26.05.2012 03:31 | Meine Presse Merkliste 0

Bayern: Verwaltungsgericht will Taufe nicht annullieren

30.01.2012 | 12:58 |   (DiePresse.com)

Ein Mann hatte gegen die katholische Kirche geklagt, weil seine Tochter gegen seinen Willen getauft worden war. Das Gericht lehnt ein Urteil ab, weil es sich um eine innerkirchliche Angelegenheit handle.

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat es abgelehnt, die Taufe eines Kindes zu annullieren. Ein Vater wollte die Taufe seiner Tochter vor Gericht rückgängig machen, wie die bayerische Landesanwaltschaft am Montag berichtete. Dazu hatte der Mann beim Verwaltungsgericht in Augsburg gegen die katholische Kirchengemeinde geklagt.

Hintergrund war, dass die geschiedene Ehefrau des Mannes die damals dreijährige Tochter im Jahr 2010 taufen ließ, ohne den Vater zu fragen. Die Augsburger Richter wiesen die Klage jedoch ab, und der VGH in München bestätigte die Entscheidung. Die Richter betonten, dass die Taufe als Sakrament zum Kern der innerkirchlichen Angelegenheiten zähle, die von Gerichten entweder gar nicht oder nur eingeschränkt überprüft werden könnten.

(Ag.)

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15 Kommentare
Gast: Gast AO
01.02.2012 20:46
2 0

„Das Gericht lehnt ein Urteil ab, weil es sich um eine innerkirchliche Angelegenheit handle.“




Ob das ehrenwerte Gericht auch zu diesem Schluß beim Einklagen der Kirchensteuer kommt?




Antworten Gast: _gast_
02.02.2012 20:31
0 0

Re: „Das Gericht lehnt ein Urteil ab, weil es sich um eine innerkirchliche Angelegenheit handle.“


sagte der Richter mit einem Kruzifix am Tisch :o(


Re: „Das Gericht lehnt ein Urteil ab, weil es sich um eine innerkirchliche Angelegenheit handle.“

Wird es wohl, denn die Kirchensteuer ist schließlich verfassungskonform und auch die von gewissen Kreisen angestänkerte Steuer müßte generell anders geregelt werden - siehe Bischof Marx - möglich ist alles ..... aber der beklagte Fall hat mit Recht ( auch Kirchenrecht ) so rein gar nichts zu tun

Nur hat es mit dem angesprochenen Rechtfall rein gar nichts zu tun.

Da er , der Kläger, die Taufe ablehnt, kann man davon ausgehen, daß er eh`ein Ungläubiger oder gar Atheist ist, also dieser tatsächlich vollzogenen symbolischen Handlung keinerlei Bedeutung beimißt, könnte es ihm eh´ "wurscht" sein, aber so entsteht, Gott sei Dank der Eindruck, daß er sogar geistig noch Zugang zuim christlichen Glauben hat und daß es ihm ncht um kalte Rechthaberei geht.

Gast: k.u.k. Feldmarschall
31.01.2012 23:36
0 0

Das Rechtsystem hat natürlich seine Grenzen. Man stelle sich einfach vor, dass jemand mit Verstorbenen reset und Sie wollen das vor Gericht verhindern.

Dann wird Ihnen der Richter eben auch nicht juristisch helfen können.
Und mit Toten reden, Tischerlrücken, Geisterbeschwören und was weiß ich noch alles Kranke ist kein Thema für das Gericht. Eben auch nicht Religion, was ja auch Geisterbeschwörung ist.
Sowas ist eher ein Thema für die Psychiatrie. Die ist für Spinner zuständig.

Aber hallo, Herr Kläger ---

da in unserem abstrusen Rechtssystem alles Mögliche möglich ist, sollten Sie vielleicht auf "Körperverletzung" klagen, denn ein paar Tröpfchen kalten Wassers auf die Stirn eines kleinen Kindes verursacht sicherlich traumatische Folgen --- sie sollten einen Psychologen, Psychater, Psychotherapeuten bzw. deren Kosten einklagen --- vielleicht gleich für sich selber auch ----

Stargast
31.01.2012 21:25
0 5

Das kommt davon

wenn man die Trennung von Kirche und STaat will. Scherz beiseite - der Mann kennt sich wohl überhaupt nicht aus.

Gast: werbistdu
31.01.2012 18:45
2 8

Das Kind sollte lieber

den Vater wegen grenzenloser Dummheit klagen, das wäre passender.

Gast: Katholik
31.01.2012 17:27
2 7

Taufe

Die Taufe kann man nicht annulieren. Entweder ist man getauft oder man nicht getauft. Wenn es gegen den Willen des Kindes gemacht wurde oder ohne dass es die Eltern wollten, dann ist das Kind nicht getauft. Die Taufe ist ein Sakrament und hat nichts mit einer formalen, rechtlichen Vorgang zu tun. Es gibt sich nur daraus, dass man ab der Taufe zur jeweiligen Kirche gehört. Ich seh daher keinen Grund zur Aufregung.

Re: Taufe

Soweit alles ohnehin richtig --- und wenn nach der Taufe keine christliche Erziehung erfolgt, dann ist/war sie ohnehin für die Katz´.

Denn die nominelle "Eingemeindung"ist wirkungslos ............. das sollten sich viele der sich ier tummelnden Schein bzw. Nominalchristen vor Augen führen. Taufe ist kein Hokuspokus, wenn sie nicht in geistig-christlichen Sinne eine Fortsetzung erfährt --- ansonsten aber --- vergiß´ es !

Gast: Blankensteiner Husar
31.01.2012 16:00
7 5

Das ist ja wirklich entbehrlich! Wissen wir doch alle, dass Christentum Humbug und Scharlatanerie ist.

Und genau auf das beruft sich das Gericht. Geistig verwirrter Voodoo und Hexerei sind alles nicht real und daher auch nie Gegenstand von Recht.
Und man muss ja auch noch hinzufügen, dass ja nichteinmal Jesus und seine Jünger sich zum Christentum bekannt haben; sie waren keine Christen.
Wird wohl einen Grund haben.

Re: Das ist ja wirklich entbehrlich! Wissen wir doch alle, dass Christentum Humbug und Scharlatanerie ist.

Ein Husarenstreich, der aber weit daneben geht.

Über die Behauptung ALLE WISSEN, daß .. muß man nicht erstmal streiten .. einfach dumm....

Daß Jesus Christus und seine Jünger keine Christen waren ist im Grundsatz - von deren Herkunft kulturellem, jüdischen Background her - richtig, denn das Christentum wurde von IHM, Jesus dem Christus erst begründet. Die Glaubens- und Lebensausrichtung war neu - Christus selber war dann ---- naaaa ? Was wohl ?

Antworten Antworten Gast: Blankensteiner Husar
31.01.2012 21:58
5 2

Re: Re: Das ist ja wirklich entbehrlich! Wissen wir doch alle, dass Christentum Humbug und Scharlatanerie ist.

Jeder der keine Kirchensteuer zahlt ist draussen.
Haben die Jungs damals Kirchensteuer gezahlt?
Hmmmm?
Und nachdems damals keine Taufscheine gibt, konntens nicht mal Taufscheinchristen sein!

Re: Re: Re: Das ist ja wirklich entbehrlich! Wissen wir doch alle, dass Christentum Humbug und Scharlatanerie ist.

Hääääääääääääääääääääääääääh ??? - Soll das eine Antwort sein ?

Gast: Gast AO
30.01.2012 20:13
11 1

„Ein Mann hatte gegen die katholische Kirche geklagt, weil seine Tochter gegen seinen Willen getauft worden war. Das Gericht lehnt ein Urteil ab, weil es sich um eine innerkirchliche Angelegenheit handle.“


Und wie ist das, wenn ein Kind ohne die Zustimmung eines Elternteils den Zeugen Jehowas, Scientologie oder dem Islam zugeführt wird?


Antworten Silvester
31.01.2012 11:47
2 7

Re: „Ein Mann hatte gegen die katholische Kirche geklagt, weil seine Tochter gegen seinen Willen getauft worden war. Das Gericht lehnt ein Urteil ab, weil es sich um eine innerkirchliche Angelegenheit handle.“

das macht nichts, ist ja nicht die katholische kirche!