Dutroux bleibt in Haft: Gericht lehnt Fußfessel ab

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Der belgische Kindermörder wurde 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein Antrag auf Hausarrest mit elektronischer Fußfessel wurde nun abgelehnt.

Der belgische Mädchenmörder Marc Dutroux (56) hat vorerst keine Chancen auf vorzeitige Freilassung. Ein Brüsseler Gericht lehnte am Montag seinen entsprechenden Antrag auf Hausarrest mit elektronischer Überwachung ab. "Eine elektronische Fußfessel wird Herrn Dutroux nicht gewährt", lautete die Entscheidung.

Dutroux war 1996 verhaftet und 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er sechs Mädchen entführt, vergewaltigt und gefoltert hatte, vier von ihnen starben. Die Verbrechen hatten das ganze Land erschüttert.

Ex-Frau und Komplizin bereits frei

Seit mehr als 16 Jahren sitzt der Pädophile im Gefängnis. Seine Ex-Frau und Komplizin Michelle Martin war im Sommer 2012 frei gelassen worden. Im Gegensatz zu ihr gilt Dutrouxs Antrag aber als aussichtslos. Sachverständige und die Gefängnisleitung raten von einer Freilassung ab, berichtete die Regionalzeitung "Sudpresse" unter Berufung auf Gutachten. Demnach halten die Experten im Fall Marc Dutroux die Rückfallgefahr für zu hoch. Selbst seine eigene Mutter hatte vor einer Freilassung gewarnt.

Das belgische Recht erlaubt Häftlingen, nach einer bestimmten Zeit der verbüßten Strafe einen Antrag auf Entlassung zu stellen. Dutroux nutzt diese legale Möglichkeit. Das Gericht entschied am Montag nur über Auflagen für den Fall einer vorzeitigen Freilassung. Dutroux wollte mit einer elektronischen Fußfessel aus dem Gefängnis. Der Häftling könne im Februar 2014 einen neuen Antrag stellen, hieß es.

Die Entscheidung fiel in Abwesenheit von Dutroux. Bei der ersten Anhörung vor zwei Wochen war der 56-Jährige vor Gericht erschienen, allerdings streng abgeschirmt von der Öffentlichkeit.

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