Pfarrgemeinderat: Kein Verbot für Homosexuellen

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Symbolbild Kirche(c) FABRY Clemens
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Tag der Entscheidung im Fall des homosexuellen Pfarrgemeinderats. Im Vorfeld zeichnet sich ab, dass Kardinal Schönborn kein Verbot aussprechen will.

[WIEN/D. N./apa]  Tag der Entscheidung: am Freitag steht im Bischofsrat der Erzdiözese Wien das Vorgehen im Fall eines Pfarrgemeinderats auf der Tagesordnung, der in eingetragener Partnerschaft mit einem Mann lebt. Florian Stangl war zum Parrgemeinderat von Schützenhofen im niederösterreichischen Weinviertel gewählt worden. Homosexuelle Partnerschaften stehen im Widerspruch zur katholischen Lehre.

Im Vorfeld zeichnet sich ab, dass Kardinal Christoph Schönborn kein Verbot für Stangl aussprechen will, im Pfarrgemeinderat mitzuarbeiten. Der Erzbischof hat den ersten derartigen Fall eingehend geprüft. Schönborn ist auch mit Stangl und dessen Partner zu einem Gespräch zusammengetroffen.

Währenddessen sorgt der Pfarrer von Stützenhofen für Aufregung. Gerhard Swierzek soll einen Redakteur der „Bezirksblätter“ in seinem Privathaus aufgesucht und bedroht haben. Grund für die Verärgerung soll ein Bericht gewesen sein, in dem der Pfarrer als „beurlaubt“ bezeichnet wurde. Dies sei im Ort verbreitet worden, so der Redakteur – es widerspricht aber den Tatsachen. Der Pfarrer habe lautstark mit Klage gedroht und sei aus dem Haus gedrängt worden. Generalvikar Nikolaus Krasa soll dem Pfarrer klarmachen, dass er die Privatsphäre von Redakteuren „unbedingt zu respektieren“ habe, so Erzdiözese-Sprecher Michael Prüller.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.03.2012)

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