Missbrauch: Skandal weitet sich auf Dänemark aus

Missbrauch Skandal weitet sich
Missbrauch Skandal weitet sich(c) APA (ROBERT JAEGER)
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15 angebliche Opfer klagen an, Die katholische Kirche in Dänemark will die Vorwürfe untersuchen. Ist der Papst bei Missbrauchsprozessen immun? Er könne weder als Zeuge noch als Beschuldigter vorgeladen werden.

KOPENHAGEN/VATIKAN (ag.). Der Missbrauchsskandal an meist katholischen Heimen und Schulen weitet sich auf Dänemark aus: 15 Personen behaupten, von Priestern misshandelt worden zu sein. Die katholische Kirche in Dänemark will die Vorwürfe untersuchen. Die Übergriffe fanden angeblich in den 1960er- und 70er- Jahren statt und sind teils verjährt.

Der katholische Bischof von Kopenhagen, Czeslaw Kozon, hatte für Empörung gesorgt, als er eine Untersuchung ablehnte, obwohl er einräumte, von früheren Fällen zu wissen. Nach einem Besuch beim Papst änderte er jüngst seine Haltung und trat für die Einsetzung einer Arbeitsgruppe ein.

Der Augsburger Bischof Walter Mixa wird derweil von immer mehr Menschen beschuldigt, er habe sie misshandelt. In der „Süddeutschen Zeitung“ bestätigt eine 47-Jährige die Behauptungen dreier Frauen und zweier Männer, Mixa habe als Pfarrer in den 70ern und 80ern in einem Jugendzentrum Kinder geschlagen; sie selbst habe er mit voller Wucht im Gesicht getroffen. Mixa sagte am Donnerstag, er wolle mit den Betreffenden sprechen.

US-Kardinal verteidigt Papst

Der Chef der Glaubenskongregation im Vatikan, US-Kardinal William Levada, hat Benedikt XVI. im Fall jener 200 gehörlosen Buben in den USA, die von den 1950ern bis 1974 von einem Priester missbraucht wurden, verteidigt. Der Priester, Lawrence Murphy, hätte schon damals abgesetzt werden müssen, aber Polizei und Diözese hätten nicht gehandelt, so Levada. Dass ein Verfahren gegen ihn 1996 auf Vorschlag der Glaubenskongregation unter Joseph Ratzinger gestoppt worden sei, weil Murphy sterbenskrank war, sei verständlich: Der Prozess sei nutzlos, wenn der Betreffende im Sterben liege.

Nach Meinung des vatikanischen Höchstrichters Giuseppe della Torre würde der Papst bei Missbrauchsprozessen gegen die Kirche bzw. Kirchenleute als Staatsoberhaupt Immunität genießen. Er könne von ausländischen Gerichten weder als Zeuge noch als Beschuldigter vorgeladen werden. Anwälte, die in den USA Missbrauchsopfer vertreten, haben seine Vorladung als Zeuge erwogen; sie halten ihn als oberste Autorität für das Vertuschen der Missbrauchsfälle verantwortlich.

Unterdessen wurde ein Brief bekannt, in dem Papst Paul VI. 1963 von Missbrauchsfällen in der US-Kirche informiert wurde.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.04.2010)

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