Der erste Verhandlungstag im "Fall Oliver" am Bezirksgericht im dänischen Helsingör ist am Dienstagnachmittag mit dem Verlesen der diversen Dokumente bzw. Gutachten beider Seiten zu Ende gegangen. In dem Prozess vor einem Pflegschaftsgericht wird über eine mögliche Rückführung des im April von seinem Vater aus Graz entführten fünfjährigen Oliver entschieden. Die Mutter hatte nach dem Vorfall nach dem Haager Kindesentführungs-Übereinkommen eine Rückführung beantragt. Der Prozess geht am Donnerstag zu Ende, das Urteil wird etwas 14 Tage danach schriftlich ergehen.
Anwältin der Österreicherin zuversichtlich
Die österreichische Anwältin der Mutter, Britta Schönhart, zeigte sich zuversichtlich, dass das Gericht ihrer Argumentation folgen werde: "Ich gehe davon aus, dass unserem Antrag auf Rückführung nach dem Haager Kindesentführungs-Übereinkommen stattgegeben wird".
In Österreich hat die Mutter nach hiesigem Gesetz das Obsorgerecht, in Dänemark nach dortigem Recht der Vater. Dieser hatte stets argumentiert, dass der Sohn im Juli 2010 von der Mutter ohne seinen Willen nach Österreich gebracht worden sei. Der Knackpunkt sei, so Schönhart, dass der Vater erst nach der "völlig legalen Ausreise der Mutter mit dem Buben" einen Antrag auf alleinige Obsorge gestellt habe. Vor Gericht sind sich heute Vater und Mutter des kleinen Oliver zum ersten Mal seit dem Vorfall in Graz wieder begegnet.
Befragung am Donnerstag
Laut Schönhart werde im zweiten Verhandlungstag am Donnerstag dann mit dem Befragen der Parteien begonnen. Ein Urteil am selben Tag sei noch nicht zu erwarten, dieses werde dann schriftlich ergehen. Am 25. September wird in Graz gegen den Vater wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung verhandelt. Ob dieser auch erscheinen wird, ist noch nicht klar.
(APA)
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