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Costa Concordia: Kapitän bestreitet Flucht vom Schiff

19.10.2012 | 15:26 |   (DiePresse.com)

"Er musste wegen einer Reihe von Umständen aussteigen", verteidigen ihn seine Anwälte. Die Reederei wirft Schettino "Unwahrheiten" vor.

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Die Verteidigung von Kapitän Francesco Schettino hat am Freitag vor Gericht bestritten, dass dieser das sinkende Kreuzfahrtschiff Costa Concordia verlassen habe, bevor alle Passagiere in Sicherheit gebracht werden konnten. "Schettino hat das Schiff nicht verlassen, er musste wegen einer Reihe von Umständen aussteigen", erklärten die Verteidiger beim Beweissicherungstermin zur Havarie des Kreuzfahrtschiffes vor der Insel Giglio am 13. Jänner. Die Verteidiger hoben "technische Mängel" an Bord des Schiffes hervor.

Der 52-jährige Schettino erschien auch am Donnerstag zum fünften Verhandlungstag in der toskanischen Stadt Grosseto, in der seit Montag das Beweissicherungsverfahren im Zusammenhang mit der Havarie des Kreuzfahrtschiffes fortgesetzt wird. Er bat das Gericht, sich zu Wort melden zu können, doch Untersuchungsrichterin Valeria Montesarchio gab ihm nicht die Erlaubnis dazu. "Ich fürchte, dass die Wahrheit nicht ans Licht kommt", antwortete der Kapitän auf die Frage eines TV-Journalisten, ob er die Haft befürchte.

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"Hafenbehörden zu spät informiert"

Die Reederei Costa Crociere, Betreiber der Costa Concordia, wies inzwischen die Vorwürfe Schettinos zurück, nach denen der Chef des Krisenmanagements der Costa Concordia zu lange gezögert habe, bis er die Hafenbehörden alarmiert und Schlepper an den Unglücksort angefordert hatte. Nicht die Reederei, sondern der Kapitän hatte die Pflicht, sich in der Unglücksnacht mit den Hafenbehörden in Verbindung zu setzen, berichtete Costas Rechtsanwalt Marco De Luca.

Der Rechtsanwalt der Reederei warf Schettino "Unwahrheiten" vor. "Viele seiner Aussagen vor Gericht scheinen nicht ernst zu nehmen zu sein", kritisierte De Luca. Die Reederei hatte den Kapitän im Juli nach einem internen Verfahren entlassen. Dagegen reichte Schettino Einspruch ein. "Das Verlassen des Schiffes ist ein Verbrechen und ein Grund für die Entlassung", sagte De Luca.

Bei der Havarie des 290 Meter langen Kreuzfahrtschiffes kamen 30 Menschen ums Leben. Zwei gelten immer noch als vermisst. Die Costa Concordia war zu nahe an die Insel Giglio herangefahren, hatte einen Felsen gestreift und war mit mehr als 4.200 Personen an Bord, darunter 77 Österreicher, gekentert.

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(APA)

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2 Kommentare

Ein Miesling

Wenn man als Kapitän Passagiere und Schiff bei einem Unglück verläßt. Der Kapitän zuletzt, ein uraltes, allseits bekanntes Gesetz.

Gast: MKU
19.10.2012 17:01
2 0

Er hat das Schiff nicht auf eigene Faust verlassen ...

... er wurde zwangsruntergebeamt.

Oder was?