Vater des Amokläufers von Winnenden verurteilt

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Der Mann erhält erneut eine Bewährungsstrafe, weil er seine Waffe nicht weggesperrt hatte. Sein Sohn richtete damit in einer deutschen Schule ein Blutbad an.

Der Vater des Amokläufers von Winnenden trägt eine Mitschuld an dem Blutbad vor vier Jahren. Das bekräftigte ein Gericht nach erneuter Überprüfung des Falls. Die Stuttgarter Richter verurteilten den 54-jährigen Unternehmer am Freitag zu 18 Monaten Haft auf Bewährung unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Er hatte die Pistole unverschlossen im Kleiderschrank aufbewahrt, mit der sein Sohn am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschoss.

"Es ist die Überzeugung der Kammer, dass es nicht zum Amoklauf gekommen wäre, wenn Sie Waffen und Munition ordnungsgemäß verwahrt hätten. Punkt. Aus", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Polachowski. Der Angeklagte sei mit den waffenrechtlichen Anforderungen schlicht "schlampig umgegangen", betonte der Richter.

Dennoch könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Eltern von den Tötungsfantasien ihres 17-jährigen Sohnes wussten. Damit begründete Polachowski, dass die Kammer das Strafmaß aus dem ersten Urteil um drei auf nunmehr 18 Monate reduzierte.

Fahrlässige Tötung in 15 Fällen, 14-fache fahrlässige Körperverletzung

Die Kammer sprach den 54-Jährigen der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen und der 14-fachen fahrlässigen Körperverletzung für schuldig. Zudem sahen die Richter es als erwiesen an, dass er gegen das Waffengesetz verstoßen hat. Die meisten Opfer des Amoklaufs waren Schüler und Lehrer der Albertville Realschule in Winnenden.

Die Staatsanwälte hatten auf die gleiche Strafe wie im ersten Urteil plädiert und angeführt, der Revisionsprozess habe keine neuen Erkenntnisse gebracht. Das bewerteten die Verteidiger des Vaters anders: Sie sahen nur einen Verstoß gegen das Waffengesetz und forderten, die Kammer solle von einer Strafe absehen. Der Angeklagte habe wegen des Verlusts seines Sohnes schon genug gelitten, hieß es in der Begründung von Rechtsanwalt Hubert Gorka.

Formalfehler bei erstem Urteil

Der zweite Prozess war nötig, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil wegen formaler Fehler kassiert hatte. Da damals nur die Verteidigung und nicht die Staatsanwaltschaft Revision beantragt hatte, konnte die Strafe für den Angeklagten diesmal nicht höher ausfallen als im ersten Verfahren.

Das jetzige Urteil kann erneut angefochten werden. Selbst wenn es rechtskräftig wird, haben die gerichtlichen Auseinandersetzungen damit noch kein Ende: Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe kommen auf den Vater zu. Sechs Geschädigte haben beim Landgericht schon Klage eingereicht. Der Vater selbst strebt eine Klage gegen das Psychiatrische Klinikum in Weinsberg an, dem er vorwirft, ihn nach Untersuchungen seines Sohnes nicht über eine erkannte Gefahr informiert zu haben.

(APA)

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