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Oliver: Dänisches Gericht erkennt Vater Sorgerecht zu

21.09.2012 | 16:35 |   (DiePresse.com)

Das Gericht in Helsingör entscheidet, dass der Bub weiter bei seinem Vater in Dänemark leben soll. Zudem sei die österreichische Mutter der gesetzeswidrigen Kindesentziehung schuldig.

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Im Sorgerechtsstreit um den fünfjährigen Oliver haben die dänischen Behörden dem Vater das Sorgerecht zuerkannt. Das Gericht in Helsingör veröffentlichte am Freitag seine Entscheidung, wonach der Bub weiterhin bei seinem Vater in Dänemark leben soll. Dies berichtete die dänische Nachrichtenagentur Ritzau. Der Antrag der Mutter, das Kind zurück nach Österreich bringen zu können, wurde somit abgewiesen.

Zudem habe die Mutter Kindesentziehung begangen. Zwar habe die Österreicherin im Jahr 2010 dem Vater des Buben mehrmals erklärt, sie werde Dänemark mit dem Kind verlassen. Doch sie habe es verabsäumt, "weder konkret noch präzise" anzugeben, wann sie diesen Schritt zu unternehmen gedenke, zitierte die Zeitung "BT" (Online-Ausgabe) aus dem vorliegenden Urteil.

"Soziale und familiäre Bande nach Dänemark"

Damit habe sie gegen die Bestimmungen in jenem Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Eltern regelt, verstoßen. Demnach hätte sie dem Vater nämlich sechs Wochen vor ihrer Übersiedlung nach Österreich Bescheid geben müssen. Der habe aber erst am 30. Juli 2010 erfahren, dass sie am 17. Juli Dänemark verlassen hatte. Das vom Vater beantragte Sorgerechtsverfahren lief da bereits.

Überdies habe sie weder ihren Arbeitgeber noch den Kindergarten vom Umzug informiert. Am 24. August 2010 erhielt schließlich der Vater das alleinige Sorgerecht. Folglich kam das Gericht nun zum Erkenntnis, dass sich die Mutter der gesetzeswidrigen Kindesentziehung schuldig gemacht habe, da sie Oliver nach dieser Entscheidung nicht zurückließ. Das Gericht hielt laut "BT" überdies fest, dass der Bub die stärksten sozialen und familiären Bande nach Dänemark habe, da er dort aufgewachsen sei.

Mutter: Keine Möglichkeit auf faires Verfahren

Die dänische Rechtsvertreterin von Olivers Mutter wird gegen das Urteil berufen. Dies kündigte sie gegenüber dem Fernseh-Sender TV2 an. "Ich erkenne das Urteil nicht an", wird sie zitiert. Sie vertritt die Ansicht, dass die dänischen Behörden gegen internationales Recht verstoßen, wenn sie den Buben nicht nach Österreich zurückkehren lassen. Zudem habe die Mutter keine Möglichkeit gehabt, sich in Dänemark zu verantworten, "da sie Angst hatte, verhaftet zu werden".

Die Mutter des Buben sagte am Freitagnachmittag bei einem Pressetermin in Wien, dass sie als Ausländerin keine Möglichkeit auf ein faires Verfahren gehabt habe. Empört auch Britta Schönhart, die österreichische Anwältin der Mutter, die keinen Kontakt zu ihrem Sohn hat: "Mit dieser Entscheidung legalisiert Dänemark ein Gewaltverbrechen an einem Kind." Das Urteil sei ein politisches.

Bub in Graz der Mutter entrissen

Der Vater des fünfjährigen Buben hatte am 3. April dieses Jahres gemeinsam mit einem noch unbekannten Komplizen seinen Sohn vor dem Kindergarten in Graz der Mutter entrissen und ihn nach Dänemark gebracht. In seinem Heimatland besitzt der Vater das Sorgerecht, in Österreich hat es die Mutter.

Nach der Tat des Vaters hatte die Rechtsvertretung der Mutter bei den Justizbehörden einen Antrag auf Rückführung des Kleinen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen gestellt. Darüber war an zwei Tagen Anfang September in Helsingör verhandelt worden. Danach war vom dänischen Gericht ein Urteil in schriftlicher Form innerhalb von 14 Tagen angekündigt worden.

Vater am Dienstag in Graz vor Gericht?

Eine weitere Runde im Rechtsstreit um das Kind findet am nächsten Dienstag (25. September) im Grazer Straflandesgericht im Rahmen eines Prozesses gegen den Vater statt. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung erhoben, weil der Däne das Kind im April gegen den Willen der Mutter von Graz in seine Heimat gebracht hatte. Ob der 41-Jährige zur Verhandlung erscheinen wird, ist völlig offen. Eine Ladung hat er über das Amts- und Rechtshilfeverfahren in Dänemark bekommen.

Sollte der Beschuldigte nicht erscheinen, könnte erneut ein europäischer Haftbefehl ausgestellt werden. Eine Verhandlung in Abwesenheit ist nicht vorgesehen.

Vater "ein total glücklicher Mann"

Nach dem Urteil vom Freitag zeigte sich der Vater  sich wenig überraschend erfreut über die Entscheidung des Gerichts. "Er ist momentan ein total glücklicher Mann", sagte sein Sprecher Janus Bang der Nachrichtenagentur Ritzau. Zugleich betonte er die Bereitschaft des Vaters, der Mutter Zugang zum Buben zu gewähren. Die Ankündigung seitens der Mutter, das Erkenntnis anzufechten, kommentierte er gelassen.

"Natürlich gehen sie in Berufung"; wird Bang zitiert. Für ihn ist es aber "undenkbar", dass das Urteil umgedreht werden kann. "Deshalb sind wir zuversichtlich." Der kleine Oliver können nun jedenfalls "endlich Ruhe finden", meinte er weiters.

Chronologie
2006 wurde Oliver in Dänemark geboren. Vier Jahre später zieht die Mutter mit dem Buben nach Österreich, der Vater bekommt in Dänemark das Sorgerecht. Die Mutter behält in Österreich das Sorgerecht. Es folgt ein komplizierter Rechtsstreit. Mehr ...

(APA/red.)

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255 Kommentare
 
1 23 4 5 6

armselig

dieses Gerangel zweier Erwachsener ,aber üblich in unserer Ego Gesellschaft
soll die Dame eben wieder in die Nähe ihres Kindes ziehen ,dass alleine zählt für den Jungen ,nicht die Paragraphen

Gast: Zenz
22.09.2012 15:40
20 1

Voreingenommen

Der Bericht ist mal wieder sehr schonen mit dieser Madam umgegangen. Vom Anfang an wird die 'Heimholung' von Oliver nach Daenemark Entfuehrung genannt. Aber das ein daenisches Gericht gerade festgestellt hat, dass die werte Mutter den Buben eigentlich aus Daenemark entfuehrt hat wird mal wieder schon gefaerbt.

Diese Frau ist nicht auszuhalten wie sie die Tatsachen verdreht und die oesterreichischen Gerichte kriechen solchen T... auch noch in den A...


Antworten Gast: yoshi1
23.09.2012 15:48
0 0

Re: Voreingenommen

Man muss fairerweise sagen, dass es auch eine Entführung war. Hilfsperson welche die Mutter festhielt und ein Fluchtwagenwechsel am Stadtrand sprechen schon eine deutliche Sprache.

Was natürlich nichts an der rechtswidrigen (und wohl überaus egoistischen) Handlung ändert durch die der Bub überhaupt erst nach Österreich kam.

Antworten Gast: Sehr komisch!
22.09.2012 18:02
1 14

Re: Voreingenommen

Sehr komisch das sich der Menschenrechtsgerichtshof mit 5 sehr ähnlichen Fällen bezüglich Dänemark inzwischen lauseindersetzt!

Solche einseitige Sichtweise hier passiert eben, wenn Sonntagsschreiber hier ihre Sichtweise kundtun die nicht über den Tellerrand reichen, schon ein Blick in Telepolis würde reichen, das etwas differenzierter und objektiver zusehen.

Antworten Antworten Gast: Keine Rechtschreibfehler
23.09.2012 22:33
0 0

Re: Re: Voreingenommen

Was soll denn daran komisch sein, dass sich der Menschengerichtshof mit solchen oder ähnlichen Fällen auseinandersetzt? Was meinen Sie eigentlich damit? Der muss sich doch damit auseinandersetzen, wenn Klage eingereicht wird. Dazu ist er ja da! Worauf es ankommt, ist das Urteil, dass er dann im jeweiligen Fall fällen wird.
Das alles ist also überhaupt nicht komisch, auch wenn das Ihnen „sehr komisch“-Benutzer, aus welchem Grunde auch immer, so erscheint.
Der Menschengerichtshof geht nüchtern korrekt vor und sicherlich nicht so wie Sie mit Ihren tatsächlich komischen Ansichten, die eher irgendwo in einer Phantasiewelt beheimatet zu sein scheinen.

Antworten Antworten Gast: keine idee
23.09.2012 07:34
2 0

Re: Re: Voreingenommen

zusehen oder zu sehen?
Sie machen doch genau das, was Sie anderen vorwerfen, nur für die andere Seite: einseitiges getippsel Pro Mutter die gesetzeswidrig gehandelt hat.

Gast: efewfew7878
22.09.2012 13:33
25 1

Gratulation!

dem vater!

in Ö hätte er vor gericht keine chance gehabt.

er hat alles richtig getan u gewonnen!

Antworten Gast: Entführung ist Rechtens?
22.09.2012 14:06
2 20

Re: Gratulation!

Da heißt es verdammt aufpassen, den das Gutheißen oder die Aufforderung zu schweren kriminellen Taten steht in Österreich detto unter Strafrecht, und Entführung von Kindern und Unmündigen ist noch allemal eine schwere Straftat!

9 0

Re: Re: Gratulation!

Heisst das, dass die österreichische Regierung und überhaupt alle die unserem Regierungschef (noch immer) die Stange halten endlich vor den Strafrichter kommen?
Wäre an der Zeit...

15 0

Re: Re: Gratulation!

Genau!
Gilt das auch für die Mutter?
Die hat doch das Kind zuuerst aus DK entführt.

12 0

Re: Re: Gratulation!

Genau! Gilt das auch für die Mutter? Die hat das Kind ja zuerst aus DK entführt!

Re: Re: Gratulation!

Pffffffff hörst du das?

Genau das juckt mich Dein Geschreibsel ...

Antworten Antworten Antworten Gast: Entführung ist Rechtens?
22.09.2012 15:00
0 9

Sind noch allemal nicht per Du!!!!

Ich bin jetzt mal ganz gehässig und gemein und dann reden wir weiter was ein Rechtstaat ist!

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Gegen Klugschwäter
24.09.2012 09:30
0 0

Re: Sind noch allemal nicht per Du!!!!

Dänemark ist kein Rechtstaat, sondern ein Rechtsstaat. Damit das mal klar gestellt ist!

Rechts|staat Plur. ...staaten
(Aus: Duden. Deutsche Rechtschreibung).


Gast: gast55
22.09.2012 13:25
11 0

was der ORF schreibt

kann man hier lesen

http://steiermark.orf.at/news/stories/2551105/

einfach sagenhaft, wie da einseitig stimmung gemacht wird

Antworten Gast: Schönens Leben ist es keines!
22.09.2012 14:02
0 16

Re: was der ORF schreibt

Lag ja gar nicht so daneben mit dem Menschenrechtsgerichtshof, da es schon 5 ähnliche Fälle gibt, die dort zu Zeit angewendet werden!

Dänemark sind eben wie Schweden, Finnland und Norwegen kein Rechtsstaaten in unserem Sinn, sondern Willkürstaaten ähnlich wie Rußland, China (wobei ich hier China in nicht politischen Prozessen sogar zugestehe das dieses weiter Entwickelt ist, als so mancher EU Staat!) und Co., bleibt die ernsthafte Frage welche Existenzberechtigungen einige dieser Staaten überhaupt noch in der EU haben!

Das schreckliche daran ist, das diese Staaten es auch noch schaffen ihre geistige Abartigkeiten der gesamten EU aufzudrängen, das nicht nur an Erwachsene unrecht und Verbrechen ausführen, sondern und vor allem auch an Kindern!

Antworten Antworten Gast: Certa
24.09.2012 12:00
0 0

Soll man so ein Post

ernst nehmen?

Antworten Antworten Gast: beschwerer
23.09.2012 23:13
0 0

Re: Re: was der ORF schreibt

Sie leben von der Weltbetrachtung her offenkundig echt in einer anderen Galaxie. Scotty, beam him up!

Antworten Antworten Gast: beschwerer
22.09.2012 14:22
5 0

Re: Re: was der ORF schreibt

ja die russische und chinesische justiz ist ganz lustig, eben keine wohlfühljustiz wie in skandinavien. ab in die klappsmühle, am besten in ein gemütliches lager nach ostsibirien, zur narrenzusammenführung, hm?

Antworten Antworten Antworten Gast: Wohlfühlstaat?
22.09.2012 15:15
3 0

Re: Re: Re: was der ORF schreibt

Wenn Männer sich nicht mehr trauen zusammen mit einer Frau in einem Lift zu fahren, Männer grundsätzlich schon als Verdächtig gelten sind sie auch nur in der nähe eines Kinderspielplatzes...

Oder der Fall Assange, bei dem die Gerichte noch immer auf Vergewaltigung beharren obwohl das wichtigste Beweismittel für diese Behauptung sich in Luft aufgelöst hat?

Mal mit einer Suchmaschine suchen, Schweden und Internationaler Haftbefehl und wie dieser dort Mißbraucht wird und dann reden wir über einen Rechtsstaatlichkeit und Wohlfühlen weiter, Dänemark ist wie Schweden definitiv kein Rechtsstaat wie es Österreich, Schweiz oder Deutschland es sind, sondern die Gerichte selbst sind dort das eigentliche Verbrechen!

7 0

Re: Re: Re: Re: was der ORF schreibt

Ich kann nicht für Deutschland und die Schweiz sprechen, aber wenn Österreich wirklich noch ein Rechtsstaat wäre, dann würden Faymann und Ostermeyer zur Zeit in Untersuchungshaft sitzen und nicht im Bundeskanzleramt.

Soviel dazu.

Gast: Schönens Leben ist es keines!
22.09.2012 13:00
1 15

Österreich hat wegen Entführung und Freiheitsraub einen Internationalen Haftbefehl der nur in Dänemark nicht gilt...

Sowohl der Entführer als auch das Kind können damit für die nächsten Jahrzehnte Dänemark nicht verlassen, vorausgesetzt Österreich schaltet hier weiter auf stur und läßt nicht locker, alles andere als lustig.

Kompromiß hätte so ausgesehen, Kind kommt zu ihrer Mutter, Österreich läßt den Internationalen Haftbefehl fallen und nur mehr einen Nationalen, damit wäre zwar für den Vater Österreich weiterhin Tabu, dafür ansonsten Reisefreiheit.

Es bleibt nur eine Frage, für was brauchen wir diese verdammte bescheuerte EU wenn sie in solchen Dingen vollständig versagen, da kann man gleich aufhören weiterzumachen, und auch hier sollte Österreich solange auf Totalopposition gehen solange das Problem nicht juristisch geklärt ist.

Der Mutter bleibt zum Glück jetzt noch immer der Gang vor den Menschenrechtsgerichtshof, bleibt fraglich ob Dänemark das Risiko eingeht wegen Verletzung der Menschenrechte Verurteilt zu werden!

Antworten Gast: KK12
24.09.2012 09:33
0 0

Re: Österreich hat wegen Entführung und Freiheitsraub einen Internationalen Haftbefehl der nur in Dänemark nicht gilt...

Solch einen Schwachsinn wie Ihr Kommentar liest man ja gottseidank selten.

Re:

Wenn man mich vor die Wahl stellt, auf mein Kind zu verzichten oder mit ihm nur Urlaub im eigenen Land zu machen, müsste ich nicht eine Sekunde nachdenken und würde mich vor Freude und Dankbarkeit strotzend für Letzteres entscheiden.

Re: Österreich hat wegen Entführung und Freiheitsraub einen Internationalen Haftbefehl der nur in Dänemark nicht gilt...

Wo habens den Blödsinn her?

Gast: gast55
22.09.2012 12:51
19 0

falsch

Fall Oliver entschieden: Vater erhält nun Sorgerecht

der vater hatte das sorgerecht schon bekommen, die mutter hat das kind illegal nach österreich entführt

12 0

Kindesentführung durch die Mutter

das war der Anfang. von diesem Faktum ist bei der Beurteilung auszugehen.
das Schlimme ist, dass die Rückholung entführter Kinder schwierig ist, weil die Justiz des Heimatstaats des Entführers so oft auf dessen Seite steht.

Gast: Wasserlaeufer
22.09.2012 12:19
2 14

Die Frau Marion Weilharter

ist ja eine ausgesprochen schoene Frau.

Wenn sie auch auf dem Bild ein bisschen
angefressen dreinschaut.

Natuelich kann man sich um alles in der Welt
Streiten, Kinder-Sorgerecht, Erbanteil
und was weiss noch was alles.

Wenn man dann aber 15 oder mehr Jahre
mit Anwaelten und Gerichtsterminen
verbracht hat ist von dem was einem
nach eigener Meinung zu Recht zustaende
nichts mehr da, oder es hat sich so
veraendert dass man sich fragt ob
das Ganze so viele Jahre des Streites
wert war.

Die Frau Marion ist jung und attraktiv
eine richtige Schoenheit.

Es gibt Millionen Maenner, die ihr die
Fuesse kuessen wuerden und dankbar
sein mit ihr eine neue Familie zu gruenden.
Eine bessere Zukunft mit einem Partner
mit dem sie sich versteht wuensche ich ihr.
Und dann noch viele viel huebsche Kinder.
Alle Anlagen hat sie ja dazu.

"Schau nach vor, nicht zurueck
zwingen kann man kein Glueck"

Antworten Gast: habermoser
22.09.2012 22:03
2 0

Re: Die Frau Marion Weilharter

Sie verwechseln da was, das ist die Presse,
nicht der Playboy.

Sie sprechen aber nicht von der etwas älteren Dame

die oben auf dem Foto abgebildet ist, oder?


Antworten Antworten Gast: Wasserlaeufer
22.09.2012 14:21
1 4

Re: Sie sprechen aber nicht von der etwas älteren Dame

Unvorteilhafte Fotos kann man von einem
Jeden/Jeder machen.
Was sagt schon ein Photo aus wenn man einen Menschen in einer Notlage zeigen will.
Der Photoreporter und der der dieses
Bild in die Zeitung gestellt hat
wollte eben die Verbitterung die in dieser
Frau vorgeht einfangen.

Wenn die Frau gewonnen haette,
dann wuerde ihr Gesicht auch wieder
strahlen.
Und bei einer Frau gilt eben
einmal schoen, immer schoen.

Wer schaut schon gut aus wenn er etwas
Lebensentscheidendes verloren hat.

Da koennte man tausende von
frustrierten Maennern hier abbilden;
was sagt schon so ein
Killer-Photo aus.
****
Wenn ich aus einem KZ befreit werden
wuerde, wuerde ich mich auch nicht
hinter Stacheldraht in duesterer Mine mit anorexig Veranlagten ablichten lassen ausser der Reporter von der Propagandakompanie zwingt mich dazu.

Ich wuerde stattdessen mit lachendem
Gesicht vor Freude herumtanzen als
wie wenn ich 500 Millionen Euro im
Lotto steuerfrei gewonnen haette.


Re: Sie sprechen aber nicht von der etwas älteren Dame

Alles ist relativ!!

Gast: hugentobler
22.09.2012 12:05
11 0

die ist also aus Dänemark abgehauen,

ohne sich von ihrem Arbeitgeber zu vertschüssen
Das zeigt , dass sie nur das Beste im Sinn hatte,oder ist das ein alter, steirischer Brauch ?

Gast: Sand1
22.09.2012 11:18
8 0

"vom Vater gewaltsam nach Dänemark gebracht"

Gewaltsam? Ist die Redaktion am Nationalstaatsauge blind oder handelt es sich bloß um einen freudianischen Sager?

Gast: gemeinsameObsorge
22.09.2012 10:42
7 2

Deshalb gemeinsame Obsorge

so hätte die Mutter dem Vater nicht das Kind entziehen können, und es wäre nicht zu dieser eskalierenden Situation gekommen, dass er mit dem Kind ins "Ausland" flüchtet.

Komisch, dass man innerhalb der EU eigentlich noch immer Ausland dazu sagt, wo doch jeder überall arbeiten und wohnen kann und somit eigentlich dem "Inländer" gleichberechtigt ist.


2 0

Re: Deshalb gemeinsame Obsorge

Dass das sehr wohl Ausland ist, hat man wohl während der Sanktionen gemerkt. Dämliche Propaganda.

Re: Deshalb gemeinsame Obsorge

Bitte endlich begreifen.....Sie ist mit dem Kind geflüchtet .....danke sehr.

Antworten Antworten Gast: Ihr habt wirklich nix kapiert
22.09.2012 13:56
0 9

Re: Re: Deshalb gemeinsame Obsorge

Begreifen sollten Sie endlich dass
- der Vater erst nach Monaten seine Vaterschaft anerkannt hat,
- nach Jahren erst "still und heimlich" um das Sorgerecht in Dänemark angesucht hat
- OBWOHL die Mutter es schon längst hatte!!!!
Weiters sollten Sie endlich begreifen, dass
- die Mutter nicht geflüchtet ist, sondern sich ordnungsgemäß aus Dänemark abgemeldet hat(!) UND
- der Vater eine Straftat begangen hat, da er sein KIND ENTFÜHRT HAT und die Mutter gewaltsam zurückgehalten wurde (durch einen unbekannten Dritten) -->
also
begreifen sollte Sie, dass
offenbar der Vater ein Krimineller ist und
DK hier gegen die internationalen gültigen Gesetze (dem HKÜ ! das Sie offenbar nicht zu kennen scheinen!) verstossen hat!

Lassen Sie und Ihre Väter/Freunde endlich die frauen/mütterfeindlichen Kommentare und bleiben Sie bitte bei den Tatsachen!
Ich geniere mich für Sie.

2 1

kindeswohl

kindeswohl zuerst!
bei Trennung ist es immer eine besondere Herausforderung das das gemeinsame Kind richtig betreut und geliebt wird .
Kinder brauchen beide Eltern!!
obsorge für beide!!

Gast: DÄNE
22.09.2012 10:29
2 0

ZUSAMMENARBEIT

Vater bot die Zusammenarbeit in OLIVER DURCH DIE STAATLICHE VERWALTUNG UND Juristen, sondern Mutter nicht. Es dauert zwei bis ZUSAMMENARBEIT.

Gast: Fussballopfer
22.09.2012 10:12
2 22

frustierte Väter

ja lustig hier mitzulesen wir ein paar (oder ist es eh nur einer?) frustrierte Scheidungsväter ihre Wut auslassen. Natürlich werden hier nicht viele Mütter posten, die sind gerade mit putzen/waschen/kochen und Kinderbetreuung beschäftigt (es ist Wochenende) und sitzen nicht dauernd vorm PC zum Zeitunglesen.

Re: frustierte Väter

Es geht nicht um die Kommentatoren hier, sondern um das Verhalten der Eltern von Oliver. Dazu haben Sie nichts zu sagen?

Antworten Gast: auch so einer
22.09.2012 11:45
10 0

Re: frustierte Väter

Klingt nach einer frustierten Mutter... :-)

Re: ruhende Väter

dann sind's ja dort wo's hingehören

Gast: return_to_DK
22.09.2012 09:56
7 2

Reumütige Rückkehr nach DK

na - das schaut ja nicht gut. Da würde ich der Kindsmutter dringend empfehlen zum Kindsvater reumütig zurückzukehren (schließlich haben sie ja ein Kind zusammen und es nochmal zu versuchen - jetzt schaut ja halb DK/Ö zu) und die 10 Jahre auszuhalten und dabei zu versuchen dem Kleinen noch ein wenig Deutsch beizubringen. Und falls das nicht geht - dringend nach Dänemark zurückzuziehen um beim Kleinen zu bleiben, in ein paar Monaten hat sie sicher auch wieder Chancen auf ein Sorgerecht. Soll Sie soch - wegen der "Straftat" ein paar Wochen im Gefängnis verbringen - und dann ein Buch schreiben wenn sie sonst keinen Job findet.

Gast: Benjamin Bussing
22.09.2012 08:36
0 15

Aufregung

Aufregung hilft nicht. Allerdings koennte die Oesterreichische Justiz einen internationalen Haftbefehl fuer den Vater erwirken.

Re: Aufregung

Ein europäischer Haftbefehl wurde ausgestellt. Der gilt nur außerhalb Dänemarks.

Antworten Gast: Hanibal L.
22.09.2012 10:15
13 1

Re: Aufregung

.. genau, und die Dänen erwirken dann einen Int. Haftbefehl für die Mutter; was sicherlich hilfreich ist. Was macht sie so sicher, dass die Frau moralisch wie auch rechtskonform richtig gehandelt hat und der Vater nicht ?

Antworten Antworten Gast: kaasbauer
22.09.2012 12:44
0 1

Re: Re: Aufregung

sie verstehen das nicht, es stimmt, weil Sie das sagt, das ist so in Österreich.

Also wenn

für die Mutter ein Urteil nur dann gerecht ist wenn sie Reht bekommt ist es natürlich ein ungerechtes Urteil.

Ich finde diese Tränendrüsendrückerei einfach nur erbärmlich. Wen die Mutter ihr Kind wirklich so lieben würde wie sie da gerade tut, würde sie die mediale Schlammschlacht sein lassen und zusehen wie sie in der Nähe des Kindes sein kann.

Einfach so ohne irgendjemanden zu informiren mit dem Kind nach Österreich abzuhauen ist definitif nicht in Ordnung. Hier hat ein Vater Gleiches mit Gleichem vergolten und das Recht in seine Hände genommen. Unschön aber mit der momentanen Rechtsprechunf wird das öfter passieren. Alle Väter haben ja gesehen wie es geht.

Gast: Bisschop
22.09.2012 08:34
13 1

korrupte österr. Richterinnen und Jugendamtbeamte

Ähnliches mit umgekehrten Vorzeichen ist mir in Österreich widerfahren, allerdings mit dem Erfolg, dass sämtliche Richterinnen, Staatsanwälte und Jugendamtbeamte mauscheln und sich absprechen.

Österreich hat eine extrem unsaubere Rechtskultur und gerade in Zusammenhang mit dem Sorgerecht ist die Rechtsprechung mittelalterlich und korrupt.

Strafanträge gegen handelnden Personen werden massiv abgeblockt. Aber ich bin Holländer, wir kämpfen und zu siegen.

 
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