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Namensrecht: Mann darf nicht "Tomahawk" heißen

09.01.2012 | 16:47 |  Philipp Aichinger (DiePresse.com)

Der Wunsch eines Österreichers, „T. Tomahawk“ zu heißen, wurde vom Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. Man dürfe sich nicht nach einem Gegenstand benennen. Zuvor hatte sich der Mann bereits beim Verfassungsgerichtshof eine Abfuhr geholt.

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[Wien] Weil er sich mit seinem Namen unwohl fühlte, wollte sich ein Niederösterreicher auf „T. Tomahawk“ umbenennen. Der Tomahawk ist eine der Streitaxt ähnliche Waffe, die von indianischen Stämmen eingesetzt wurde. Um seinen Traum wahr zu machen, ging der  Mann bis zu den Höchstgerichten.

Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Beschwerde des 22-Jährigen ab, blieb noch der Weg zum Verwaltungsgerichtshof. Doch auch dieser hat nun entschieden, dass die Namensänderung in Tomahawk nicht zulässig ist. So heiße in Österreich nämlich niemand – und man könne sich nicht nach einem Gegenstand benennen. Ob in den USA und in Kanada tatsächlich manche Leute den Namen Tomahawk tragen sei unerheblich. Man dürfe in Österreich nämlich nur Namen erwählen, die hierzulande üblich sind (Zl. 2010/06/0276).

Während der Mann also mit seinem Wunsch nach Namensänderung abgeblitzt ist, wird im Justizministerium an einem liberaleren Namensrecht gebastelt. Die Gespräche zwischen SPÖ und ÖVP würden sehr gut verlaufen, heißt es aus dem Justizministerium. So soll es möglich werden, dass eine Familie einen gemeinsamen Doppelnamen führt, der sich aus den Geburtsnamen der Eltern ergibt. Nach einer Axt wird man sich aber weiterhin nicht benennen dürfen.

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41 Kommentare
 
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ahha
15.01.2012 09:52
0 0

...unsere Rechtsordnung ?

Ein Vogelschutzgebiet - soll er sich nennen wie er will - aber diese "Würstlstandler" müssen immer ihren Senf dazugeben

Gast: Hansjörg HAMMER (sic!!!)
14.01.2012 19:13
1 0

Auch Hammer ist ein Gegenstand ...

http://www.herold.at/

Treffer 1-15 von 3758 zu Hammer*

Quelle: Telefonbuch Österreich

karl gross
14.01.2012 19:02
0 0

ich bin glücklich

dass meine eltern mich nicht tomahawk getauft haben, oder kermit oder so ähnlich.

karl gross
14.01.2012 18:52
2 0

Man dürfe in Österreich nämlich nur Namen erwählen, die hierzulande üblich sind

finde ich gut. schade nur, dass das nicht auch in allen fällen so gehandhabt wird. da hätten wir wohl bald 800000 probleme weniger ... ;)

Gast: Kostelka-Kirchal
12.01.2012 21:18
1 0

Ja so gehts "hierzulande", da darf man zwar

nicht "Axt" auf indianisch / englisch heißen, aber sehr wohl "Balta", was türkisch "Tomahawk" entspricht oder "Sekyra" / Sekera (tschech.). So viel zur Gleichheit.

Antworten Gast: Packdierechtekeulewiederein.
13.01.2012 11:20
0 0

Re: Ja so gehts "hierzulande"

Hackl darf man auch heißen. Auch "II*j<<w", wenn es nachweislich ein Name ist und nicht nur eine Provokation. Hätte der Antragsteller sich die Mühe gemacht, mit einem Satz zu begründen, warum er sich gerade Tomahawk aussucht (zB "es gibt diesen Namen in ..", "habe persönliche Beziehungen zu Indigenen in den USA", "mein gechannelter Urahn war Mohikaner", "veranstalte beruflich Schamanistenseminare und fühle mich der Kultur so verbunden", wasauchimmer), wäre das Verfahren eh anders ausgegangen. Dieser Typ wollte aber offenbar nur genau die Entscheidung provozieren, die er bekommen hat.

Gast: typos
12.01.2012 20:49
1 0

"nicht nach einem Gegenstand"? und das meinen

die Richter allen Ernstes??

Ist es schon absurd, wenn Andere entscheiden, wie sich jemand nennt, aber mit dieser Begründung scheinen sich die Richter nicht einmal im Telefonbuch kundig gemacht zu haben. Der Staat soll sich aus diesen Dingen gefälligst heraushalten!

Nebenbei auch "Axt" ist ein Name, der in der deutschen Sprache bekannte Persönlichkeiten ziert! Von den vielen Namen, die alles andere als schmeichelhaft sind gar nicht zu reden, aber "Tomahawk" ist davon weit entfernt, auch wenn es nicht jedermanns Geschmack ist, aber wenn es einem gefällt, wieso nicht.

Aber typisch Obrigkeitsstaat Österreich, weit entfernt sich nach dem Subsidiaritätsprinzip zu verhalten und sich in Belange einzumischen, die, wie in diesem Fall des Namens, niemanden etwas anzugehen haben. Man kann dem Mann nur raten, wandern sie aus, in den USA gibt es ohne genug Leute mit dem Namen Tomahawk, aber auch in Deutschland finden sich welche mit diesem Namen!

Gast: Beno
12.01.2012 11:52
0 0

Birne

Der Man muss was an der Birne haben.
Wir werden bald von im als Amokläufer hören und lesen.
Tomahawk ist eine Kriegsaxt der Indianer und in den USA ein Waffe, eine Rakete, ein Marschflugkörper.

1 0

Na dann halt ...

... Tom Turbo.

2 1

jaja

sauschädl, bobschig, trinka oder schlagnitweit sind übliche österreichische namen.
daß einem der name aber aufn o...gehen kann, ist eine andere sache.

die argumentation der behörde ist somit sehr schwach und eine ziemlich blöde ausrede.

Gast: international_
11.01.2012 16:06
1 0

aha - nicht nach gegenständen?????

ich lasse mir ja einreden, dass man seinen namen nicht grundlos ändern kann.
das mit den gegenständen ist aber völliger unsinn, denn namen wie beil oder messer gibt es!

11 0

Man dürfe sich nicht nach einem Gegenstand benennen

Muss Wolfgang Schüssel jetzt seinen Namen ändern? *g*

Antworten JosefGott
11.01.2012 10:02
4 0

Re: Man dürfe sich nicht nach einem Gegenstand benennen

Und was würde EinStein dazu sagen...

Gast: Hoghy
10.01.2012 16:38
1 0

Tomahawk ist COOL

Mann darf nicht "Tomahawk" heißen - Blödsinn !!!

Pech für den jungen Mann - ich kann voller "Stolz" behaupten ich heiße so ;-)

Naja, es wird etwas anders geschrieben:
"TOMAHOGH"

- aber ICH heiße so und an das Buchstabieren gewöhnt man sich ganz schnell - schließlich muss heut zu Tage jeder "Meier / Mayer" oder "Schmitt mit TT oder Schmidt mit Damentoilette" seinen Namen buchstabieren ;-)


Gast: MönchMaier
10.01.2012 13:42
0 0

Der Arme, seufz

Aber er könnte sich ja den Namen T.Tomahawk als Künstlernamen eintragen lassen?

Gast: Salatbeobachter
10.01.2012 12:59
7 2

Muhammad Saladin Abu Keffir

Ein in Oesterreich sehr ueblicher Name. Sohn des Wiener Buergermeisters.

Wie meinen??


Gast: ProletarischesWirkungsquantum
10.01.2012 11:31
0 0

Machtdemo

Krummsäbel, Taschenfeitl oder Pfefferspray, wären als Taufnamen auch nicht durchgegangen, so die Herren im roten Talar.

Gast: mike2012
10.01.2012 10:36
0 0

Tja, Grammophon

ist eben kein Vorname, und Käsegeruch wird im allgemeinen als unangenehm empfunden. Eigentlich sollte der Mandant (Patient) seinen Advokaten verklagen, der hätte wenigstens ein bisschen in der Judikatur recherchieren können.

Gast: Bier Grillstelze
10.01.2012 00:28
0 0

Wie bitte, Vorname: Bier, Nachnahme: Grillstelze

Herr Grillstelze, sie wollen sich bei uns bewerben, ja Herr Personalchef, aber sie wissen schon das es in der Firma striktes Alkoholverbot gibt? Ja, wo ist den das Problem, na ihr Vorname, soll ich mich vielleicht Alkoholfreibier nennen? Ja wäre schon besser, geh hernns auf, da fragt mie ja jeder waren's bsoffen bei dem Namen? Also, die Frage könnte man auch umgekehrt stellen?!?

Und was ist jetzt mit dem Job, geht schon klar, sie kommen in die Werksküchen, aber ich bitte mir aus das es jetzt jeden Tag Grillstelze gibt, na sicher nicht, ich kann mie ja nur einmal Grillen....

Antworten karl gross
14.01.2012 18:55
0 0

Re: Wie bitte, Vorname: Bier, Nachnahme: Grillstelze

na super jetzt bin ich hungrig und es dauert noch 2h bis zum essen :(

2 0

da werden sich die höchstrichter auch am kopf gegriffen haben

da wird man nach jahrelanger guter arbeit in der man zig stichfeste urteile gefällt hat von den höchsten organen der republik (parlament,regierung,präsident) zum vfgh richter ernannt und dann kann man über eine derartige lapalie entscheiden

schon seltsam dass jemand wegen einer namensänderung einen negativen bescheid erhalten hat gleich zugang zu beiden höchstgerichten erhält, kein wunder, dass die richter zurzeit in aktenbergen versinken wenn sie immer über so einen unwichtigen kram entscheiden müssen

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22jähriger

Nachdem er offensichtlich nicht selbst Rechtsanwalt ist, dürfte ihm das Verfahren eine ganze Menge Geld gekostet haben. SSKM.

Antworten Aliasa
10.01.2012 09:38
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Re: 22jähriger

So einen Unfug greift doch ein Rechtsanwalt mit Selbstachtung nicht an.
Das hat der Bursche ( Nachwuchsquerulant ? - Zitat: "schon 2008 in die Politik einsteigen und eine Bürgerinitiative zur Liberalisierung des Namensrechts starten wollen...", Null Grund angegeben, warum gerade "Tomahawk" = pure Provokation) schon selber erledigt, und für die Parafe auf der Höchstgerichtsbeschwerden hat er vielleicht einen nicht so widerstandsfähigen Advokaten aus dem Bekanntenkreis gefunden.

Gast: Gartenzwerg
09.01.2012 19:15
0 0

am Tepich bleiben

Also bei dem neuen Namen wird es der Träger bald bereuen weil er ständig seinen Namen buchstabieren muss.
Es gibt auch eine US-Waffe, eine Rakete mit diesem Namen.
Der Mann sollte mal einen Psychiater besuchen.
Eltern sollten vorsichtig sein mit der Vergabe von Namen an ihre Kinder, es könnte sein das die ein Lebenslang auf ihre Eltern sauer sein werden.
Kinder sind keine Hunde oder Pferde, denen ist der Name egal.

Antworten karl gross
14.01.2012 18:58
0 0

Re: am Tepich bleiben

"Es gibt auch eine US-Waffe, eine Rakete mit diesem Namen.
Der Mann sollte mal einen Psychiater besuchen."

ich finde, dass leute deren lebenshorizont offenbar durch ihren hass auf die usa begrenzt wird, einen psychiater viel dringender nötig haben.

 
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