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Überlingen: Flugzeug-Crash jährt sich zum zehnten Mal

02.07.2012 | 08:03 |   (DiePresse.com)

Am 1. Juli 2002 starben im deutschen Überlingen beim Zusammenstoß einer russischen Passagiermaschine und eines Frachtflugzeugs 71 Menschen.

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Vor zehn Jahren wurde der Name Überlingen mit einem Schlag europaweit bekannt: Über dem Luftraum der gut 20.000 Einwohner zählenden deutschen Stadt am nördlichen Bodenseeufer kollidierten zwei Flugzeuge - eine russische Tupolew und eine DHL-Frachtmaschine. Dabei starben 71 Menschen, unter ihnen Dutzende Schulkinder aus der russischen Teilrepublik Baschkirien. Das Unglück ging nach Erkenntnissen deutscher Behörden auf technische Mängel und menschliche Fehler bei der Schweizer Flugsicherung Skyguide zurück.

Die in Ufa gestartete Tupolew war mit 69 Menschen ab Bord auf dem Weg nach Spanien, die Schüler wollten an der Costa Dorada zwei Wochen Urlaub machen. Kurz vor Mitternacht stieß sie mit der Fracht-Boeing zusammen, deren Crew aus einem britischen und einem kanadischen Piloten bestand. Bei dem Unglück gab es keine Überlebenden. Wrackteile waren kilometerweit verstreut, die Bergung der Leichen dauerte sechs Tage.

Fluglotse später erstochen

(c) AP

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Als sich die beiden Maschinen einander näherten, saß im Zürcher Kontrollzentrum ein einziger Fluglotse. Er war allein für den Luftraum über Süddeutschland zuständig, wegen Wartungsarbeiten standen ihm Radar und Telefon nur eingeschränkt zur Verfügung. Das drohende Unglück bemerkte er zu spät: Um 23.35 Uhr und 32 Sekunden kollidierten die beiden Flugzeuge. Der Fluglotse wurde 2004 von einem der Hinterbliebenen erstochen.

Fünf Jahre nach dem Unglück wurden vier Mitarbeiter der Skyguide am Bezirksgericht in Bülach in der Schweiz wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt. In der Begründung hieß es, drei von ihnen seien durch Unterlassung schuldig geworden. So sei es unzulässig gewesen, dass nachts jeweils nur ein einziger Fluglotse am Radar saß.

Revisionsverfahren könnte noch Jahre dauern

Noch anhängig ist ein Revisionsverfahren, in dem es um eine mögliche Haftung Deutschlands geht. Es basiert auf einer Klage der Bashkirian Airlines gegen die Bundesrepublik. Das Landgericht Konstanz hatte in einem Urteil 2006 entschieden, dass Deutschland für das Unglück haften muss, weil es die Schweizer Flugsicherung rechtswidrig mit der Kontrolle des entsprechenden Luftraums beauftragt habe. Skyguide solche hoheitlichen Aufgaben zu übertragen, verstoße zudem gegen die Verfassung, meinten die Richter. Gegen das Urteil hatte der Bund berufen, das Verfahren kann noch Jahre dauern.

In Überlingen erinnert seit 2004 ein Mahnmal an die 71 Toten. Eine zerrissene Perlenkette in Form von sieben großen und kleinen Edelstahlkugeln, einige noch durch Seile verbunden, soll symbolisieren, dass am 1. Juli 2002 der Lebensfaden vieler Menschen abrupt zerrissen wurde. Die Skyguide hat ein Mahnmal an ihrem Firmensitz bei Zürich errichtete: eine rund zwei Meter hohe Skulptur aus blauem Glas und Stein.

(c) EPA/TOBIAS KLEINSCHMIDT

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(APA)

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