Warum Katze "Lumpele" vor Gericht erscheinen musste

Symbolbild: Katze
Symbolbild: Katze "Lumpele" wollte keine eindeutige Entscheidung treffen.(c) Clemens Fabry/Die Presse
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Die deutsche Richterin wollte es der Katze überlassen, wem sie tatsächlich gehörte. Jene Frau, der das Tier zugelaufen war, wollte sie behalten.

Im Streit um eine entlaufene Katze in Deutschland hat eine Richterin das Tier namens "Lumpele" vor Gericht zitiert. Die dreijährige Katze sollte mit ihrem Verhalten zeigen, wem sie gehört. Das funktionierte aber nicht. Ein Urteil gab es dennoch.

Die Katze war im Mai 2013 in einer fränkischen Kleinstadt ausgerissen, wie das Amtsgericht Ansbach am Dienstag mitteilte. Der grau-getigerte Vierbeiner landete schließlich bei einer Frau, die "Lumpele" nicht mehr hergeben wollte und von den Besitzern verklagt wurde.

Auf Anordnung des Amtsgerichts musste die Frau die Katze zur Verhandlung mitbringen und auf dem Parkdeck des Gerichts frei laufen lassen. Die Richterin wollte so feststellen, ob sich das Tier bei einem der Beteiligten zutraulich zeigt. "Lumpele" flüchtete aber sofort unter ein Auto und ließ sich längere Zeit nicht wieder hervorlocken.

Dann sollten alle das Tier auf den Arm nehmen, doch bei allen war die Katze gleich ruhig. Erst mit Fotos konnten "Lumpeles" Besitzer schließlich beweisen, dass die Katze ihnen gehört - und so verurteilte die Richterin die Frau dazu, das Tier herauszurücken.

(APA/dpa)

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