Kirchenkritisches Volksbegehren im Wortlaut

Im Folgenden der am Sonntag präsentierte Text des Kirchenvolksbegehrens im Wortlaut.

"Anerkannte Religionsgemeinschaften, insbesondere die römisch-katholische Kirche, genießen in Österreich eine Sonderstellung die aus dem Mittelalter herrührt und durch nichts zu rechtfertigen ist. Beispielsweise werden der r.k. Kirche jährlich Millionenbeträge an Steuermittel gezahlt. Auch die Sanierung kirchlicher Bauten und den Erhalt katholischer Privatschulen muss der Staat weitgehend übernehmen. Unverständlich ist auch, dass die aktuellen Missbrauchsfälle von einer kircheneigenen Kommission behandelt werden, anstatt von einer neutralen staatlichen Kommission sowie von der Justiz.

Die Unterzeichner fordern daher ein Bundesverfassungsgesetz für die Abschaffung kirchlicher Privilegien. Die Unterzeichner fordern ein Gesetz für die Schaffung einer Sonderkommission zur lückenlosen Aufklärung der kirchlichen Missbrauchs- und Gewaltverbrechen. Die Unterzeichner fordern eine klare Trennung von Staat und Kirche. Denn die Trennung von Staat und Religion zählt zu den wesentlichen Pfeilern einer Demokratie.

Während ganz Österreich unter einem Sparpaket zu leiden hat, räumt der Staat der Kirche u.a. folgende ungerechtfertigten Vorteile ein:

  • Erhaltung katholischer Privatschulen und Kindergärten überwiegend aus Steuergeldern. Andere Privatschulen müssen alles selbst berappen.
  • Der Staat muss jährliche Millionenzahlungen an die röm. Kath. Kirche leisten.
  • Religiöse Universitäten und Hochschulen werden vom Staat bezahlt aber vom Vatikan kontrolliert. Die erlangten akademischen Grade sind staatlich anerkannt.
  • Kirchliche Besitztümer sind vielfach grundsteuerbefreit.
  • Kirchliche Güter werden vielfach aus Mitteln der Allgemeinheit saniert, z.B. über das Bundesdenkmalamt. Fast 50% der Denkmalausgaben dienen der Erhaltung kirchlicher Bauten. Die Kirche ist wohlhabend genug, um für den Erhalt ihrer Besitztümer selbst aufzukommen.
  • Die Kirche hat mit dem Kirchenrecht ein eigenes Rechtssystem installiert, einen "Staat im Staat" und entzieht sich so demokratischen Abläufen und einer Kontrolle durch den Staat. Beispiel: Installierung einer kircheneigenen Missbrauchskommission anstatt Übergabe an die Justiz.
  • Katholischer Religionsunterricht: die Abmeldung vom schulischen Religionsunterricht wird erschwert, indem Religionsstunden in der Mitte des Schultages stattfinden, sodass jene Kinder, die sich abmelden, nicht früher nach Hause gehen oder länger schlafen können.
  • Kirchensteuer ist steuerlich absetzbar. Dadurch entgehen dem Staat Einnahmen auf Kosten der Allgemeinheit. Die Administration der Steuereintreibung wird staatlich unterstützt, behördliche Meldedaten werden der Kirche zur Verfügung gestellt.
  • Die neue Spendenabsetzbarkeit kommt fast ausschließlich kirchlichen Einrichtungen zugute.
  • Die Missbrauchs-Verbrechen der katholischen Kirche werden nicht staatlich verfolgt, sondern deren Aufklärung wird der Kirche selbst überlassen. Im aktuellen Missbrauchsskandal müssen sich die Opfer an eine von der Kirche bestellte Kommission wenden, anstatt dass diese Fälle an die Justiz übergeben werden.
  • Der ORF ist per Vertrag gezwungen, ausführliche Religionssendungen auszustrahlen. Diese kostenlosen und vielfach vatikannahen Belangsendungen spiegeln schon lange nicht mehr die Interessen der österreichischen Bevölkerung wieder.
  • Kirchliche Einrichtungen greifen in großer Zahl auf Zivildiener zu. Diese werden hauptsächlich vom Staat bezahlt. Die Kirche schmückt sich dann mit 'ihrem' sozialen Engagement.
  • Die Kirche erhält als Großgrundbesitzer Millionen Euro an EU-Agrarförderungen. Hier sollte eine Obergrenze gelten.
  • Konkordat: Der Austrofaschist Engelbert Dollfuß hat 1933 einen speziellen Vertrag, das Konkordat, mit dem Vatikan abgeschlossen, welcher in Österreich Verfassungsrang genießt. Das Konkordat ist ein Quasi-"Staatsvertrag" zwischen dem "Vatikanstaat" und Österreich, der die Autonomie Österreichs in kirchlichen Belangen stark einschränkt und der Kirche in Österreich eine privilegierte, öffentlich-rechtliche Stellung gesetzlich (teilweise im Verfassungsrang) zuerkennt."

(APA)

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