Russland: Kein Abkassieren mit dem "Augenzinker-Smiley"

Russe erwirbt Rechte
Russe erwirbt Rechte(c) AP (Gene J. Puskar); Montage: diepresse.com
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Ein russischer Geschäftsmann wollte sich die international gebräuchliche Zeichenkombination ";-)" markenrechtlich schützen lassen. Das Vorhaben ist nun an den Markenwächtern gescheitert.

Der Russe Oleg Teterin ist bei dem Versuch, sich bei der russischen Patentbehörde die Markenrechte für das Emoticon ";-)" sichern zu lassen, offenbar gescheitert. Mit der im Internet sowie in der Telekommunikation beliebten Zeichenfolge von Strichpunkt, Bindestrich und geschlossener Klammer wollte der Chef einer in der Mobilfunkwerbung tätigen Firma Geld verdienen.

Laut dem Newsportal Russiatoday haben die russischen Markenwächter jedoch nun klargestellt, dass das Emoticon nicht geschützt werden kann.

Die Zeitung Kommersant berichtet, dass Teretin lediglich von Unternehmen Lizenzgebühren einheben wollte. In privaten E-Mails und SMS hätte der Absender dem Empfänger also weiterhin gratis zuzwinkern dürfen. Die russische Internetwirtschaft reagierte jedenfalls prompt und empört. "Das ist absurd", polterte der Geschäftsmann Alexander Manis im russischen Fernsehen. "Als nächstes erwirbt jemand die Rechte auf die 33 Buchstaben des russischen Alphabets", wetterte Manis.

"Freihaltebedürfnis" für sehr bekannte Zeichen in Österreich

Mit Verwunderung kommentiert man das Anliegen auch beim Österreichischen Patentamt. "So einfach ist das nicht möglich. Es gibt hier viele Punkte, die zu beachten sind", sagt Andrea Scheichl, Sprecherin des Österreichischen Patentamts.

In Österreich ist das Schützen einer Marke nur in Verbindung mit einer konkreten Dienstleistung oder einem Produkt verbunden. "Der Markenrechtinhaber muss dann auch in diesem Segment tätig werden, um die Rechte zu behalten", erläutert Scheichl. Im Falle des Smileys müssten zudem weitere grafische oder textliche Elemente hinzugefügt werden. Das Emotikon allein kann nicht geschützt werden. Dazu kommt, dass es ein sehr bekanntes Zeichen ist, für das ein Freihaltebedürfnis besteht.

Erfolgsgeschichte "Smiley"

Die "zwei Punkte und ein gebogener Strich in einem gelben Kreis" gehen auf den amerikanischen Werbegrafiker Harvey Ball zurück. 1963 zeichnete er einen Entwurf für eine Versicherungsgesellschaft, die mit Anstecknadeln das Betriebsklima heben wollte. Ball erhielt 45 Dollar für den Entwurf, das Zeichen wurde rechtlich nicht gesichert. 1971 meldete Franklin Loufrani ein Patent für eine leicht veränderte Version an. Der französische Journalist hält Nutzungsrechte für das "Smiley" in über 80 Ländern und ist heute Millionär. Das elektronische Lachgesicht als Zeichenfolge von Doppelpunkt, Minus und geschlossener Klammer wurde 1982 von Scott Fahlman geboren. Seither flitzen unzählige Abwandlungen davon durch den Äther.

(PTE/Red.)

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