Seit 1993 steht etwa eine Überprüfung von Waffenkäufern im Bundesrecht. Verurteilte Kriminelle, Menschen mit psychischen Störungen oder Drogenabhängige dürfen demnach keine Schusswaffen erwerben. Ein im Folgejahr erlassenes Verbot halb automatischer Gewehre wurde dagegen 2004 nicht verlängert.
Dazu kommt ein Dschungel an Gesetzen und Verordnungen auf Ebene der Bundesstaaten und Kommunen. Immer wieder landeten regionale Beschränkungen für Waffenerwerb und -besitz dabei vor dem Obersten Gerichtshof, der in Grundsatzurteilen 2008 und 2010 ein Recht auf private Waffen anerkannte.
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