Bratislava//AG. Weil ihm ein Fremder seine Identität „gestohlen“ hatte, gilt ein unschuldiger Slowake als rechtskräftig wegen Bankraubs verurteilt. Der Alptraum begann für den Mann namens Mikulas Janko vor geraumer Zeit, als ein eingeschriebener Brief eines Gerichts in Prag an seine Ehefrau kam: Darin teilte das tschechische Gericht der verblüfften Frau mit, dass sie das Recht habe, einen Antrag auf Unterhaltszahlungen für die Zeit zu stellen, während der Herr Janko im Gefängnis sitze.
Das Ehepaar hielt den Brief für einen Scherz und ignorierte ihn, bis nach einiger Zeit ein zweiter Brief desselben Gerichts eintraf. Darin wurde Janko zur Zahlung von Gerichtskosten für das Verfahren gegen ihn aufgefordert. Erst auf mehrfache Nachfrage erfuhr der immer fassungsloser werdende Janko, dass er nach Ansicht des Prager Gerichts nämlich ein zu Haft verurteilter Bankräuber sei.
Erst Recherchen des slowakischen Fernsehsenders „TV Markíza“ lösten das Rätsel. Ein vor gut zwei Jahren in Tschechien gefasster „richtiger“ Bankräuber hatte einen gefälschten Personalausweis benutzt – darauf hatte er sein eigenes Foto mit allen Daten Jankos kombiniert. Mit dieser gestohlenen Identität trat der Kriminelle während des gesamten Prozesses auf, ohne dass jemand Verdacht schöpfte.
Der wahre Täter ist verschwunden
Vermutlich hatte er darauf spekuliert, dank der Unbescholtenheit des echten Janko nicht in U-Haft zu müssen sondern auf freiem Fuß angeklagt zu werden und dann untertauchen zu können. Die Rechnung ging nicht auf: Der Räuber blieb in Haft und wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Nach seiner Entlassung verschwand er dann spurlos in die Anonymität.
Janko hingegen ist verzweifelt: Er soll jetzt nicht nur die Kosten eines Gerichtsverfahrens tragen, mit dem er gar nichts zu tun hatte, sondern gilt obendrein als rechtskräftig verurteilt, was ihm bei der Arbeitssuche Schwierigkeiten macht. Nebenbei hat er ein Einreiseverbot ins Nachbarland Tschechien ausgefasst. „Dabei war ich mein ganzes Leben noch nie in Tschechien und habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen!“, beteuert er vergeblich.
Immerhin versprach das Gericht nach den TV-Recherchen, der Prozess könne neu aufgerollt und Jankos Unschuld bestätigt werden. Während Janko sich aber einen Anwalt nehmen muss, um seinen Namen wieder reinzuwaschen, ist der Name des echten Bankräubers nicht einmal bekannt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.09.2012)
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