Wien/Washington/Sig/Ag. Dass Warren Hill Jr. zwei Menschen ermordet hat, gilt als erwiesen. Aber die Hinrichtung des geistig behinderten Mannes, so Hills Anwalt Brian Kammer, „wäre ein schrecklicher Justizirrtum“.
Warren Hill saß bereits eine lebenslängliche Haftstrafe wegen Mordes an seiner Freundin ab, als er 1990 seinen Zellengenossen totprügelte. Daraufhin verurteilte die Justiz im US-Bundesstaat Georgia den Afroamerikaner zum Tode. Seitdem sitzt der mittlerweile 52-Jährige im Todestrakt, am 18. Juli soll er durch die Giftspritze exekutiert werden. Das Urteil sorgt national für Empörung, denn der Oberste Gerichtshof der USA entschied bereits vor zehn Jahren, dass geistig Behinderte nicht hingerichtet werden dürfen. Die Definition von geistiger Behinderung überließ das Gericht allerdings den einzelnen Bundesstaaten. In Georgia (und nur hier) gilt die Vorgabe, dass die Behinderung „zweifelsfrei festgestellt“ werden muss – dies sah ein Richter in Hills Fall nicht als gegeben.
Kritiker werfen dem Bundesstaat vor, das Urteil so zu interpretieren, dass die Anerkennung einer Behinderung de facto unmöglich wird, weil bei keiner Diagnose jeder Zweifel ausgeschlossen werden kann. Behinderten Straftätern würde so der rechtliche Schutz aberkannt, Georgia würde damit gegen den achten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten verstoßen. Wie US-Medien berichten, wäre auch die Familie des ermordeten Zellengenossen gegen eine Hinrichtung.
Ein Intelligenzquotient von 70
Die Angaben zu Hills Geisteszustand sind widersprüchlich. Mit einem IQ von 70 gilt er als unterdurchschnittlich intelligent. Dies hat ein klinischer Psychologe vor Gericht bestätigt, der zudem anmerkte, dass Hill Hirnschäden aufweise. Allerdings, so der Psychologe, wäre Hill in der Lage, Richtig und Falsch zu unterscheiden. Das bestreitet Anwalt Kammer: Hill sei geistig zurückgeblieben und habe seine Impulse nicht unter Kontrolle. Kammer will nun ein Gnadengesuch erstellen, über das morgen, Freitag, entschieden werden soll. Viel Hoffnung gibt es nicht: Das Oberste Gericht Georgias hatte im Juni eine neue Prüfung des Falles abgelehnt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.07.2012)
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