Belgien: Streit über Freilassung von Dutroux-Komplizin

Proteste gegen eine mögliche Freilassung der Ex-Frau von Marc Dutroux.
Proteste gegen eine mögliche Freilassung der Ex-Frau von Marc Dutroux.(c) REUTERS (SEBASTIEN PIRLET)
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Der Anwalt der Opferfamilien will notfalls vor den EuropäischenGerichtshof für Menschenrechte gehen. Die Bewachung der Ex-Frau von Dutroux in einem Kloster würde 30 Polizisten erfordern.

Die mögliche Freilassung der Komplizin des belgischen Kindermörders Marc Dutroux schlägt in Belgien hohe Wellen. Sollte ein Einspruch gegen die Freilassung von Dutroux' Ex-Frau vor dem Brüsseler Berufungsgericht scheitern, werde er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen, sagte der Anwalt zweier Opferfamilien am Donnerstag der belgischen Nachrichtenagentur Belga.

Am kommenden Dienstag kommt das Berufungsgericht zusammen, um über den Widerspruch gegen die Freilassung der Frau zu befinden, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur dpa bestätigte. Die Entscheidung der Richter werde für Dienstag oder Mittwoch erwartet.

Die Polizeigewerkschaft SLFP erwartet, dass eine Bewachung des Klosters Malonne in der Region Namur, in dem Dutroux' Ex-Frau unterkommen will, dauerhaft 30 Polizisten erfordert. Diese Lösung sei angesichts des Personalmangels bei der Polizei unvernünftig, kritisierte die Arbeitnehmervertretung. Innenministerin Joëlle Milquet, Namurs Bürgermeister Maxime Prevot und die Sicherheitsbehörden hatten zuvor über den Schutz der Frau im Fall der Freilassung beraten.

Auf juristischer Ebene entzündet sich Streit nun unter anderem über die Rolle der zivilen Nebenkläger, die die Opfer vertreten. Die Zeitung "Le Soir" zitierte Generalstaatsanwalt Raymond Loop mit der Auffassung, der Einspruch der Zivilkläger gegen die Freilassung der Dutroux-Komplizin sei aus rechtlichen Gründen unzulässig. Für diesen Fall kündigte Anwalt Georges-Henri Bauthier der Nachrichtenagentur Belga zufolge eine Klage vor dem Straßburger Menschenrechtsgerichtshof an.

Ein Gericht hatte Ende Juli entschieden, dass die Ex-Frau von Marc Dutroux unter Auflagen in die Freiheit entlassen werden darf. Das Nonnenkloster in Malonne hatte sich bereiterklärt, sie aufzunehmen. Dagegen legten Opferfamilien und Staatsanwaltschaft Widerspruch ein. Dutroux hatte in den 1990er Jahren mehrere Mädchen entführt, missbraucht und eingekerkert. Vier von ihnen starben.

(APA/dpa )

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