Im Zweiten Zusatzartikel zur Verfassung ist das Recht auf privaten Waffenbesitz verbrieft. Dort heißt es: "Weil eine gut organisierte Miliz für die Sicherheit eines freien Staates erforderlich ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden." Die Frage, wie weit dieses Recht reicht und welchen Beschränkungen es unterworfen werden darf, ist Gegenstand kontroverser Debatten.
Ohne Vorwarnung
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