Die Republik Österreich sieht sich erstmals mit einer Klage wegen sexuellen Missbrauchs in einer katholischen Institution konfrontiert: Ein heute 60-Jähriger fordert vom Staat 654.000 Euro. Er soll als zwölfjähriges Kind in einem von der Kirche geführten Internat in Graz vom Präfekten missbraucht worden sein. Die Vorwürfe seien zwar strafrechtlich verjährt, dennoch müsse es für das Opfer eine Entschädigung geben, sagt dessen Anwältin Vera Weld im Ö1 Morgenjournal.
Auf die exorbitante Summe von 654.000 Euro kommt die Anwältin, weil die Missbrauchserfahrung das Leben ihres Mandanten zerstört habe. 100.000 Euro habe er für Therapien ausgegeben, einen Selbstmordversuch nur knapp überlebt. Außerdem habe er sein Studium abbrechen müssen und deshalb weniger verdient - der Verdienstentgang wurde durch den Vergleich mit einem Parallelstudenten an der Technischen Universität errechnet.
Dass sie das Geld vom Staat und nicht von der Kirche verlangt, begründet Weld mit den "Sonderprivilegien für die katholische Kirche durch das Konkordat", also der völkerrechtlichen Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vatikan. Einerseits sei das Konkordat zwischen Österreich und dem Vatikan nicht mit dem EU-Beitrittsvertrag vereinbar und andererseits müsse jemand haften - in diesem Fall die Republik - wenn sich die Kirche durch das Konkordat völlig der Kontrolle entzogen habe.
Die Finanzprokuratur, die die Republik Österreich vertritt, bestätigt, dass diese Forderung eingegangen ist, sie hat nun drei Monate Zeit, darauf zu antworten. Inhaltlich will man dort derzeit nicht Stellung nehmen.
(APA/Red.)
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