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Dänemark: Mutter durfte fünfjährigen Oliver kurz treffen

06.09.2012 | 18:02 |   (DiePresse.com)

Das Verfahren über eine Rückführung des Buben nach Österreich ist abgeschlossen, ein Urteil kommt in zwei Wochen. Der dänische Vater hat ihn im April in Graz der Mutter entrissen

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Im Streit um das Sorgerecht für den fünf Jahre alten Oliver durfte dei österreichische Mutter den Buben am Mittwoch zum ersten Mal treffen, nachdem der Kleine von seinem dänischen Vater Anfang April in dessen Heimatland gebracht worden war. Nach Angaben der Anwältin der Mutter, Britta Schönhart, sei das Wiedersehen unglücklich verlaufen. Der Kleine ist traumatisiert, sagte Schönhart. Am späten Donnerstagnachmittag wurde im dänischen Helsingör außerdem die zweitägige Verhandlung zu einer eventuellen Rückführung des Fünfjährigen nach Österreich abgeschlossen: Die schriftliche Entscheidung des Gerichts soll am 21. September vorliegen.

Bei der Verhandlung wurden die Konfliktparteien befragt. Die Mutter habe laut ihrer Anwältin dargestellt, dass sie im Juli 2010 auch nach dänischem Recht die Obsorge hatte und legal aus dem Land mit ihrem Sohn nach Österreich gereist war. Dies habe auch der Vater bestätigt, so Schönhart, er habe erst nach der Ausreise der Mutter die alleinige Obsorge bei den dänischen Behörden beantragt und auch erhalten. Damit standen sich eine in Dänemark und eine in Österreich für die Mutter gültige Obsorge gegenüber.

Im April 2012 holte der Vater Oliver zurück nach Dänemark. Nach Angaben der Anwältin habe der Kindesvater "keine Rechtfertigung für die Entführung" des Buben abgegeben. "Er hat auch nicht eingesehen, dass er dem Kind mit seinem Verhalten geschadet hat", so Schönhart. Der Kleine erhalte auch keine psychologische Hilfe. Die Argumentation des Kindesvaters sei es u.a. gewesen, dass der Bub seinen Lebensmittelpunkt in Dänemark gehabt habe.

Man sei zuversichtlich, dass das Pflegschaftsgericht dem Antrag auf Rückführung Olivers nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen stattgebe, "alleine schon aus Gründen der Generalprävention", so die Advokatin nach der Verhandlung. Alle Voraussetzungen für eine Rückführung seien gegeben. Der Richterspruch wird am 21. September der dänischen Anwältin der Mutter sowie der Rechtsvertretung des Vaters zugestellt. "Es gibt noch die Möglichkeit zum Einspruch", so Schönhart. Wenn das Gericht aber Gefahr im Verzug sehe, könne es - wie auch in Österreich möglich - die Rückführung zeitgleich mit der Zustellung des Entscheids einleiten.

Erstes Wiedersehen seit April

Gestern, Mittwoch, sahen sich Mutter und Sohn auch erstmals seit Anfang April wieder. Dabei kam es laut der Anwältin zu einer Konfliktsituation zwischen den Eltern, da der Vater "entgegen der Vereinbarung" auch zu dem Treffen mitgekommen sei. Das Wiedersehen habe auch nur kurz gedauert, der Bub habe geweint, hieß es. Der Kontakt sei nur "unter schwersten Mühen" zustande zu bringen gewesen, wie von der Anwältin mitgeteilt wurde. Erst in letzter Sekunde habe der Vater dem Besuch zugestimmt und Oliver "entgegen der Vereinbarung" eine halbe Stunde zu spät gebracht. Ihrer Ansicht nach sei der Bub traumatisiert, so Schönhart.

Eine weitere Verhandlung im "Fall Oliver" ist am 25. September in Graz am Straflandesgericht angesetzt: Der Vater muss sich wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung verantworten. Ob er zur Verhandlung auch erscheinen wird, ist noch nicht klar.

(APA)

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25 Kommentare
 
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Gast: Arath
25.09.2012 09:13
0 0

Tja, sie hat dasselbe Spiel

mit dem Vater in Graz gespielt. Der durfte sein Kind nur einmal pro Monat und unter Aufsicht in einem Besuchscafe treffen.... SSKM.

Gast: xxxx
06.09.2012 19:14
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Eine Rückführung ist für den Lebensunterhalt der tapferen Mama lebenswichtig!

Ohne Kind keine Kohle vom Staat!
Und hackeln gehen ist eben für eine toughe Mutti ganz hart!

Na dann

"Nach Angaben der Anwältin der Mutter, Britta Schönhart, sei das Wiedersehen unglücklich verlaufen. Der Kleine ist traumatisiert, sagte Schönhart."

Aha, und das hat die Anwältin also mit ihrem geschulten Blick innerhalb weniger Minuten feststellen können...wozu braucht man dann noch teure Experten, die sowas nach eingehender Untersuchung feststellen? Manchmal fragt man sich echt, warum die Presse manche Dinge einfach so unreflektiert abdruckt...ein Zeitungsartikel sollte soweit neutral sein, für anderes gibts ja schließlich "Kommentare", "Meinungen", usw...

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Re: Na dann

Es steht eh im Artikel, dass dies die Anwältin der Frau gesagt hat und Anwälte reden nun einmal im Sinne ihrer Mandanten.

Antworten Antworten Gast: Bergmanner
25.09.2012 09:14
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Mitunter

machen sie sie aber auch Sachen glauben, die nicht realistisch sind. Es war von Anfang an klar, dass der Vater gewinnen wird. Schliesslich hat er das Recht auf seiner Seite.

Gast: armesKind2012
06.09.2012 17:49
1 2

wenn sich zwei streiten

leidet der dritte
ich bin dafür dass für das arme Kind Pflegeeltern in einem Land zu dem es beide Eltern gleich weit haben (damit gleiche Bedingungen) kommt. Zahlen müssen beide Eltern auch gleich. Die wissen ja gar nicht was sie dem Kind antun, der "kleine Oliver" wird auch bald erwachsen und wenn er lesen lernt und das Internet ... wird er staunen was so alles geschrieben wurde ....

Was du nicht willst, dass man dir tu

Die einseitige Berichterstattung ist zum Schreien.

Hatte der Vater nicht auch nur Besuchsrecht unter Aufsicht hier in Ö? Da sieht die Dame halt jetzt mal, was das emotional bedeutet.

Gast: Emmabeobachter
06.09.2012 17:10
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Wer noch mit einem Austro-Weib ein Kind bekommt

Sollte seine Hormone besser kontrollieren.

Der Bub ist bei seinem Vater.

Und dort geht es ihm wohl gut. Wo ist also das Problem?

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Re: Der Bub ist bei seinem Vater.

woher wissen Sie das es ihm gut geht? weil er noch am leben ist?

Das ist zum Schreien!

Was "die Presse" hier schreibt und als besonders schlimm hervorhebt ist in Österreich Standard. Ein Standard welche Frauen tag täglich umsetzen.

Auch ist es Standard das bei einer Besuchsbegleitung (welche in Österreich auch immer mehr an selbstverständlich gewinnt, wenn Mutter unfähig ist und die Beziehung sabotiert) die Mutter von einem schulpflichtigem Kind mit anwesend ist und aktiv in das Treffen eingreift! Verweisen darf ich hier auf das Kindeschutzzentrum im sterischem Knittelfeld, welches qualitativ, meiner Meinung nach, eine einzige Katastrophe ist!

In diesem Sinne kann hier wohl sagen, wer im Glashaus sollte nicht mit Steinen werfen. Aber hier hat Österreich schon seit langem große Probleme.

Bsp. Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine beklagen und im eigenen Land das tägliche Verbrechen an Kindern billigen, bzw. unterstützen. vgl. Frauenministerin Heinisch - Hosek

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Entrissen

nennt man das, wenn Väter ihrer Fürsorgepflicht nachkommen.

"Nicht ohne meine Tochter" heisst es heldinnenhaft, wenn Frau begehrt.

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Re: Entrissen

Was heißt hier "ihrer Fürsorgepflicht nachkommen". Der Vater hat das Kind klar enführt. Nur Sie wollen das nicht verstehen!

Antworten Antworten Gast: XFh 2020
19.09.2012 15:49
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Das hat die Mutter zuvor auch,

denn in Dänemark hätte sie die Ausreise dem Mann zuvor bekannt geben müssen.

Re: Re: Empathie

Ich weiß, in Ö ist man oft rein mutterorientiert, aber vlt versuchen Sie das Unmögliche und versetzen sich mal in die Lage des Vaters.

Ich kann ehrlich von mir behaupten: Hätte ich mit einem Dänen hier in Ö lebend ein Kind und würde er nach 3 Jahren nach Dänemark verschwinden, wo ich ja dann alle paar Wochen hinreisen kann, um mein Kind unter Aufsicht zu sehen und mit ihm nur dänisch zu reden, würde ich auch mit allen Mitteln versuchen, es wieder zurück nach Ö zu holen.

Und zu meiner realen Situation: Wäre ich von meinem Mann geschieden (beide öst), würde ich ungeachtet der rechtlichen Situation niemals den Lebensmittelpunkt meines Kindes von seinem Papa weg verlegen (selbst, wenn ich den heißesten neuen ausländischen Partner hätte). Es hat nämlich ein Recht darauf, eine enge, liebevolle Beziehung auch zum Papa zu haben.

Re: Re: Entrissen

Karotte Sie dürften hier ein rot eingefärbtes rechtsverständnis besitzen? ala Mutter darf alles!?

Gast: nahdran
06.09.2012 13:51
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xaverl99

Wenn man bedenkt dass damals Oliver von der Mutter gegen den Willen des Vaters nach Österreich gebracht wurde, stellt sich schon die Frage: " Wer hat mit der Kindesentführung angefangen?"

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Re: xaverl99

nach medienberichten hatte die mutter in dänemark zu dem zeitpunkt das alleinige obsorgerecht, also hat ganz klar der vater angefangen (wenn die berichte stimmen)

Antworten Antworten Gast: Ferta
19.09.2012 15:50
0 0

In Dänemark

gilt aber gemeinsame Obsorge. Und das war auch hier der Fall, bis das Gericht der Mutter die Obsorge überhaupt entzogen hat. Der Vater hat nun die alleinige Obsorge.

Antworten Antworten Gast: Aldebaran
06.09.2012 15:41
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Re: Re: xaverl99

... die meisten Berichte sind einseitig zugunsten der Mutter.

Tatsächlich hat der Vater in Dänemark die alleinige Obsorge.


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Re: Re: Re: xaverl99

aber erst nachdem die mutter ausgereist ist, sehr sachlich ist die diskussion nicht

viele postings hier sind kaum objektiv; vermutlich posten hier auch viele, deren kinder bei den müttern aufwachsen

finde die österr. rechtslage gegenüber den vätern auch unfair, aber in diesem fall sehe ich (wenn man den medien glauben darf) das ganze zugenunsten der mutter

Re: Re: Re: Re: xaverl99

Hallo Edgar, richtig ist dass der Vater die Obsorge mit der Ausreise der KM bekomen hat.

Warum? Weil die Mutter damit ihre Beziehungsintoleranz (Kindeswohlgefährdung) bewiesen hat.
Damit hatte der KV die alleinige Obsorge. Das Problem dass KV und alleinige Obsorge in Österreich nicht zusammen passen und entsprechend haben sich die Gerichte in Graz und Wien mal wieder über das Kindeswohl hinweg gesetzt.

In Österreich zählt halt immer noch Wohl der Mutter vor dem Wohl des Kindes!

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Re: Re: Re: Re: Re: xaverl99

was das beste für das kind ist müsste man in jedem einzelnen fall individuell entscheiden, aber in diesem forum wissen es alle besser

mit nüchterner betrachtungsweise hat die diskussion hier ohnehin nichts am hut

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Ollawy
19.09.2012 15:52
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Also bitte, das dänische Gericht

hat das längst geprüft und entschieden, dass der Mutter die Obsorge entzogen werden muss. Da Dänemark ein hoch entwickelter Sozial- und Rechtsstaat ist, hatte das wohl klare und eindeutige Gründe.

Re: Also bitte, das dänische Gericht

gibt es hier schon was neues?

 
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