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Fall Oliver: Die Chronologie

21.09.2012 | 14:46 |   (DiePresse.com)

Von der Wegbringung des Buben aus Österreich bis zum Prozess in Graz.

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Am 3. April 2012 ist der fünfjährige Oliver vor einem Grazer Kindergarten von seinem Vater der Mutter entzogen und nach Dänemark gebracht worden. Der Däne hatte nach dem Recht seines Heimatlandes die Obsorge über den Buben, der Mutter war jedoch in Österreich das Sorgerecht zugesprochen worden.

Nun wurde in Dänemark dem Vater das Sorgerecht zugesprochen, kommenden Dienstag muss sich der Vater in Graz vor Gericht wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung verantworten.

  • 27. Dezember 2006: Oliver wird in Dänemark als uneheliches Kind der Grazerin Marion W. und des Dänen Thomas S. geboren, das Sorgerecht hat die Mutter.
  • 2. Juli 2010: Der Vater beantragt das Sorgerecht.
  • 17. Juli 2010: Die Mutter zieht mit dem Kind nach Österreich.
  • Am 24. August 2010 erhält schließlich der Vater das alleinige Sorgerecht.
  • 18. Juli 2011: Der Oberste Gerichtshof in Wien lehnt die Anträge des Vaters ab, sein Sorgerecht auch in Österreich zu bestätigen. Hier hat nun die Mutter das Sorgerecht, dem Vater wird ein Besuchsrecht zugestanden, allerdings nur unter Aufsicht einer Psychologin. Er bekämpft diese Regelung.
  • Anfang April 2012: Die Anträge des Vaters auf Besuche ohne Aufsicht werden verworfen,
  • 3. April 2012: Thomas S. wartet mit einem unbekannten Komplizen vor dem Kindergarten seine Sohnes. Während dieser die Mutter festhält, bringt der 41-Jährige sein Kind in sein Auto und fährt mit ihm nach Dänemark. Eine Fahndung wird eingeleitet.
  • 4. April 2012: Das Fluchtauto wird gefunden, von dem Dänen und seinem Sohn fehlt jede Spur.
  • 5. April 2012: Der Vater stellt sich den dänischen Behörden.
  • 8.April 2012: Der Bub telefoniert kurz mit seiner Mutter, der nur außerhalb Dänemarks gültige Haftbefehl gegen den Vater bleibt aufrecht.
  • 11.April 2012: Die Mutter bringt einen Rückführungsantrag ein.
  • 18.Juni 2012: Der EU-Haftbefehl gegen den Vater wird aufgehoben.
  • 4. Juli 2012: Die Staatsanwaltschaft Graz bringt einen Strafantrag gegen Thomas S. wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung ein.
  • 4. September 2012: beginn der Verhandlung in Helsingör wegen einer Rückführung des Buben nach Österreich.
  • 6. September 2012: Schlusstag im Prozess, ein Urteil soll schriftlich ergehen und wird für 21. September angekündigt.
  • 21.September 2012: Das Gericht in Helsingör veröffentlicht seine Entscheidung, wonach der Bub weiterhin bei seinem Vater in Dänemark leben soll. Der Antrag der Mutter, das Kind zurück nach Österreich bringen zu können, wird somit abgewiesen.
  • 25. September 2012: Thomas S. muss sich im Grazer Straflandesgericht wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung verantworten. Mehr ...

(APA/red.)

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5 Kommentare

Komischerweise

Haben bei solchen Geschichten meistens die Väter das Nachsehen. Ich will nicht sagen dass es keine schlechten Väter gibt. Die gibt es sicher tonnenweise aber die gibt es in gleicher Zahl unter den Müttern.

Ich gestehe den Skandinaven einen etwas ausgewogeneren Blick für die Interessen des Kindes zu als den Österreichischen. Hier wird immer nur die arme Frau bevorzugt. Egal wie schlimm es auch oft stehen mag.

Ich kenne die beiden nicht und masse mir hier kein Urteil über die beiden Menschen an ausser dass ich nicht verstehe das die zwei Sturschädel sich nicht an einen Tisch setzen können und es im Interesse des Kindes regeln können.

Aber soviel ich mitbekommen habe ist die Mutter ohne Vorankündigung und Unrechtens aus Dänemark mit dem Kleinen abgehauen. Das gibt mir schon so einige Anhaltspunkte.

Re: Komischerweise

"ausser dass ich nicht verstehe das die zwei Sturschädel sich nicht an einen Tisch setzen können"

Wie wollen Sie das von zwei juritischen Laien erwarten, wenn sich auch die Richterinnen (die dänische und die österreichische) nicht darüber einigen können, wem dieses Kind gehört?

Re: Re: Komischerweise

Das juristische ist mir hier noch egal. Jeder redet immer vom Interesse des Kindes aber gerade das scheint mir hier besonders zu kurz zu kommen.

Das ist alles irrsinnig verlogen.

Gast: bank12
21.09.2012 14:11
1 0

recherchieren Sie!

Diese APA- Chronologie enthält Fehler: Die Mutter hat ohne Zustimmung plötzlich mit dem Kind Dänamark verlassen und das Kind aus seiner gewohnten Umgebung gerissen.

Antworten Gast: gerneVater
21.09.2012 18:40
2 0

recherchieren Sie!

bin selber als Vater in ähnlicher Lage, die österreichischen Behörden gehen trotz allen guten Willens letztendlich mit einer eigenartigen Mischung aus Ignoranz und Zynismus über die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes hinweg, es sollte meiner Meinung nach nicht Jugend-, sondern vielmehr Mütterwohlfahrt heissen.....
alles gute zum Kleinen nach Dänemark

mfG
johan