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NÖ: Pfarrer wegen Kinderpornos verurteilt

04.06.2010 | 11:22 |   (DiePresse.com)

Auf dem Computer des Priesters aus der Erzdiözese Wien wurden 400 einschlägige Dateien gefunden. Er hat das Material auch weitergegeben. Das Gericht hat ihn zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.

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Ein niederösterreichischer Pfarrer (49) ist am Freitag wegen Besitzes und Weitergabe kinderpornografischen Materials zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Geistliche hatte sich vollinhaltlich schuldig bekannt und reumütig gezeigt. Mildernd waren das Geständnis und seine Unbescholtenheit, als erschwerend wertete Einzelrichterin Christine Gödl den langen Tatzeitraum von Oktober 2004 bis zum "Auffliegen" (über einen Internet-Chatpartner) im Februar 2010.Verteidiger und Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Die Polizei hat bei Erhebungen im Jänner rund 400 einschlägige Dateien auf dem Computer des Mannes gefunden. Die Bilder und Videos von vorwiegend Buben hat er auch an andere im Chatverkehr weitergegeben. Der Pfarrer war nach Verständigung durch die Justizbehörden  von seinen Ämtern und Aufgaben als Pfarrer, stellvertretender Dechant und Wallfahrtsdirektor sowie als Religionslehrer enthoben worden, teilte die Erzdiözese Wien im Februar mit. Die Sorge der Kirche gelte den Kindern, die Opfer sexuellen Missbrauchs werden, hieß es damals.

"Es war eine Sucht"

"Ich schäme mich", sagte der Pfarrer zum Vorwurf von Staatsanwalt Erwin Blümel, sich seit Oktober 2004 zahlreiche pornografische Darstellungen aus dem Internet beschafft und den Zugriff darauf im Chat-Verkehr gestattet zu haben. "Es war eine Sucht", die er nun in einer freiwilligen psychotherapeutischen Behandlung aufarbeite. Als "Sühneleistung" sei er überdies ein halbes Jahr lang unentgeltlich in einem Krankenhaus tätig.

Dass er elektronisches Material mit pornografischen Darstellungen Minderjähriger auch getauscht habe, sei "unverzeihlich". Er sei "neugierig" gewesen und wollte sehen, wie die Chat-Partner ausschauen, schilderte der Priester den Einstieg in das Chat-Programm, nachdem er seit 2003 über einen Internetzugang verfügte. Manchmal, bei Betrachtungen der Bilder, habe er ein "schlechtes Gewissen" bekommen: "Ich dachte, um Gottes willen, was kommt da daher!" Aber "bedauerlicherweise" habe er den Chat-Verkehr nicht eingestellt. Material getauscht habe er aus Neugier, was er geschickt bekäme.

Die Erkenntnis, dass sich die Dateien nicht löschen ließen, sei ein "Schock" gewesen - ebenso wie die Hausdurchsuchung, bei der der PC beschlagnahmt wurde, meinte der Geistliche, der die ganze Zeit hindurch Pfarrer und Religionslehrer war. Die Diskrepanz zwischen dem Unterricht vor Kindern und seinem verbotenen Tun am Computer erklärte er auf Frage der Richterin mit seinem Suchtverhalten, betonte aber, als Lehrer keinerlei Übergriffe gesetzt und auch sonst niemandes sexuelle Atmosphäre verletzt zu haben.

Auf Zeugenaussagen verzichtet

Auf die geladenen Zeugen - einen Polizeibeamten und einen Chat-Partner - wurde verzichtet, so dass bereits nach einer halben Stunde Verhandlung die Schlussvorträge folgten. Der Staatsanwalt forderte unter Hinweis auf das Ziel, den Angeklagten von weiteren Taten abzuhalten, sowie auf die generalpräventive Wirkung eine schuldangemessene Bestrafung.

Am schwersten liege ihm am Herzen, dass er die Menschenwürde außer Acht gelassen habe, sagte der 49-Jährige in seinen Schlussworten. Seinem Ersuchen, eine "diversielle Maßnahme" zu verhängen, leistete die Richterin nicht Folge: Diversion sei nur bei weniger schwerer Schuld möglich. Die Strafdrohung für das Delikt nach Paragraf 207a (Pornografische Darstellungen Minderjähriger) beträgt bis zu zwei Jahre Haft.

(APA)

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11 Kommentare
tfirst
05.06.2010 17:07
0 3

Die Justiz half wieder der Kirche

Ein grausliches Spiel im Konkordatstaat. Der Kinderpornopater ist ein Zisterzienserpater aus dem Stift Heiligenkreuz und er war zum Tatzeitpunkt Seelsorger der Pfarre Willendorf (im niederösterreichischen Industrieviertel), die zur Erzdiözese Wien gehört.
Vor einigen Jahren wurde dieser Pater von heute auf morgen als Religionslehrer eines Gymnasiums in Wiener Neustadt wegversetzt, so eine Blitzversetzung erfolgt immer nur mit dem Wissen des Abtes (hier Abt Gregor Henckel-Donnersmarck), der 100%ig die wahre Begründung für die Versetzung erfahren hat.

Und jetzt erhält der Pater 8 Monate bedingt. Ein Mönch ist mittellos. Welcher hochrangige Jurist der Kirche also hat die 8 Monate herausgeschlagen?

http://michaeltfirst.blogspot.com/

MfG
Michael Tfirst


Gast: g1
05.06.2010 11:45
0 0

Keine Recherche in der Presse

Es wäre einmal gut zu wissen, was andere für den Austausch von solch schrecklichen Fotos für ein Urteil erhielten.

JosefGott
04.06.2010 14:25
0 0

Die sorge gelte den Kindern...

Hat er nun welche missbraucht, oder nicht? wenn ja, wieso wird er nicht deswegen verurteilt, wenn nein, wieso wird das befürchtet?

Antworten Justin
05.06.2010 03:01
1 0

Re: Die sorge gelte den Kindern...

Die Sorge gelte den Kindern, die auf den kinderpornographischen Dateien abgebildet sein sollen.
Wenn einmal jemand nur computergenerierte bzw. gezeichnete Kinderpornographie besitzt und dafür verurteilt wird, strafbar ist es ja, an wen wird dann eine Runde Mitgefühl und Anteilnahme ausgeschenkt?

Antworten Antworten JosefGott
08.06.2010 00:28
0 0

Re: Re: Die sorge gelte den Kindern...

Selbstverständlich an die armen missbrauchten PIXEL.
Gibt es eigentlich Therapie für missbrauchte Pixel und Polygone?

Gast: Franz
04.06.2010 13:29
1 2

...

"Als "Sühneleistung" sei er überdies ein halbes Jahr lang unentgeltlich in einem Krankenhaus tätig."

Wie selbstlos von ihm... hoffentlich nicht in der Kinderabteilung

Gast: gast
04.06.2010 11:21
3 1

sicher wieder nur ein einzelfall

versetzen und gut

Antworten Gast: Gesunder Volksempfinder
04.06.2010 12:48
0 1

Re: sicher wieder nur ein einzelfall

Hier gibt es eine rechtsgültige Verurteilung durch ein Strafgericht. Wieviele solche Fälle kennen Sie noch?

Antworten Antworten Gast: Jaja
04.06.2010 14:24
0 1

Re: Re: sicher wieder nur ein einzelfall

Bedingt!? Ist nett, ein "Nicht"-Pfarrer würde sofort ein Jahr einsitzen (was ich auch als richtig empfinde!). Also warum hier das milde Urteil? Ein halbes Jahr freiwillige arbeit befreit von der Tat? Das hilft den Kindern, die für sein Material herhalten mussten?
Ich erinnere an den Fall, in dem ein Deutscher Provider der österrreichischen Polizei den Verdacht gemeldet haben, dass bei einem Wiener Provider Kinderpornomaterial sein könnte. Was ist passiert: die haben überfallsartig das Büro gestürmt, alle Rechner (Firmenrechner, Kundenrechner und private Rechner) mitgenommen und monatelang nicht herausgerückt. Gefunden haben sie nichts, aber der Schaden war unermesslich für den Provider. Wenn sie was gefunden hätten, wären die Betroffen sicher nicht bedingt durchgekommen! Gleiches Maß für alle!!

Antworten Antworten Antworten Peregrin
04.06.2010 16:14
1 0

Re: Re: Re: sicher wieder nur ein einzelfall

Dem haben sie doch auch das Buero gestuermt und den PC beschlagnahmt. Wo sehen Sie da eine ungleiche Behandlung? Und wenn Sie glauben, dass fuer den Besitz verbotener Pornographie hierzulande unbedingte Haftstrafen typisch seien, dann sind Sie einfach schlecht informiert.

Antworten Antworten Antworten Gast: Gesunder Volksempfinder
04.06.2010 15:11
0 0

Re: Re: Re: sicher wieder nur ein einzelfall

Welche Instanz schlagen Sie als Alternative zur derzeit installierten Gerichsbarkeit vor? Wann soll ein Gerichtsurteil gelten, wann nicht? Oder sollen ausschließlich katholische Kleriker von der ordentlichen Gerichsbarkeit ausgeschlossen sein und dem Rechtsempfinden des engagierten Publikums überantwortet werden, das eine Bestrafung eines Beschuldigten dann auch gleich selbst vornimmt?