Deutschland: Geldstrafe für Bischof Williamson

(c) EPA (David Dyson)
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Ein deutsches Berufungsgericht setzte das Strafmaß für den britischen Bischof und Holocaust-Leugner Richard Williamson jetzt auf 6500 Euro herab. Das Amtsgericht hatte im Vorjahr noch 10.000 Euro veranschlagt.

Regensburg/Wien/Ag. Für den britischen Traditionalisten, Bischof und Holocaust-Leugner Richard Williamson hat es sich ausgezahlt, ein erstes Urteil wegen Volksverhetzung anzufechten: Bei einer Neuauflage des Prozesses, in dem es um seine Infragestellung von Gaskammern zur Vernichtung der Juden durch Nazi-Deutschland geht, wurde der 71-Jährige vom Landgericht Regensburg zu einer Geldstrafe von nur mehr 6500 Euro verurteilt; das Amtsgericht hatte im Vorjahr noch 10.000 Euro veranschlagt. Sowohl die Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro forderte, als auch der Angeklagte hatten dagegen Berufung eingelegt.

Der Geistliche, der der erzkonservativen Piusbruderschaft angehört, hatte in einem Interview mit einem schwedischen TV-Sender den Massenmord an sechs Millionen Juden durch die Nazis abgestritten: „Ich denke, dass 200.000 bis 300.000 Juden in den Konzentrationslagern gestorben sind, aber nicht ein einziger von ihnen in Gaskammern“, sagte der Bischof in dem Interview aus dem Jahr 2008. Er berief sich dabei auf die Thesen des US-amerikanischen Holocaust-Leugners Fred Leuchter.

Kirche in Krise

Der Fall hatte die römisch-katholische Kirche in eine schwere Krise gestürzt. Denn exakt zu jener Zeit, als das Fernsehinterview publik wurde, hat der Vatikan die Exkommunikation Williamsons und dreier weiterer Bischöfe der umstrittenen Bruderschaft aufgehoben. Der Papst soll jedoch von den Interviewäußerungen im Vorfeld nichts gewusst haben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.07.2011)

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