NSU-Prozess: Die Angeklagten

REUTERS
  • Drucken

Fünf Angeklagte müssen sich im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht verantworten.

Beate Zschäpe: Die 38-Jährige tauchte 1998 gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt unter, um einer drohenden Festnahme zu entgehen. Die drei Neonazis aus dem thüringischen Jena gründeten eine Terrorgruppe und nannten sich spätestens ab 2001 "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU). Zeugen beschreiben Zschäpe als gleichberechtigtes Mitglied; unter anderem soll sie das Geld verwaltet haben. Nach dem Tod ihrer Kumpane am 4. November 2011 setzte Zschäpe die gemeinsame Wohnung im sächsischen Zwickau in Brand und verschickte die Bekennervideos mit dem "Paulchen Panther"-Motiv. Am 8. November stellte sie sich der Polizei in Jena. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft, mittlerweile in München - und schweigt.

NSUProzess Angeklagten
NSUProzess Angeklagten

Ralf Wohlleben: Der ehemalige Thüringer NPD-Funktionär mit Kontakten zur militanten Kameradschaftsszene soll Waffen für das Trio organisiert haben. Der 38-Jährige wurde am 29. November 2011 verhaftet und sitzt in U-Haft. Nach Ansicht der Ermittler wusste er von den Verbrechen - er ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

Casten S.: Der 33-Jährige hat gestanden, den Untergetauchten eine Pistole mit Schalldämpfer geliefert zu haben. Dabei handelt es sich höchstwahrscheinlich um die "Ceska", die bei den Morden verwendet wurde. Er löste sich kurz darauf aus der Szene, lebte ab 2001 in Nordrhein-Westfalen und legte nach seiner Verhaftung im Februar 2012 ein umfangreiches Geständnis ab. Ende Mai kam er wieder auf freien Fuß. Er ist wie Wohlleben wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

André E.: Der gelernte Maurer (33) war seit dem Untertauchen 1998 einer der wichtigsten Vertrauten des Trios und soll die mutmaßlichen Rechtsterroristen zusammen mit seiner Frau regelmäßig besucht haben. Die Ermittler hielten ihn zunächst für den Ersteller des Bekenner-Videos. Als Zweifel daran aufkamen, ordnete der deutsche Bundesgerichtshof im Juni seine Freilassung an. E. ist als mutmaßlicher Unterstützer der Gruppe angeklagt.

Holger G.: Der 38-Jährige gehörte wie Wohlleben und die drei Untergetauchten zur Jenaer Kameradschaft. Er zog 1997 nach Niedersachsen um. G. spendete Geld, transportierte einmal eine Waffe nach Zwickau und traf sich mehrfach mit dem Trio. Er überließ Böhnhardt einen Ersatzführerschein sowie 2001 und 2011 seinen Pass. Von Überfällen und Morden will er nichts gewusst haben. Nach der Verhaftung im Jänner 2012 kam er Ende Mai wieder auf freien Fuß. Auch G. ist als mutmaßlicher Unterstützer der Gruppe angeklagt.

Verstorben: Mundlos und Böhnhardt



Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt (Im Bild mit Beate Zschäpe) waren die beiden mutmaßlichen Haupttäter, mit denen Zschäpe zusammenlebte. Sie haben sich bei ihrer Enttarnung im November 2011 das Leben genommen.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Holger G. verbirgt sein Gesicht hinter einer Mappe. Er gibt an, seit 2004 aus der rechten Szene ausgestiegen zu sein.
Weltjournal

NSU-Prozess: Holger G. gesteht Hilfe für NSU-Trio

Er ist der erste Beschuldigte, der sich ausdrücklich für seine Mithilfe entschuldigt. G. hatte jahrelang Kontakt mit den drei Hauptverdächtigen, will aber aber von den Taten nichts gewusst haben.
Weltjournal

NSU war schon vor erstem Mord amtsbekannt

Ein Geheimdokument des sächsischen Verfassungsschutzes soll bereits im Jahr 2000 vor der Terrorzelle gewarnt haben.
Carsten S. ist im Zeugenschutzprogramm, er ist angeklagt und will im NSU-Prozess auch aussagen.
Weltjournal

NSU-Prozess unterbrochen: Zwei Angeklagte wollen reden

Carsten S. und Holger G. wollen aussagen, die Hauptangeklagte schweigt weiter. Der Prozess geht nur langsam voran. Die Richter sind mit einer Flut von Anträgen konfrontiert.
Beate Zschaepe
Weltjournal

Beate Zschäpe will nicht einmal ihren Namen sagen

Am zweiten Verhandlungstag des NSU-Prozess zu den Neonazi-Morden begann die Verlesung der Anklage.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.