Ein Homosexueller, der in eingetragener Partnerschaft lebt, wurde von 94 Prozent gewählt. Nach Kirchenregeln dürfte er kein Kandidat sein.
WIEN/D. N. Kardinal Christoph Schönborn als Troubleshooter einer 102-Seelen-Gemeinde im Weinviertel: Aus Kärnten, wo die Bischöfe tagen, muss er telefonische Anweisungen wegen der Pfarrgemeinderatswahl in der kleinsten Gemeinde seiner Erzdiözese geben. Was passiert ist? Mit 94 Prozent wurde ein junger Mann gewählt, der in eingetragener Partnerschaft mit einem Mann lebt.
Nach den Kirchenregeln dürfte er kein Kandidat sein. Schönborn lässt den Fall prüfen. Pfarrer Gerhard Swierzek wartet auf den Entscheid. Er betont, dem jungen Mann dankbar für das Engagement im Kirchenchor zu sein.
Dechant George van Horick: „Wenn wir die Erlaubnis für Leute als Kandidaten haben, die geschieden und wieder verheiratet sind, können wir Menschen, die homosexuell veranlagt sind und das leben, eine Kandidatur nicht verwehren."
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22. März 2012)