Deutschland: Grünes Licht für Gentests an Embryos

Archivbild: Einem menschlichen Embryo wird eine einzelne Zelle entnommen.
Archivbild: Einem menschlichen Embryo wird eine einzelne Zelle entnommen.(c) AP (ADVANCED CELL TECHNOLOGY)
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Embryonen können vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf schwere Erbrkankheiten untersucht werden, wenn es eine genetische Veranlagung gibt.

Paare mit schweren Erbkrankheiten können künftig unter bestimmten Voraussetzungen Gentests an Embryonen vornehmen lassen. Nach jahrelangen Debatten billigte der deutsche Bundesrat am Freitag in Berlin mit einigen Änderungen die Rechtsverordnung, die die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) regelt. Damit ist der Weg frei für das PID-Gesetz, das der Bundestag bereits vor eineinhalb Jahren beschlossen hatte. Das Bundesgesundheitsministerium will die Regelung nun zügig umsetzen.

Beim PID-Verfahren werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen schon vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf mögliche schwere Erbkrankheiten untersucht. Erlaubt sind Gentests an Embryonen nur dann, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile die Veranlagung zu einer schweren Erbkrankheit haben oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Tot- oder Fehlgeburt droht. Eine vorherige Beratung ist Pflicht.

Keinen Rechtsanspruch auf Zentrum

Anders als ursprünglich geplant soll die Zahl der PID-Zentren, in denen Gentests an künstlich erzeugten Embryonen möglich sein sollen, nun begrenzt werden. Es soll keinen Rechtsanspruch auf die Zulassung eines PID-Zentrums geben. Die Zulassung soll vielmehr im Einzelfall geprüft werden und unter anderem davon abhängig gemacht werden, ob es überhaupt einen Bedarf gibt. Der Bundesrat stimmte mehrheitlich für diese Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats. Damit soll die Konzentration auf einige wenige Zentren erreicht werden.

Bei einem weiteren Streitpunkt, den Ethikkommissionen, bleibt es bei der von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) geplanten Regelung. Die Forderung, in jedem Land maximal eine Ethikkommission zu erlauben, erhielt in der Länderkammer keine Mehrheit. Die Ethikkommissionen sollen in jedem Einzelfall prüfen, ob Eltern eine PID vornehmen lassen dürfen. Bahr zeigte sich "sehr zufrieden" mit der Entscheidung des Bundesrates. "Wir werden die Änderungen jetzt umsetzen und auf den Weg bringen", erklärte er. Damit gebe es "endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare und alle Beteiligten".

(APA/AFP)

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