Begeisterung bei Stierkampf-Fans, Empörung und Wut bei Tierschützern: In Frankreich dürfen weiterhin Stierkämpfe stattfinden. Das hat der Verfassungsrat in Paris am Freitag entschieden. Die höchste Instanz in Verfassungsfragen wies damit eine Beschwerde von Stierkampf-Gegnern gegen eine gesetzliche Ausnahmeklausel für bestimmte französische Regionen ab.
Im Süden Frankreichs haben Stierkämpfe viele Anhänger und gelten dort als traditionsreiches Kulturgut. Für Städte wie Nimes, Arles und Bayonne sind sie auch ein wichtiger Touristenmagnet und Wirtschaftsfaktor. Zwar ist in Frankreich jeder "Akt der Grausamkeit" gegen Tiere verboten. Ausnahmen macht das Strafgesetzbuch aber bei Stier- und Hahnenkämpfen in Regionen, in denen es sich um eine "örtliche Tradition" handelt. Der Verfassungsrat entschied nun, dass diese Ausnahmeklausel verfassungsgemäß ist.
Ausnahme auch für Hahnenkämpfe auf Antillen
Tierschutz-Organisationen hatten Beschwerde gegen die Ausnahmeregelung für Stierkämpfe eingelegt, die sie als brutale Quälerei ansehen. Der Beschluss des Verfassungsrates stieß nun auf wütende Kritik. Die frühere Schauspielerin Brigitte Bardot, die seit Jahren als Tierschützerin in Erscheinung tritt, nannte die sogenannten "Weisen" in dem Gremium "Feiglinge". Sie fügte hinzu: "Wir leben in einem Land, das ein großes Schlachthaus ist."
Der Verfassungsrat begründete seine Entscheidung damit, dass die Ausnahmeklausel, die auch für Hahnenkämpfe auf den französischen Antillen gilt, "präzise, sachlich und vernünftig" sei. Solche Ausnahmeklauseln gebe es im Gesetz auch in anderen Bereichen, etwa im Arbeitsrecht. Es stehe dem Gesetzgeber aber frei, die Gesetze zu ändern.
(APA/AFP)
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