Eine deutsche und zwei französische Aktivistinnen müssen "wegen unzüchtigen Verhaltens" ins Gefängnis, gab ihr Anwalt bekannt.
Wegen einer barbusigen Protestaktion in Tunesien sind eine deutsche und zwei französische Femen-Aktivistinnen nach Auskunft eines Anwalts zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Die Frauen sollten "wegen unzüchtigen Verhaltens vier Monate und einen Tag" im Gefängnis verbringen, sagte einer ihrer Anwälte, Souheib Bahri, am Mittwoch in Tunis. Sie hatten Ende Mai vor dem Justizpalast in Tunis mit nacktem Oberkörper gegen die Inhaftierung einer anderen Femen-Aktivistin protestiert.
Die Chefin der feministischen Organisation, Inna Schewtschenko, bezeichnete den Urteilsspruch als "politische Entscheidung". "Wir sind nach diesem sehr harten Urteil sehr wütend", sagte sie. Die Femen-Mitglieder würden ihre Aktionen in Tunesien "ausweiten und vervielfachen", kündigte Schewtschenko telefonisch aus Paris an. Das Land sei "diktatorisch".
"Schwerer Angriff auf Meinungsfreiheit"
Auch der französische Anwalt der Aktivistinnen, Patrick Klugman, nannte den Urteilsspruch "extrem hart". Es handele sich um "einen schweren Angriff auf die freie Meinungsäußerung", sagte Klugman.
Das Gerichtsverfahren gegen die Deutsche Josephine M. und die Französinnen Margaret S. und Pauline H. war auch Thema beim Besuch des tunesischen Ministerpräsidenten Ali Larayedh in Berlin in der vergangenen Woche gewesen. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mahnte mit Blick auf den Prozess die Achtung der Grundrechte an. Bei ihrem Treffen mit Larayedh machte sie nach eigenem Bekunden "deutlich, dass wir auf einen fairen und vernünftigen Umgang in rechtsstaatlichen Verfahren hoffen".
Die drei Frauen hatten am 29. Mai vor dem Justizpalast in Tunis mit entblößten Brüsten gegen die Inhaftierung der 19-jährigen Femen-Atkivisitin Amina Tyler protestiert ("Die Presse" berichtete).
(APA/AFP)