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Wurf mit Döner verletzt nicht menschliche Würde

07.04.2008 | 11:31 |   (DiePresse.com)

Ein Mann hat in Deutschland mit einem Döner nach einer Kellnerin geworfen. Sie wollte Schmerzensgeld. Das Gericht lehnte die Klage ab: Der türkische Snack hat nicht in ihr Persönlichkeitsrecht eingegriffen.

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Ein angebissener Döner als Wurfgeschoss hat das Amtsgericht in München beschäftigt. Ein Wurf mit dem Snack auf einen anderen Menschen stelle keine schwerwiegende Verletzung der menschlichen Würde und Ehre dar, befand das Gericht in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung.

Der Richter wies mit seinem rechtskräftigen Urteil die Zivilklage einer Restaurantmitarbeiterin ab, die von einem Gast mindestens 250 Euro Schmerzensgeld haben wollte. Die beiden waren sich in die Haare geraten, weil dem Mann der Döner nicht schmeckte.

"Blöde Kuh" mit Essen attackiert

Als der Mann sein Geld nicht zurückbekam, habe er den Döner mit voller Wucht nach ihr geworfen und sie "blöde Kuh" genannt, klagte die Frau vor Gericht. Sie habe nur ausweichen können, weil sie so schnell reagiert habe. Der Käufer brachte dagegen vor, er habe den Döner nur hinter die Theke geworfen. "Blöde Kuh" habe er die Frau auch nicht genannt. Das Gericht lehnte die Klage mangels Beweisen ab. Selbst wenn der Mann mit dem Döner nach ihr geworfen habe, sei sie dadurch nicht in der vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfassten menschlichen Würde und Ehre verletzt.

(APA)

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9 Kommentare
Gast: Crusader
28.04.2008 11:33
0 0

Solange....

sie nicht gezwungen wurden den Fraß zu essen gehe ich mit den Richtern konform....
sonst wäre es eine schwere Körperverletzung....

harbard
07.04.2008 14:14
0 0

Wurf mit Döner

...er hätte mit dem koch werfen sollen,
...was kann der döner dafür!

Sie habe nur ausweichen können, weil sie so schnell reagiert habe.

Dönerwoman!

Dönerwoman

Berichtigung:
Laut dem Bild zum Artikel natürlich 'Dürümwoman'. Und halten Sie ihr Dönertier zurück, sonst wehre ich mich mit Böreks und Baklavas

Antworten daPeda
07.04.2008 13:52
0 0

Ich hetz gleich

mein Dönertier auf sie.

Peter
07.04.2008 12:48
0 0

sie armer Ünglücklicher...

haben Sie sich ihren Baum schon ausgesucht? So wie ich das lese bleibt ihnen in der derzeit entstehenden Gesellschaft gar nichts mehr anderes übrig wie sich aufzuhängen!

Antworten hedu
07.04.2008 12:59
0 0

Re: sie armer Ünglücklicher...

Genau.........dann bleiben uns diese mieserablen Postings erspart!

NYC
07.04.2008 12:37
0 0

Gut zu wissen;

Niemand sollte sich weiterhin in der Naehe solcher "Lokalitaeten" aufhalten. Falls sie jemand mit einem Doener attackiert ist die Putzerei selbst zu bezahlen.

Anders gefragt.
WARUM geht jemand da hin? Und dort zu arbeiten ist auch nicht "Verpflichtend". Ausserdem.. Wenn das einem Kurden oder Tuerken passiert kommt es sicher vor Gericht. Vielleicht nicht wegen Doenerwerfen aber der Messerstecherei danach. DIE sollte doch wuerdig empfunden werden Gerichtlich Verfolgt zu werden. Wobei...Ist auch eine Ueberlegung wert. Es geht um Zuwanderer...Wenn es sich um Inlaender handelt MUSS es rechliche Folgen haben..."Kein Wunder. Sie haben die armen Kurden/Tuerken provoziert und deshalb sind Sie (OesterreicherIn/DeuscherIn) mit dem Messer im Bauch im LKH aufgewacht"...

Antworten georgias
07.04.2008 13:42
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ungenügender Richter

Wo ist Rechtliche Staat

ich bin der Meinung, dass ein donerwerfen eine große gefüch Verletzung. Dieser fall sollte bestraft werden. Der Richter hatte eine falsche Entscheidung getroffen