Wer heute oder morgen aus Europa in Richtung amerikanischer Ostküste oder in die umgekehrte Richtung fliegen möchte, braucht Geduld. Die Flughäfen in den Metropolen New York, Washington, Boston und Philadelphia sind wegen des Hurrikans "Sandy" nur eingeschränkt bzw. gar nicht erreichbar. Laut der Flugbeobachtungs-Website FlightAware.com sind insgesamt alleine für den Montag mehr als 6800 Flüge (auch innerhalb der USA) abgesagt worden. Für Dienstag seien demnach bereits mehr als 2590 Flüge annulliert worden, wobei viele Fluglinien noch mit ihrer endgültigen Entscheidung abwarten.
Auch die "Austrian Airlines" mussten die geplanten Flüge am Montag nach Washington und nach New York streichen. Am Dienstag konnte immerhin die Verbindung nach Washington wieder aufgenommen werden.
Die AUA empfiehlt gegenüber DiePresse.com aber, auf jeden Fall vor der Fahrt zum Flughafen die aktuellen Fluginformationen online abzurufen.
Wer einen Flug an die US-Ostküste plant, sollte sich jedenfalls bei der jeweiligen Fluglinie nach dem aktuellen Stand der Dinge informieren. "Austrian"-Kunden steht die Service-Hotline +43 (0)5 1766 1000 für Fragen zur Verfügung. Das Customer Care Center in den USA erreichen Sie unter: 1800-843-0002
Streichkonzert bei deutschen Airlines
Auch wer den Flug in die USA mit der Lufthansa gebucht hat, sollte sich jedenfalls vor Fahrt zum Flughafen über den aktuellen Stand informieren. Der Mutterkonzern der heimischen "Austrian Airlines" hat 13 Flüge am Montag und Dienstag gestrichen (Hier geht es zu den aktuellen Fluginformationen.)
Am Montag waren Verbindungen nach New York, Washington und Boston betroffen und zwar von den Lufthansa-Drehkreuzen Frankfurt, München und Düsseldorf aus. Die Flieger in Richtung New York (John F. Kennedy) und New Jersey (Newark) sollen auch am Dienstag auf dem Boden bleiben, erklärt ein Lufthansa-Sprecher in der "Süddeutschen Zeitung". Auch "Air Berlin" mussten zehn Flüge von und nach New York bis Dienstag absagen.
Welche Rechte?
Da Fluglinien das Wetter nicht beeinflussen können und diese daher nicht für die Absagen verantwortlich gemacht werden können, haben Passagiere kein Recht auf Ausgleichszahlungen etwa für Unterkunft. Laut EU-Richtlinie müssen Fluglinien auch nicht für verpasste Anschlussflüge Schadenersatz leisten. Was den Passagieren bleibt, ist das Recht auf einen Ersatzflug auf der gleichen Strecke oder die Auszahlung des Ticketpreises.
Ein Recht auf Umbuchung auf eine andere Strecke gibt es nicht. Will man die Reise statt nach New York etwa in den Süden der USA verlegen, könnte mit der Fluglinie maximal auf Kulanzbasis eine Lösung gefunden werden.
Pauschalreisen - Wertminderung?
Sind die geplanten Flüge Teil einer Pauschalreise, empfiehlt die Arbeiterkammer auf ihrer Homepage, Kontakt mit dem Veranstalter aufzunehmen. Muss der Reiseveranstalter wegen eines Flugausfalles die Reise ganz absagen, hat der Konsument Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises. Wird der Flug verschoben, hängt eine mögliche Preisminderung davon ab, wie sehr die Verschiebung die Reise beeinträchtigt und ob sie sachlich gerechtfertigt ist.
(Red.)
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