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Fall Oliver: Vater in Graz vor Gericht erschienen

25.09.2012 | 13:27 |   (DiePresse.com)

Fortsetzung im Sorgerechtsstreit um den fünfjährigen Oliver. Der Vater ist wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung angeklagt. Er bekannte sich nicht schuldig.

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Der Streit um den fünfjährigen Oliver fand heute, Dienstag, im Grazer Straflandesgericht seine Fortsetzung. Dem Vater des Buben wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem Komplizen Oliver am 3. April vor dem Kindergarten in Graz seiner Mutter entrissen zu haben und nach Dänemark geflüchtet zu sein. Der wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung angeklagte Kindsvater ist erscheinen. Bis zuletzt war nicht sicher, ob er zur Verhandlung kommen würde.

Staatsanwältin Gertraud Pichler sprach in ihrem Eröffnungsvortrag von einem "Akt der Selbstjustiz". Sie wies darauf hin, dass "hier sicher nicht das Obsorgeverfahren geführt wird." Sie listete nochmals die gesamte Chronologie der Ereignisse auf. "Oliver ist schwer traumatisiert", so die Anwältin der Mutter, die als Zeugin geladen war.

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig: "Weil ich in Dänemark die alleinige Obsorge habe". In Dänemark wird die Ausreise der Mutter mit dem Buben 2010 als Kindesentführung gesehen, so der Beschuldigte. "Warum? Die Mutter hatte da doch das Sorgerecht?", fragte Richter Günter Sprinzel. Die Mutter wäre verpflichtet gewesen, die Ausreise bekannt zu geben, so der Angeklagte.

Die Identität seines Komplizens gab der 41-Jährige vor Gericht nicht preis. Er habe sich Anfang März 2012 dazu entschloss, sein Kind zurück nach Dänemark zu holen, so der Angeklagte. "Die wichtigste Bezugsperson war für ihn sein Vater", begründete er seine Entscheidung. "Er hat sich gefreut, mich zu sehen", meinte er zur Reaktion des Buben. Dieser habe nur dann zu weinen begonnen, als seine Mutter so laut schrie. Diese sei "geschockt dagestanden", von Gewalt gegen sie könne keine Rede sein.

"Ich habe mir gedacht, da will heute ein Kind aber überhaupt nicht in die Kinderkrippe", schilderte vor Gericht eine Zeugin, die den Vorfall vor dem Kindergarten im April beobachtete, ihre Reaktion auf die Schreie des kleinen Buben. Erst dann habe sie gemerkt, dass etwas nicht stimmt. Ein Auto raste weg "ich habe an Fahrerflucht gedacht". Dann habe sie die Mutter rufen gehört: "Mein Kind ist entführt worden".

Olivers Mutter war als Zeugin geladen und auch erschienen. Sie soll jedoch erst am nächsten Tag zu Wort kommen. Der Prozess in Graz wurde auf Mittwoch, 10 Uhr vertagt.

Prozess in Dänemark entschieden

In der vergangenen Woche hatte ein Bezirksgericht im dänischen Helsingör gegen die von der Mutter angestrengte Rückführung des Buben nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen entschieden. Es wurde - im Gegensatz zu den österreichischen Behörden - der Standpunkt vertreten, dass der Vater das Sorgerecht habe.

Unabhängig davon findet nun in Graz der Prozess gegen den Vater statt. Im Strafantrag wird angeführt, dass ein bisher noch unbekannter Komplize die Mutter des Buben festhielt, während der Angeklagte den Fünfjährigen aus dem Kindersitz nahm und in sein Auto setzte. Dann verließ er mit dem Kind sofort Österreich. Daraufhin wurde ein europäischer Haftbefehl gegen den Vater erwirkt, der allerdings Mitte Juni wieder aufgehoben wurde. Als Begründung wurde angeführt, dass der Mann in Dänemark sozial integriert sei. Die Mutter hatte unmittelbar nach dem Vorfall vor dem Kindergarten einen Antrag auf Rückführung des Kindes gestellt.

(APA/red.)

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145 Kommentare
Gast: idontknow
25.09.2012 21:17
2 6

wow!

wenn man sich die kommentare in diesem forum hier aufmerksam durchliest kann man zum schluss kommen, dass scheinbar eine grosse menge an unaufgearbeiteten fällen im österreichischen familienrecht darauf warten bzgl. genderurteilen neu beurteilt zu werden.

dieser fall wird scheinbar aufgrund seiner speziellen geschichte und öffentlichkeiit vor allem von väterseite in geiselhaft genommen, ohne ihn spezifisch zu analysieren und WERTFREI letztlich objektiv zu beurteilen. schade!

ich bin selbst geschiedener vater, allerdings wie man in diesem fall mit der mutter und vor allem mit dem kleinen kind umgeht, erscheint mir nicht verhältnismäßig. aus formalfehlern werden kardinalverbrechen konstruiert, warum auch immer. scheinbar muß man däne sein, welchen geschlechts auch immer, um ein lt. dänischen gericht ein kind erziehen zu können? hauptsache in dänemark, alles andere ist wurscht?

auf der strecke bleibt das kind. hauptsache die gerichte und ihre kläger behalten recht!


Antworten Gast: Topfen
26.09.2012 00:24
5 0

Re: wow!

Das Kind lebt ja anscheinend seit seiner Geburt in Dänemark. Wenn die Mutter nun befindet sie möchte plötzlich in ein anders Land ziehen, der Vater aber daheim bleibt, sehe ich nicht ganz wo da das Kind "auf der Strecke" bleibt, wenn es in seiner Heimat bleiben darf.

Sicher schade für ihn wenn seine Mutter ihn so im Stich lässt, aber das ist wohl hauptsächlich ihr Fehler. Sie könnte ja auch in Dänemark bleiben und hätte sicher ein Besuchsrecht gehabt, OHNE anwesenden Psychologen, wie das die Österreicher bei seinem Vater verordnet haben.

Antworten Antworten Gast: idontknow
26.09.2012 08:22
0 0

Re: Re: wow!

naja auch bei beziehungen zwischen zwei menschen aus verschiedenen ländern, denen ein kind entspringt, gibt es haupt- und zweitbezugspersonen.

ich denke, daß einem kleinen kind (evtl bis zur sozialisation über die bezugspersonen hinaus) die örtlichkeit des aufenthalts ziemlich wurscht ist, da es geografisch keine anhaltspunkte hat, sondern ausschließlich persönliche.

auch im dänischen familienrecht ist vorgesehen, daß alleinige obsorgeberechtigte (auch nicht dänen!) grundsätzlich übersiedeln dürfen. am besten natürlich im einvernehmen mit dem anderen elternteil. die gängige praxis der rechtssprechung in dänemark in streitfällen erzeugt allerdings ordentliche merwürdigkeiten, die scheinbar stark national gefärbt sind, wodurch der ganze eigentlich unlösbare rechtliche schlamassel entstanden ist. mit den weiteren instanzenzügen schützt jedes land nur mehr seine eigene rechtssprechung.

summa sumarum: eine lösung ohne einvernehmen der eltern wird juristisch unmöglich sein, außer der vater wird in österreich wegen kindesentführung unter gewaltanwendung rechtskräftig evtl. sogar zu einer unbedingten haftstrafe (ist aber eher unwahrscheinlich) verurteilt. da müßte wohl auch das dänische familiengericht den obsorgefall vermutlich neu bewerten.

Antworten Gast: vernünftiger vater
25.09.2012 22:24
1 3

Re: wow!

"auf der strecke bleibt das kind. hauptsache die gerichte und ihre kläger behalten recht!"

endlich mal ein vater der wahres und vernünftiges spricht!

in dk ticken die uhren eben anders.

u überhaupt, wozu braucht man die gerichte - wenn man mit der partnerin und kindesmutter ein gutes einvernehmen hat, dann gibt es keinen streit und das kind hat in der tat beide eltern.
viel liegt eben an uns.

Gast: b745
25.09.2012 21:15
0 7

vor aller augen wird ein kind missbraucht


Re: vor aller augen wird ein kind missbraucht

es wurde wohl ein kind missbraucht! Jetzt ist er ja wieder in seiner heimat und auf das Wohl des Kindes wird geachtet!

EU Gerichtshof

Das solche Fälle komplex sein können das kann passieren, vor allem wenn zwei Rechtssysteme zuständig sind. Warum gibt es da keine übergreifende EU Instanz die "richtend" einspringt sobald zwei Rechtssysteme involviert sind?

0 0

Re: EU Gerichtshof

Die Souveränität eines Landes ist absolut, ausserhalb dieser ist eine Entscheidung nur möglich, wenn sich die Länder einem solchen Gericht (durch völkerrechtliche Verträge) unterwerfen.

Und das ist weder die Aufgabe der EU - die ebenfalls auf solchen Verträgen basiert - noch notwendig, da es ein solches Vertragswerk bereits gibt, dem Dänemark nur offenbar nicht beigetreten ist.

14 0

Vaterrechte

Wenn es um Vaterrechte geht, ist Österreich weltweit Schlusslicht.
Siehe Fall Cain, hätte der leibliche Vater das Sorgerecht gehabt, würde das Kind heute noch leben!!

Gast: Jodeldiplomsänger
25.09.2012 19:52
2 1

Hier sind alle beklopft!

1. Die Eltern, weil sie eine derartige Eskalation der Situation herbei geführt haben und sich nicht gütlich über die Zukunft des Kindes geeinigt haben. Hier herrscht der pure Egoismus: Der Bub gehört mir!
2. Die Gerichte in DK wie in A:
"Der Bub selbst wurde bisher nicht befragt."
In erster Linie geht es doch um das Wohl des Kindes, sollte man glauben. Aber der Bub ist nur eine Nebensache in diesem Trauerspiel.
3. Habe zwar alle Postings nicht gelesen, aber die meisten hier handeln von: Männlein gegen Weiblein und umgekehrt!

Dabei wäre die Lösung doch einfach:
Kind wo willst du hin, zum Vater oder zur Mutter? Vielleicht eine Zeit lang beim Vater, dann wieder bei der Mutter? Wo liegt das Problem?

Uneingeschränktes Besuchsrecht für den Elternteil zu dem der Bub nicht möchte. Dazu muß das Kind enbenfalls seinen Willen äußern.

Eine neuerliche Entführung wird mit unbedingter Haft geahndet.

Aber dazu müßten die Gerichte in DK und A über ihren chauvinistischen Schatten springen und die Eltern einsichtig sein.

Eine total, total verrückte Welt ist das!


Gast: M. Dragovic
25.09.2012 19:52
17 1

Der Vater wurde von zwei Vertretern der Dänischen Botschaft begleitet


Dänemark ist ein Musterland an politischer Sauberkeit. Und wo die Korruption nicht blüht, da ist die Kanzlerpartei auch nicht mit Ablenkungsintrigen beschäftigt. Da hat die Regierung auch Zeit, sich um ihre Bürger zu kümmern. Sogar dann, wenn sie in einem fremden, korrupten Land angeklagt werden.

So tragisch der Streit für den kleinen Oliver ist. In Dänemark hat er wenigstens die Chance, in einem Staat aufzuwachsen, der dem Standard einer westlichen Demokratie entspricht.

Und da der Vater das alleinige Sorgerecht hatte, als er seinen Sohn nach Dänemark mitnahm - hätte man sich die Zeit und das Geld für so einen unnötigen Prozess sparen sollen. Und die Ressourcen für wichtigeres verwenden sollen:

Es warten genügend Politiker darauf, abgeurteilt zu werden.

Re: Der Vater wurde von zwei Vertretern der Dänischen Botschaft begleitet

Bravo!!!

Gast: TalkToG
25.09.2012 18:50
11 1

In Oesterreich wuerde ein Vater nie ...

und nimmer das alleinige Sorgerecht bekommen.. wenn die Mutter nicht damit einverstanden waere!

Gast: Konservativer
25.09.2012 18:23
21 3

Die feministisch durchwirkte Gutmenschengesellschaft beginnt also wie erwartet mit dem Hexenjagd-Schauprozess. Zur Last gelegtes Verbrechen: Ein Y-Chromosom zu viel.

Männer sind in Österreich eine

BRUTAL VERFOLGTE

Gruppe. Bis auf Radikalfeministinnen bestreitet diese objektiv überprüfbare Tatsache niemand mehr.

Antworten Gast: Faustrecht
26.09.2012 10:41
0 1

Re: Die feministisch durchwirkte Gutmenschengesellschaft beginnt also wie erwartet mit dem Hexenjagd-Schauprozess. Zur Last gelegtes Verbrechen: Ein Y-Chromosom zu viel.

Ach Gottchen!
Schon 20 verwirrte Seelen haben sich Ihnen angeschlossen.
Arme, brutal verfolgte Männer sollten unbedingt die Männerpartei wählen.
Auf, auf!

Antworten Gast: UKW
26.09.2012 01:40
0 4

LOL

Sowas wie du gehört ins Museum.

Einfach herrlich, diese Realsatire!

Gast: Zwerschina
25.09.2012 17:44
8 0

Also was jetzt?

Will sich ein Vater nicht um sein Kind kümmern, schreien alle laut auf. Will er es schon, schreien alle laut auf.

Gast: Ramka
25.09.2012 17:41
16 0

Ob die Mutter auch in Dänemark vor Gericht erscheint

wenn ihre Anklage wegen Kindesraubs verhandelt wird?

Antworten Gast: schreibfaul
26.09.2012 07:53
0 1

Re: Ob die Mutter auch in Dänemark vor Gericht erscheint

wie genau soll die anklage lauten?

"kindesraub" durch ausreise mit aufrechtem alleinigen sorgerecht, wobei die absicht vorher x-mal mitgeteilt wurde und der treusorgende vater diesen umstand tatsächlich wochenlang nicht einmal geschnallt hat?

oder

bis zur selbstzerstörung tief gekränkte eitelkeit des lieben dänischen papas, der nun unzumutbarerweise einen weiteren weg in den unrechtsstaat österreich, wo ihm mord und totschlag drohen, auf sich nehmen muß, um seinen über alles geliebten buben besuchen zu können?

:-)))

.... einfach nur skurril manche kommentare hier. ich hoffe, die sind nicht alle ernstgemeint.

Gast: gast678
25.09.2012 16:16
13 0

wenn man jeden sorgerechtsstreit

in dem die männer so behandelt werden, wie die frau glaubt behandelt worden zu sein, medial so aufbereiten würde, wie den vorliegenden, dann gäbe es gar keine anderen nachrichten mehr

solche fälle gegen männer gibt es weltweit millionenfach

14 1

@alex55 einmal nachdenken

mir gefällt ihr kommentar sehr gut. es sollte einfach um menschen gehen .

ich habe den eindruck, in österreichunterscheidet man immer noch (nur) zwischen mann und frau. einerseits kreischen die feministinen, sie wollen genauso viel wie die männer (verdienen, aufsichtsratposten etc.) andererseits wollen sie dann doch viel mehr (unterhalt nach scheidung bis zum lebensende, oder viel weniger (arbeiten und geld verdienen, der ex soll zahlen bis er umfällt)...


Antworten Gast: alex55
25.09.2012 16:42
14 1

Re: @alex55 einmal nachdenken

danke,

Das trauige ist jedoch dass die Anwälte es den Frauen reinreden, er soll bluten und darf dann die Kinder nicht sehen.

Die Männer können da kaum gegenargumentieren, da es ja gesetzlich geregelt ist. Die Frage ist nur 33% oder 40% vom Nettogehalt( - glaube ich)

Dadurch werden die Väter nur noch mehr sauer und kommen sich nur noch verarsch.. vor. Da sollte die Politik doch mehr kümmern.

Auch schlimm "Kuckucksei": wenn Kind nicht vom Ehemann ist sondern von jemanden anderen und es nach der Scheidung erfährt. Laut Gesetz zahlt er, weil er bei der Geburt anwesend war und nicht "reklamiert" hat, deswegen wurde das Kind "adoptiert" und im Wohle des Kindes soll er zahlen.

Trauig ist auch der Spruch: 18 Sekunden Spass und 18 Jahre zahlen (oder 27 Jahre wenn das Kind studiert). Der Mann hat in keinem Zeitpunkt ein Mitspracherecht (außer in den 18 Sekunden, aber da ist das Blut nicht im Gehirn) und das ist schon schlimm.

Gast: Pips
25.09.2012 15:41
6 7

Das

Hauptproblem ist nicht die "Entführung" etc... sonder - warum zeugen solche Menschen überhaupt Kinder? Es sind wahrhaft nicht die Einzigen die so sind. Heutzutage gibt es scheinbar nur mehr vaterlose Kinder. Wenn man ein Kind zeugt, sollte man die Reife haben auch die Konsequenzen zu tragen. das bedeutet eine ordentliche Familie zu gründen und als solche zu leben. Das aber ist heute bereits die Ausnahme.

Re: Das

lustig. mein fall: ich mache mit meiner lieben ein kind. nach der geburt wird sie eiskalt und es stellt sich raus, dass sie lesbe ist. seit der trennung darf ich zahlen und es ist ihre entscheidung, ob ich mein kind sehen kann oder nicht. uneheliches kind und als vater der gearschte. dankeschön politik!!!

Antworten Antworten Gast: Pips
25.09.2012 20:19
1 3

Re: Re: Das

Drum heißt es ja: "Drum prüfe wer sich ewig bindet". Schon vergessen?

Re: Re: Re: Das

Das ist so ein dämliches Argument und kann nur von einer Frau kommen..
Das ist dann die Rechtfertigung bzw. Entschuldigug für das miese Verhalten der Frauen bzw. fürs Abgezockt werden
lächerlich

1 1

Re: Das

Oh das ist eigentlich relativ einfach.
In einer Zeit in der Geschlechtsverkehr nur dem Vergnügen dient und die Verantwortung oft nicht über eine Nacht hinaus reicht.
In einer Zeit in der "Ehe" nicht "bis dass der tod euch scheidet" sondern "bis ich mal schlecht gelaunt bin" heisst.
In einer Gesellschaft in der "Verantwortung" gerade mal bis zur eigenen Nasenspitze reicht.

Naja ich könnte da noch viel schreiben, aber ich denke, Sie bekommen ein Bild von dem was ich sagen möchte.

vielleicht gibt es wirklich ...

... eine Männerpartei bei der nächsten Wahl.
Hingehen! Wählen!

Gast: gast55
25.09.2012 15:11
12 1

ich kenne in deutschland

einen fall, beide BRD-bürger, da hatte der vater das sorgerecht, die mutter entführte die kinder, die justiz unternahm nichts, dann durch zufall und schulpflicht, kam man ihr drauf, sie lebte in deutschland

das ergebnis, sie bekam das sorgerecht, weil man die kinder nicht aus ihrer gewohnten umgebung reißen kann

in österreich hatte der vater das sorgeecht, die mutter beschuldigte ihn mehrmals ihr gewalt anzudrohen (aus welchem grund eigentlich??), daraufhin musste er 3 monate in U-haft, das sorgerecht bekam in der zwischenzeit die mutter, dann kam es zur verhandlung, wo ihre lügen aufgedeckt wurden, sie gab zu gelogen zu haben, um das sorgerecht zu bekommen

anstatt dass man die frau wegen verleumdung, freiheitsberaubung , vortäuschen einer straftat verurteilt hätte, gab es eine bewehrungsstrafe und das sorgerecht

Antworten Gast: @gast 55
25.09.2012 16:48
11 2

Re: ich kenne in deutschland

Es ist ein altbekannter Trick in der Trennungsphase, dass Männer div. Vergehen bezichtigt werden (MIsshandlung, Gewalt, Sexualdelikte, etc.).

Frauen wissen, dass sie selber, wenn nichts dran hängenbleibt, straffrei ausgehen, bzw. lächerlich geringe Strafen ausheben (max. 3 monate bedingt).

ExMänner dagegen werden sehr harsch angefasst, und durchaus bei Behauptungen ohne Beweis gleich in U-Haft gesteckt.

Das lässt die Nackenhaare hochstehen und erinnert an finsterste Zeiten unserer Geschichte, wo jederMann ohne Beweis aufgrund von Verleumdungen seiner Freiheit beraubt werden konnte!

Viele Frauen benutzen Falschbeschuldigungen als Mittel, um in der Trennung vorteile gegenüber dem Expartner herausholen zu können.

MItarbeiterinnen div. Jugendämter, Frauenhäuser, Scheidungsanwältinnen versuchen sogar oft pro-aktiv dem ExMann irgendwas anzuhängen (Standardfrage:"können sie sich nicht erinnern dass ihnen vom Ex mal Gewalt angetan wurde, ...").

Wenn Mann zurückschlägt, ist er ein Verbrecher, und wird weggesperrt, im günstigen Fall erhält er nur Betretungsverbot.

Die Justiz sollte mal zur Kenntnis nehmen dass die Gewalttätigkeit zwichen den Geschlechtern im privaten Lebensbereich etwa gleichverteilt ist.

Bei den Verurteilungen ist davon wenig zu bemerken, weil fast ausschliesslich Männer beamtshandelt und/oder verurteilt werden...

Wer heute

Kinder-mitzeugt
heiratet
mit einer Frau intim ist

kann geradezu als Held bezeichnet werden.

Helden leben allerdings selten lang.

Die Gewalt ist nicht gleich verteilt ...

... es gibt wesentlich mehr Kindstötungen (nach! der Geburt), die von Frauen begangen werden als von Männern.
Aber die "objektive, unabhängige" Presselandschaft findet das erstaunlicherweise nicht berichtenswert bzw. entschuldigt die Frauen sogar (nach der Geburt bleibt Kindstötung straffrei).
Bei der täglichen Gewalt gegen Kinder kenne ich wesentlich mehr Frauen, die ihre Kinder schlagen als Männer.
Nein! Gewalt in der Familie ist nicht gleich verteilt!

Die FeministInnen

.... sind ganz begeistert, wenn man auf Männer hindrischt.

Gast: Dasdarfdochallesnichtwahrsein
25.09.2012 15:05
0 19

Der Vater hatte in Dänemark ursprünglich kein alleiniges Sorgerecht, das hat er erst beantragt, nachdem die Mutter mit dem Jungen ausgereist war!

Eine offensichtliche Racheaktion ...

Antworten Gast: Drommer
25.09.2012 17:38
2 0

Falsch.

Er hat es drei Wochen vor der "Abreise" der Mutter beantragt, sie wollte daraufhin wohl Forum Shopping betreiben, also in ein Land wechseln, wo unverhiratete Väter ex lege kein Sorgerecht haben und dadurch dem Vater das Kind abpressen.

Antworten Gast: DER ADVOKAT
25.09.2012 16:30
3 0

Re: Der Vater hatte in Dänemark ursprünglich kein alleiniges Sorgerecht, das hat er erst beantragt, nachdem die Mutter mit dem Jungen ausgereist war!

Sie sind ein juristisch unbedarfter Mensch, aber das íst unerheblich!
Oliver war Dank seines Dänischen Vaters und des in DK geltenden "ius sanguinis" von Geburt an-DÄNE!
Und als unmittelbare Rechtsfolge daraus hatte der Dänische Vater nach Meldung der Geburt des Kindes bei der Dänischen Verwaltung-ex lege das-ALLEINIGE SORGERECHT!!
Emotionen und Besserwisserei haben üblicherweise mit dem geltenden Recht-NICHTS ZU TUN!
Übrigens: Die Meldungen in den AT-Printmedien zu diesem Thema sind, wie Ihre Wortmeldung auch-RECHTLICH OBSOLET!!

0 0

Re: Re: Der Vater hatte in Dänemark ursprünglich kein alleiniges Sorgerecht, das hat er erst beantragt, nachdem die Mutter mit dem Jungen ausgereist war!

wie kann eine heutige wortmeldung veraltet sein?

Antworten Antworten Antworten Gast: DER ADVOKAT
25.09.2012 18:15
0 0

Re: Re: Re: Der Vater hatte in Dänemark ursprünglich kein alleiniges Sorgerecht, das hat er erst beantragt, nachdem die Mutter mit dem Jungen ausgereist war!

Ganz einfach: Wenn die konkrete Äußerung schon bei Abgabe dieser, nicht rechtsgültig war, dass ist diese Äußerung schon eine Sekunde nach Abgabe-OBSOLET!
Logisch, oder?!

Antworten Gast: gast55
25.09.2012 15:19
8 0

Re: Der Vater hatte in Dänemark ursprünglich kein alleiniges Sorgerecht, das hat er erst beantragt, nachdem die Mutter mit dem Jungen ausgereist war!

falsch, er hat es beantragt bevor sie ausgereist ist, sie hat sich nicht vom kindergarten, dem arbeitgeber und vermieter abgemeldet

Gast: femokrat
25.09.2012 14:52
13 2

Wie wackelig die Ansicht der Staatsanwältin ist

zeigt ja dass der Kindsvater sich monatelang seit Anklageerhebung völlig ungehindert in der Eu aufhalten konnte.

Wenn da wirklich was an der Sache drangewesen wäre, dann wäre wohl ne internationale Fahndung angelaufen - so wie bei den meisten Kapitalverbrechen wie Raub, MOrd oder Entführung.

Ist halt wiedermal ein Sturm im feministischen Wasserglas, wo feministische STa-wältinnen meinten, "Männer sind SChweine" und wenn ein Mann dasselbe macht wie eine Frau vorher dann wäre das gleich ein Kapitalverbrechen.

Der Mann geht in Dänemark genauso ruhig spazieren wie in Österreich.
Man sollte lieber den Geisteszustand der Staatsanwältein überprüfen, denn sie sollte mal nachdenken warum etwa die Interpol nicht tätig wird, bei all den Verbrechen die sie dem Kindsvater vorwirft...

Nicht überall auf der welt ist die Justiz-politik so männerfeindlich wie hierzulande, ja geradezu gender-rassistisch.

Die Sonderhoheit div. feministischer Justizangehöriger endet eben an der Staatsgrenze, zum Glück!

Gast: Wasserlaeufer
25.09.2012 13:51
1 12

Und wie haette der Koenig Salomon geurteilt:

"Am besten genau in der Mitte teilen"

genauso wie der Rest von Deutschland
nach dem Krieg.

Botschaft

Hoffentlich hat der arme Mann schon einen Fluchtplan in seine Botschaft, sonst kommt er nie mehr raus aus Österreich!

Gast: DER ADVOKAT
25.09.2012 13:44
18 0

KLARER FALL

ARGUMENTARIUM:
1.Der Fall ist rechtlich völlig klar und unter INTERNATIONALEN JURISTEN, die anders als die RAIn Mag.Britta SCHÖNHART diesen Rechtsbereich tatsächlich verstehen-VÖLLIG UNBESTRITTEN:
a.Oliver ist dem ius Sanguinis des Dänischen Rechtes folgen-Däne seit seiner Geburt, und,
b.Sein Vater ist seit der Meldung der Geburt bei der Dän.Verwaltung-DER ALLEINE SORGEBERECHTIGTE!
Unabhängig davon, ob es sich um ein eheliches, oder uneheliches Kind handelt!
AUSNAHME: Die beiden Eltern haben rechtgültig ein gemeinsames Sorgerecht wo immer-VEREINBART (AT oder Dänemark!).
2.Nicht der Vater hat seinen Sohn enführt, sondern die Mutter,als sie den Buben ohne Zustimmung des Vaters nach Österreich verbracht hat!
3.Der Grazer Prozez ist ein Strafprozeß, wegen Nötigung und Freiheitsentziehung, und hat mit dem Sorgerecht-ABSOLUT NICHTS ZU TUN!
4.Nach Vorliegen Rechtgültiger Urteile in beiden Prozessen (in Dänemark hat die Mutter berufen!),müsste die Österr.RAIn der Mutter Frau Mag.Britta SCHÖNHART sofort vor einen Disziplinarsenat der Wiener RA-Kammer gestellt werden, wegen-SCHWERSTER VERSTÖSSE gegen §9 Abs 1 und 2 der Österr. RAO!!

So einen Vater möchten. ..

... viele Buben haben.
Respekt!

Gast: alex55
25.09.2012 13:05
23 1

entschuldigung

ich habe mir mal die Chroniken mal durchgelesen....

die Mutter ist während der Gerichtverhandlung mit dem Kind abgehauen...
die Rückstellung wird nicht erlaubt...
der Vater darf nur mit Aufsicht einer Psychologin sein Kind besuchen..
der Vater hat auf ein Besuchsrecht ohne Psychologin verlangt (was heisst, er ist mit dem Besuchrecht einverstanden). welcher wieder abgelehnt wurde

was ist denn das für ein Schei.... also wenn die Mutter und Kind nicht vom Vater misshandelt wurde, dann ist dies das allerletzte... Der Vater bekam überhaupt keine Rechte, darf nur unter aufsicht sein eigenes Kind besuchen...

und da schreien noch einige Frauen von entführung? was ist das davor... entführung mit Verarschun...?

Forum

wie immer geht es bei fast allen Kommentaren um die meinungsmachende Darstellung wem dieses Kind gehört! Es gehört weder Vater noch Mutter. Dieser Sorgerecht Streit ist eine Blamage für beide Staaten, Gerichtsbarkeiten und die Eltern. Jemandem hier Recht zu geben ist mehr als schwierig. Wer vertritt hier die Rechte des Kindes?
Trotzdem ist die Entführung des Kindes ohne dessen Willen und des jeweiligen Elternteiles ein Tatbestand.
An den Kommentaren ist zu merken, dass etliche gerne wieder Steinzeitmethoden einführen möchten. Was für ein Forum der österreichischen Zivilisation!!!!

Re: Forum

Genau das glauben aber die Mamis in dem Bananenland ...

@Steinzeitmethoden, aha dann wissen Sie nicht wie es in der Steinzeit war, dort hatte der körperlich Schwächere NIX zu melden.

Troll

2 0

Re: Forum

Ein fünfjähriges Kind KANN sich in komplizierten Angelegenheiten (wie z. B. in so einer Materie) kein sachliches Urteil bilden, deshalb gibt es ja überhaupt so etwas wie Obsorge, wo rechtsgültig FÜR das Kind entschieden wird.

Und letztendlich muss in so einem Fall für eine der beiden Seiten entschieden werden, denn weder kann hier salomonisch geurteilt, noch das Kind irgendwo in Deutschland auf halber Distanz zwischen Vater und Mutter auf die Strasse gesetzt werden....

Antworten Antworten Gast: Jodeldiplomsänger
25.09.2012 20:18
1 1

Re: Re: Forum, Ein fünfjähriges Kind

ist sehr wohl in der Lage zu wissen, bei wem es leben möchte.
Sie sind offensichtlich nicht ganz bei Trost

Gast: alex55
25.09.2012 12:49
22 0

einmal nachdenken

liebe Frauen,
die tat ist sicher nicht die schönste, aber haben sie mal sachlich nachgedacht?

stellen sie mal folgendes vor:
sie bekommen in Österreich als erstes das Sorgerecht, denn das Kind ist in Österreich geboren, der lebensmittelpunkt des kindes ist in Österreich. Nun reist ihr mann mit dem Kind nach dänemark, was er nicht darf und bekommt dort nun das Sorgerecht. Der Vater verwährt ihnen jeglichen Kontakt. Der Anwalt vom Vater redet nur schlechtes von ihrer Mutter und was für ein psychologischen Schades es all die Jahren erleiden wird usw.

Was würden sie machen? Würden Sie nicht nach Dänemark fahren & ihr Kind mitnehmen?

egal ob mann oder frau, die Person hat meines erachtens keine andere Alternativen gehabt und hat moralisch richtig gehandelt.

Falsch: haben die Richter in Österreich gehandelt, da sie das Lebensumfeld des Kindes nicht beachtet haben (was in jedem Gesetzbuch steht) und die Anwältin, die falsche Versprechungen macht und die Schuld an andere sieht.

Aber: es gibt viele Frauen, die meinen, dass sie eine Frau ist und deswegen das Kind erziehen muss. Egal was ist. (Nach deren These müsste man sagen, dass Frauen hinter dem Herd gehören, aber das darf man ja nicht sagen bzw. das wollen sie nicht).

Schlussendlich: Die Richter in Dänemark haben sich was dabei gedacht und deren Gedanke ist eigentlich nach vollziehbar. Die österreich. Richter verstehe ich nicht (aber das ist normal siehe Hausarrest für Sexualstraftäter)

Zensiert

Warum zensiert die Redaktion eigentlich alles was zu Austria kritisch ist?

Re: Zensiert

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