Islamische Glaubensgemeinschaft: Kritiker darf kein Mitglied werden

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Günther Ahmed Rusznak, langjähriger Kritiker der Glaubensgemeinschaft, darf kein Mitglied werden. IGGiÖ-Präsident Anas Schakfeh hat von einem derartigen Ablehnungsentwurf noch nichts gehört.

WIEN. Wer ein Moslem ist, das bestimmen wir – in diesem Fall die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ). In der offiziellen Vertretung der österreichischen Muslime kursiert dieser Tage der Entwurf für ein Dokument, in dem ein Antrag auf Aufnahme eines Mitglieds zurückgewiesen wird. Konkret geht es um Günther Ahmed Rusznak, einen Konvertiten aus Traun, der seit Jahren erfolglos versucht, von der IGGiÖ aufgenommen zu werden. In dem Entwurf wird auch festgestellt, dass Rusznaks „Feststellung, dass er Moslem ist, als unzulässig zurückgewiesen“ wird.

Besonders brisant ist der Fall, weil Rusznak seit Jahren mit seinem Islamischen Informations- und Dokumentationszentrum (IIDZ) kein gutes Haar an der Glaubensgemeinschaft ließ, sie mit Klagen eindeckte, unter Kuratel stellen wollte und laufend ihre Legitimität bestritt. Nicht unbedingt die ideale Voraussetzung, um als Mitglied mit offenen Armen empfangen zu werden.

IGGiÖ-Präsident Anas Schakfeh, der gerade von einem Aufenthalt in Mekka zurückgekehrt ist, hat von einem derartigen Entwurf noch nichts gehört. Seine Argumentation geht aber in die gleiche Richtung: „Er hat seine Anträge auf Aufnahme gestellt, nachdem er die Glaubensgemeinschaft als nicht rechtmäßig bezeichnet hat. Das ist ein Widerspruch.“ Schakfeh führt aber noch ein weiteres Argument an: Rusznak habe seine Schahada – das islamische Glaubensbekenntnis – nicht vor einem zuständigen Imam der Religionsgemeinde abgelegt. Daher wisse man gar nicht, ob er jemals ordnungsgemäß konvertiert sei.

Interne Angelegenheit

Darf die Islamische Glaubensgemeinschaft also einzelnen Menschen absprechen, dass sie Muslime sind? Ja, sagt Richard Potz, Vorstand des Instituts für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht. Wer Mitglied ist, ist eine Frage des inneren Rechts einer Religionsgemeinschaft. Und auch der Staat – vertreten durch ein weltliches Gericht – kann keiner Religionsgemeinschaft ein Mitglied aufzwingen. Für derartige Fälle gebe es unzählige Entscheidungen von Höchstgerichten, in denen das eindeutig festgestellt wird. In der Verfassung der Islamischen Glaubensgemeinschaft ist diese Frage sogar explizit geregelt: Demnach kann die Aufnahme von Konvertiten in den Islam und deren Registrierung von der zuständigen islamischen Religionsgemeinde verweigert werden.

Das Verweigern der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft sei aber vor allem ein theoretisches Problem, das kaum vorkomme, so Potz. Und könnte nur dann zu Schwierigkeiten führen, wenn etwa jemand nach staatlichem Recht Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, von der Gemeinschaft jedoch nicht als Mitglied akzeptiert ist – so müssten etwa Eltern, die ihr Kind für den Religionsunterricht anmelden, nach staatlichem Recht ein Religionsbekenntnis bestimmen.

Im Fall Rusznak könnte aber auch noch eine weitere Überlegung dahinterstecken. Denn der zum Islam konvertierte Geschäftsmann hat in den vergangenen Jahren ein Geschäft mit Halal-Zertifizierungen gemacht – Prüfplaketten, die bescheinigen, dass bestimmte Lebensmittel nach islamischem Ritus produziert wurden und somit von Muslimen verzehrt werden dürfen. Vor allem für den Export von Waren in muslimische Länder ist diese Bescheinigung wichtig. Und hier könnte es durchaus eine Rolle spielen, ob Rusznak seine Geschäfte auch weiter so erfolgreich betreiben kann, wenn er als Moslem offiziell nicht anerkannt ist.

Rusznak verliert Mitstreiter

Dass Rusznak in nächster Zeit ein Dokument zugestellt werden soll, davon weiß IGGiÖ-Präsident Schakfeh bisher nichts. Dass ein solches Dokument aber jetzt kursiert, dürfte ohnehin mit etwas anderem zu tun haben: Rusznak, der mit seinem IIDZ in den letzten Jahren ein Auffangbecken für Muslime war, die mit der Glaubensgemeinschaft Probleme hatten, scheint bei seinen Mitstreitern in Ungnade gefallen zu sein, die nun gegen ihn mobil machen. Dem Vernehmen nach habe es Unstimmigkeiten bei der Verwendung des Geldes aus dem Halal-Handel gegeben.

ZUR PERSON

www.derislam.at
www.iidz.at

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.08.2010)

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