Einfrieren von Embryos wird in der Schweiz erlaubt

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Bisher mussten alle behandelten Embryos bei künstlicher Befruchtung eingesetzt werden. Auch Präimplantationsdiagnostik wird möglich.

Neben der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) will der Schweizer Bundesrat auch erlauben, Embryos aufzubewahren. Betroffen davon könnten jährlich tausende Paare in dem Land sein. Die Zahl von Mehrlingsschwangerschaften bei der künstlichen Befruchtung dürfte damit sinken, weil dadurch die Zahl der bei einer IVF-Behandlung implantieren Embryonen reduziert werden kann.

Bis jetzt müssen in der Schweiz alle lebensfähigen Embryos der Mutter bei der künstlichen Befruchtung eingesetzt werden. Da pro Behandlungszyklus bis zu drei Embryos aus Eizelle und Spermium entwickelt werden dürfen (Dreier-Regel), kommt es häufig zu Zwillings- und Drillingsschwangerschaften.

(APA/sda)

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