keine Stellung nehmen. Die Anwälte der Kirchenführung zielen darauf ab, dass das Verfahren eingestellt wird, bevor Benedikt dazu befragt oder die Herausgabe geheimer Dokumente verlangt werden kann.

Der Fall in Kentucky ist von Bedeutung, weil er einer von mehreren in den USA ist, in denen der Vatikan selbst als Ziel anvisiert ist. Dabei geht es um die grundsätzliche Frage, ob Opfer tatsächlich Ansprüche gegen die Kirchenspitze in Rom und nicht nur gegen die katholische Kirche in den USA geltend machen können. Frühere derartige Versuche sind gescheitert oder noch in der Schwebe. Würden die Kläger Recht bekommen, wäre ein Präzedenzfall für Folgeklagen geschaffen.

(Ag./Red.)

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