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Belgien: Kindermörder Dutroux will vorzeitig freikommen

14.09.2012 | 19:58 |   (DiePresse.com)

Erst kam Ex-Frau auf freien Fuß, nun will auch der 55-Jährige vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Juristen schließen eine baldige Freilassung aus.

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Der belgische Kindermörder Marc Dutroux hat einen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis gestellt. Der zu lebenslanger Haft Verurteilte habe bereits am Donnerstag beantragt, mit einer elektronischen Fußfessel überwacht zu werden, sagte ein Sprecher der Strafbehörden am Freitag im belgischen Radiosender RTBF. Die Prüfung des Falls werde mehrere Monate dauern.

Juristen schließen jedoch eine baldige Freilassung Dutroux aber aus. "Er ist jemand, der praktisch keine Chance hat - auch auf lange Sicht -, wieder freizukommen", sagte der Strafrechtler Marc Preumont am Samstag im belgischen Radio RTBF.

Bedingungen nicht erfüllt

Dutroux erfülle keine der notwendigen Vorbedingungen. So dürfe von ihm keine Gefahr mehr ausgehen, und er müsse einen Aufenthaltsort sowie eine Beschäftigung vorweisen. "Nichts davon ist geplant oder wurde von ihm vorgelegt", sagte Preumont.

Dutroux ist der bekannteste und am meisten gefürchtete Verbrecher Belgiens. Er hatte in den 1990er Jahren sechs Mädchen entführt und gefoltert, vier von ihnen starben. Dutroux war 2004 wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ihm wurden fünf Morde, Entführung, Vergewaltigung, Folter und Drogenhandel zur Last gelegt. Derzeit sitzt der 55-Jährige in einem Gefängnis im südbelgischen Nivelles.

Ex-Frau unter Auflagen frei

Vor rund zwei Wochen war Dutrouxs Ex-Frau Michelle Martin, die als Mittäterin eine Haftstrafe von 30 Jahren absitzen sollte, unter Auflagen vorzeitig auf freien Fuß gekommen. Dies hatte in ganz Belgien Empörung und Proteste ausgelöst (>>>mehr dazu).

Nach belgischem Recht ist eine vorzeitige Entlassung möglich, wenn der Täter mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt hat. Dutroux erfülle diese Voraussetzung, weil in sechs Monaten ein Drittel seiner wahrscheinlichen Strafe bei durchschnittlicher Lebenserwartung vorüber sei, berichteten belgische Medien.

Regierung will Rechtslage ändern

Die Regierung hat nach Protesten inzwischen eine Änderung der Rechtslage auf den Weg gebracht - diese wird aber lediglich für künftige Fälle gelten und nicht rückwirkend.

Dutroux hatte den Antrag gestellt, ohne seinen Anwalt zu informieren. "Ich war nicht auf dem Laufenden", sagte Anwalt Ronny Baudewijn. Er rechne nicht mit einer Entscheidung zugunsten seines Mandanten.

(APA/dpa)

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15 Kommentare

Gleichberechtigung...

wird´s sicher nicht spielen im Matriachat Europa.

Gast: Trummruckinger Franz
15.09.2012 16:10
2 0

Alptraum der Gutmenschen

Ach was, lasst ihn doch aus. Zeitpunkt vorher exakt bekanntgeben. Vor dem Gefängnistor erwartet ihn dann eine große Menschenmenge und zerlegt ihn in seine einzelnen anatomischen Bestandteile. So erspart man sich auch allfällige Resozialisierungsmaßnahmen

Gast: eso-policier
15.09.2012 14:31
0 2

Andere Parteien

Es wird höchste Zeit, dass andere Parteien die europäischen Staaten regieren, damit solche Schwerverbrecher nicht mehr freikommen können. In Deutschland tritt im Jahr 2013 die Partei FW zur Wahl an. Und in Hamburg tritt im Jahr 2015 die Partei BIW an. Mehr dazu unter
www.esopolice.wordpress.com

Re: Andere Parteien

Oh mein Gott...

1 1

Erst kam Ex-Frau auf freien Fuß, nun will auch der 55-Jährige vorzeitig aus der Haft entlassen werden.

bei uns dank der rot-Grünlinge, gar kein Thema, da dies längst Alltag ist.

Opfer werden in Täterrollen gepresst wie Autofahrer als Urheber des Klimawandels.
Einheitsbrei vom feinsten, und ein Bandion Kohn spielt dabei sogar eine wichtige Rolle darin, weiterhin solch ekelhafte Täter daran hindern zu können.

8 2

Der eigentliche Skandal ist,

daß der noch nicht am Galgen verfault ist.

Re: Der eigentliche Skandal ist,

ein skandal ist, wenn ein mensch einen anderen menschen umbringen möchte.

1 0

Re: Re: Der eigentliche Skandal ist,

Paßt zu ihrem Nick. Europäer: degenerierte Feiglinge, die die Krebszellen ihrer Gesellschaft hegen und pflegen.

Gast: eee
15.09.2012 00:05
6 1

Justiz bzw. was davon übrigblieb

Die belgische Justiz scheint ähnlich marod zu sein, wie die österreichische.

Gast: Gast677
14.09.2012 21:50
6 0

Der wäre dann ein Fall für Dexter!


9 2

Wenn das durchgeht und

dieses Ding wirklich freikommt lebt der sowieso nicht lange!!
Und ich würde es sogar verstehen!!

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Re: Wenn das durchgeht und

vergiss dabei nicht den Schutzparagraphen "Selbstjustiz", der Täter vor derartigen Strafen mehr schützt (und muss wegen bekannter Fälle) als vor solchen selbst !

Antworten Gast: ach ja
14.09.2012 22:36
0 7

Re: Wenn das durchgeht und

Mag sein ...

Die Frage ist nur wer da terminisiert. Sind das seine Auftraggeber dann ist das von großem Übel da er als gefährlicher Mitwisser ausgeschaltet und somit jede Aufklärung verhindert werden wird. Sind das Betroffene die ihn erwischen dann kommt es darauf an ob sie von ihm vorher ausreichend Informationen über seine Auftraggeber herausholen können.

Ein ähnliches Problem - wenn auch zum großen Glück anders gelagert - scheint es in Österreich auch mit Frau Kampusch zu geben. Diese Frau ist natürlich keinesfalls als Verbrecherin sondern als Verbrechensopfer zu verstehen. Allerdings erweckt vieles den Eindruck, dass sie auch eine Verbrecherdeckerin sein könnte. Durchaus aus subjektiv "ehrenwerten" und auf jeden Fall verständlichen Gründen. Sie will leben und die Staatsmacht scheint weder bereit noch in ernst zu nehmender Weise in der Lage zu sein sie effizient zu schützen.

Dennoch: Das Ergebnis könnte nahezu ident sein. Verbrechenshinterpersonen (das können sowohl Männer als auch - zumindest teilweise - Frauen sein) werden anscheinend sowohl durch den rechtskräftig verurteilten Schwerstverbrecher wie auch durch die zum Glück frei gekommenene als Kind Entführte gedeckt.

Dieses gleichartige Ergebnis ist überaus schlecht für unsere Rechtsordnung! Viel schneller als wir uns das vorzustellen vermögen kann die den Bach hinuntergehen und die Menschen somit zur Rückkehr zum Faustrecht und dem biblischen Talionsprinzip gezwungen werden.

Wollen wir das wirklich?


Antworten Antworten Gast: gillian
14.09.2012 23:10
1 0

Re: Re: Wenn das durchgeht und

ad ach ja: in Österreich wurde eine Zugleiche dankbar als Täter akzeptiert und weitere - teils sehr - Verdächtige nicht einmal einvernommen. Soviel zur Causa Kampusch.

Antworten Antworten Gast: gillian
14.09.2012 23:07
1 1

Re: Re: Wenn das durchgeht und

naja, seine Frau urde ja kürzlich auch vorzeitig freigelassen, sie lebt bekanntlch wunschgemäß nun in einem Kloster....
und wird auf Steuerzahlerkosten schwer bewacht von der Polizei.
Angeblich.
Übrigens ist Dutroux ja fast die Flucht gelungen, als er überstellt wurde und partout nicht ins Polizeiauto einsteigen wollte. Hatte damals den Eindruck, daß das durchaus Absicht gewesen sein könnte.

Auch seine Frau weiß "zu viel". Die Komplizen wurden nie verurteilt, die Konsumenten schon gar nicht, wie denn auch, wenn es sich lt. damaligen Meldungen um sog. "allerhöchste" Kreise handelt, - aber Gras wächst bekanntlich über alles, man braucht nur einen genügend langen Atem zum Durchtauchen - sprich: Unterstützer.