23.05.2013 03:10 Merkliste 0

"Batman"-Amoklauf: Anklage in 142 Punkten

30.07.2012 | 20:44 |   (DiePresse.com)

Zehn Tage nach dem Blutbad in einem US-Kino wurde nun Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Der Staatsanwalt erwägt, die Todesstrafe zu beantragen.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Der mutmaßliche Kino-Todesschütze von Colorado muss sich wegen mehrfachen Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte James Holmes bei einer Anhörung am Montag insgesamt 142 Anklagepunkte zur Last, darunter Mord, versuchter Mord und Sprengstoffbesitz. Holmes soll kurz nach Mitternacht am 20. Juli bei einer Premierenvorstellung des neuen "Batman"-Films in der Stadt Aurora wahllos ins Publikum geschossen haben.

Bei dem Massaker wurden zwölf Menschen getötet und 58 weitere verletzt. Die Polizei fasste den 24-jährigen Ex-Studenten kurz nach der Tat auf dem Parkplatz des Kinos. In seiner Wohnung hatte der Verdächtige US-Medien zufolge selbst gebaute Granaten sowie Treibstoff platziert und mit einem Zündmechanismus versehen. Die Polizei konnte die Sprengfallen entschärfen.

Staatsanwalt erwägt Todesstrafe zu fordern

Die Staatsanwaltschaft erwägt nach eigenen Angaben, für Holmes die Todesstrafe zu fordern. Eine Entscheidung muss spätestens 60 Tage nach der Erhebung der Anklage fallen. Die Todesstrafe wird in Colorado äußerst selten verhängt. Seit der Wiedereinführung in den 70er Jahren wurde in dem Bundesstaat erst ein Straftäter hingerichtet.

Zehn Überlebende des Massakers wurden am Montag weiter im Krankenhaus behandelt; vier von ihnen befanden sich in kritischem Gesundheitszustand. Unter ihnen war auch die 25-jährige Ashley Moser, deren sechsjährige Tochter in dem Kino erschossen worden war. Die schwangere Frau selbst wurde am Hals und Bauch getroffen. Am Wochenende erklärte ihre Familie, dass Moser eine Fehlgeburt erlitten habe.

Motive weiter unklar

Holmes war vor einer Woche erstmals vor Gericht erschienen. Der junge Mann mit grell rot-orange gefärbten Haaren sagte dabei kein Wort und wirkte geistig abwesend. Der merkwürdige Auftritt führte zu Spekulationen, dass Holmes womöglich unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden habe. Bei der Anhörung am Montag erschien Holmes nun konzentrierter. Auf die Frage von Richter William Sylvester, ob er die Anklagepunkte verstehe, antwortete er mit "Ja".

Die Motive hinter der Tat lagen weiter im Dunkeln. Nach Angaben seiner Anwälte war Holmes bei einer Psychiaterin an seiner Universität in Behandlung. Der mutmaßliche Todesschütze soll vor der Bluttat an die auf Schizophrenie spezialisierte Professorin einen Notizblock mit seinen Plänen geschickt haben. Holmes' Verteidiger warfen der Staatsanwaltschaft vor, Informationen über das Päckchen an die Medien weitergegeben zu haben. Damit werde das Recht des Verdächtigen auf einen fairen Prozess ernsthaft gefährdet, kritisierten sie.

(APA/AFP)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

21 Kommentare
Gast: ZARA
31.07.2012 09:49
2 3

Wieder der Beweis: jeder, der Schusswaffen hat, ist ein potentieller Massenmörder! Eine tickende A-Bombe!

Da gehört rigoros verboten und die Waffennarren alle behandelt!
Ich empfehle mal jedem, er soll doch mal auf einen Schießstand gehen und sich die Psychpathen in ihrem Milieu zu betrachen. Oder ein gutbesuchtes Waffengeschäft in der Heiligenstädterstrasse, da sieht man die Waffenpsychose aus deren Augen rinnen!
Wahnsinn!

Antworten Gast: ZARA
31.07.2012 12:56
0 0

Re: Wieder der Beweis: jeder, der Schusswaffen hat, ist ein potentieller Massenmörder! Eine tickende A-Bombe!

Rund um den Globus rüsten Regierungen massiv auf. Und zwar gegen ihre Bürger. Da gibts dann Protestverbote, Überwachung bis ins Klo, alternativlose Enteignungen, usw.
Gleichzeitig wird versucht, schärfere Waffengesetze durchzudrücken. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ...

auch wenn's nebensächlich ist...

Ich würde nie mit einer Sechsjährigen zu einer Mitternachtsvorstellung für einen solchen Action-Reißer gehen.

Antworten Gast: nina blum
31.07.2012 09:45
5 0

Re: auch wenn's nebensächlich ist...

Wäre doch auch ein bisserl jung für Sie, meinen Sie nicht!

Gast: AFM
31.07.2012 08:11
0 0

USA-Kampagne wohl doch nicht in Ö

Mord, Massaker, Amok, Wahnsinn.. Leider Teil unserer Welt.

Holmes, Breivik, Merah, Fritzl, Priklopil...
Leider auch Teil unseres Wissens. sinnlose Berühmtheiten. Namen, die Schrecken verbreiten.

Schade, dass das wohl doch nicht auch bei uns passiert:
http://diepresse.com/home/kultur/medien/1271700/JokerMoerder_Nennt-ihn-Feigling?direct=1273572&_vl_backlink=/home/panorama/welt/1273572/index.do&selChannel=

0 0

Die Argumente gegen die Todesstrafe ...

.. sind bekannt und berechtigt, keine Frage: Die Ablehnung von Folter und Todesstrafe im modernen Rechtsstaat ist eine Errungenschaft, die respektiert werden muß. Unabhängig davon frage ich: Ist die Tötung eines Menschen - vorausgesetzt, sie erfolgt ohne die geringsten physischen und psychischen Qualen - wirklich die schlimmste aller vorstellbaren Strafen ? Ist jahrzehntelanges Dahindämmern in karger Gefängniszelle und im sicheren Wissen, sie bis zum letzten Atemzug bewohnen zu müssen, nicht deutlich härter ?

1 0

Re: Die Argumente gegen die Todesstrafe ...

Was gibt es schlimmeres als beispielsweise 6 Monate auf die Todesspritze zu warten? Stellen Sie sich vor, Sie würden wissen, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit Sie sterben werden! Kein Erbarmen, keine Chance auf eine Resozialisierung!

0 0

Über Rachemotive und Sadismus,...

...wie sie in Ländern, wo die Todesstrafe praktiziert wird, häufig vorkommen, wollte ich keine Diskussion entfachen (weil sie im wahrsten Sinne des Wortes indiskutabel sind) - mir ging es nur um die prinzipiellen Fragen mit den darin enthaltenen Bedingungen, die ich klar formulierte.

Re: Re: Die Argumente gegen die Todesstrafe ...

sechs monate wäre ja noch human, oft sitzen sie jahrelang und könnten jederzeit einen bescheid bekommen in dem steht wann sie hingerichtet werden.

0 0

Re: Re: Re: Die Argumente gegen die Todesstrafe ...

HORROR!!!

seltsam

sie "erwägen" die todesstrafe anzufordern? wenn der typ der seine freundin und einen mithäftling umgebracht hat, und das mit einer geistigen behinderung, hingerichtet wurde warum erwägen sie das dann nur bei einem der 13 leute aus spaß getötet hat?

3 0

Re: seltsam

Weil es sich um andere bundesstaaten handelt....

Gast: Brotkastenbrot
30.07.2012 20:43
1 5

Schade dass man nie die Motive erfährt

Und keinen interessiert das Motiv... bzw. wird die Info wird einfach nicht rausgerückt?

Sind halt von Grund auf abartig kranke und bösartige Menschen, die gleich auf den elektr. Stuhl gehören?

Ähnlich wie der Umstand, dass jeden 2. Tag einer in Ö Suizid begeht. Von denen hört man auch auch nix. Das wäre ja noch schöner, wenn jeden zweiten Tag von einem Suizid oder Amoklauf berichtet würde, oder? Da würde für viele die heile Welt zusammenbrechen.

Doch es ist die Realität. Schade dass nicht mehr berichtet wird, denn dann müsste sich ein Staat wieder mehr um das Wohl des Volkes bemühen?

1 0

Re: Schade dass man nie die Motive erfährt

Die Medien schreiben keine Namen (bzw. nur selten über die Fälle selbst), da eine Welle von Suiziden ausbricht, sobald ein Name vorkommt.
Interessanterweise tritt dies nur bei der Erwähnung von Namen auf.
Hoffe, dass die kurze Erklärung hilft.

Grundsatzfrage

Todesstrafebefürworter sind die Bösen, oder?

1 1

Re: Grundsatzfrage

die todesstrafe selbst wäre nichts schlimmes, in meinen augen, wenn:

- der verurteilte zu 100% schuldig ist

- der verurteilte nicht jahrelang davor im gefängnis sitzen müsste

Antworten Gast: ZweiUndZwei
30.07.2012 19:56
3 3

Re: Grundsatzfrage

Ja.

0 1

Re: Re: Grundsatzfrage

ja damit fangen die probleme an:

100% schuldig ist ein dehnbarer begriff. in dem fall offensichtlich doch in oft bleiben zweifel.

und wer nimmt es auf die kappe den täter zu töten ? man sollte sich nicht auf das niveau des mörders begeben.

Re: Re: Re: Grundsatzfrage

Naja 100% schuldig gibt es vor allem bei Amokläufen. Es geschieht in der Öffentlichkeit, es gibt genug Zeugen, eventuell sogar Videoaufnahmen und manchmal noch ein Geständnis. Also in Fällen wie diesen oder zB im Breivik-Fall kann man davon ausgehen, dass die Täter wirklich schuldig sind. Sobald man diese Gewissheit hat, finde ich es moralisch okay, denn durch das Töten anderer Menschen hat man mMn das Recht aufs eigene Leben verloren.
Beim zweiten Punkt muss ich Ihnen aber zustimmen - wer möchte schon selber zum Mörder werden?

0 0

Re: Re: Re: Re: Grundsatzfrage

ja diese täter mögen 100% schuldig sein aber wenn man die todesstrafe auf sie anwendet kommt der nächste fall wo man sich nur mehr zu 90% sicher ist und es wird die todesstrafe gefordert ...

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: najapuh
31.07.2012 10:41
0 0

Re: Re: Re: Re: Grundsatzfrage

Die Frage stellt sich halt nach der Mündigkeit. So wie ein Kind nicht für seine Taten verantwortlich gemacht werden kann, kann man auch einem psychisch Erkrankten die Auswirkungen der Krankheit zu 100% zur Last legen.

So einfach, wie Sie die Welt sehen, ist sie nun wieder auch nicht.