Therapeut nach Drogentod eines 14-Jährigen verurteilt

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Der 71-jährige Vorarlberger ist wegen Vernachlässigung eines Unmündigen zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten Berufung ein.

Ein 71-jähriger Vorarlberger Therapeut ist am Freitagabend am Landesgericht Feldkirch wegen Vernachlässigung eines Unmündigen mit Todesfolge zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt worden. Dem Mann, der in Schnifis (Bezirk Feldkirch) eine Therapieeinrichtung betrieb, wurde eine Mitschuld am Drogentod eines 14-jährigen Burschen aus Oberösterreich im Jahr 2009 angelastet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Berufung gegen das Urteil des Schöffengerichts ein.

Der unter psychischen Problemen leidende 14-Jährige war im Frühjahr 2009 in der Einrichtung aufgenommen worden. Er habe dem Buben nur Wohnraum zur Verfügung gestellt, er sei nicht Klient gewesen, so der 71-Jährige. Er brachte den Buben bei einem suchtkranken Paar unter, das seinen Aufenthalt im Rahmen von "Therapie statt Strafe" für Drogengeschäfte nutzte. Dass das für den 14-Jährigen tödliche Heroin von den beiden stammte, konnte nicht nachgewiesen werden. Dass Drogenkonsum in der Einrichtung an der Tagesordnung war, bestätigten mehrere Zeugen. Der 71-Jährige habe davon gewusst. Dem widersprach der Angeklagte. Er habe nur eine psychotherapeutische Gemeinschaft geleitet, er sei kein Drogentherapeut.

Geld für welche Leistungen?

Am Freitag versuchte das Gericht zu klären, welche Art von Einrichtung der 71-Jährige leitete und ob der Mann die Verantwortung für den 14-Jährigen trug bzw. ob es einen Therapievertrag gab, was der Angeklagte bestritt. Die Genehmigung zur Betreuung Jugendlicher wurde dem Mann laut dem Vorarlberger Drogenkoordinator Thomas Neubach Mitte 2007 entzogen, schon seit 2004 war die Einrichtung keine Drogentherapiestation mehr.

Das Land überwies keine Gelder oder Klienten mehr. Warum es weiter Zahlungen des Landes Oberösterreich gab und für welche Leistungen genau, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Auch der Landes-Drogenbeauftragte Reinhard Haller kritisierte die Einrichtung. Diese habe nicht die Mindeststandards für eine Therapiestation erfüllt.

"In die Obhut von zwei Giftlern"

Der Mann sei für den 14-Jährigen verantwortlich gewesen, so die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Dieser habe den Tod des Buben mitverursacht, weil er "eine Person, die höchst suchtgiftgefährdet war, in die Obhut von zwei Giftlern" gegeben habe. Die Höhe des vom Land Oberösterreich bezahlten Betrags lege nahe, dass damit auch Therapiekosten abgegolten wurden. Die Verteidigung hielt dagegen, der Angeklagte sei immer nur beratend eingebunden gewesen und nicht verantwortlich für den Tod des 14-Jährigen. Der Tod des Buben hätte sich überall ereignen können. Man versuche, die Verantwortung auf den 71-Jährigen abzuwälzen.

Das Schöffengericht entschied am Freitagabend nach zweistündiger Beratung, dass der Angeklagte grob fahrlässig gehandelt hatte. Er habe zudem keine Schuldeinsicht gezeigt. Dass der Bub nur Mieter war und der Angeklagte nichts vom Drogenmissbrauch der Klienten wusste, sei nicht glaubhaft. Weiters soll der 71-Jährige Therapieberichte gefälscht haben, um seinen Klienten Strafen zu ersparen. Darin sah das Gericht die Straftatbestände Fälschung von Beweismitteln und Begünstigung verwirklicht. Mildernd wirkte sich für den 71-Jährigen seine Unbescholtenheit aus. Der Strafrahmen für Vernachlässigung von Unmündigen mit Todesfolge liegt zwischen einem und zehn Jahren Haft.

(APA)

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