Wie bringt man jemanden human um?

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Das Oberste Gericht prüft, ob die Hinrichtung per Giftspritze als „grausame Bestrafung“ gilt. Bis zu einer Entscheidung gibt es ein inoffizielles Moratorium.

Washington. Wie bringt man einen Menschen möglichst human um? Mit einem Erschießungskommando? In einer Gaskammer? Mit dem elektrischen Stuhl? Mit der Giftspritze?

Alles haben die USA schon versucht, wenn es um die Vollstreckung der Todesstrafe ging, die es weltweit nur noch in 25 Staaten gibt. Am Ende blieb die Giftspritze. Doch jetzt beschäftigt sich das US-Höchstgericht mit der Frage, ob nicht diese Art der Hinrichtung gegen die Verfassung verstößt, die „grausame Bestrafung“ verbietet.

„Es wirkt nicht“

Seit das Oberste Gericht am 25. September überraschend eine Anhörung zu dieser Frage zugelassen hatte, gibt es ein inoffizielles Moratorium der Todesstrafe. 36 der 37 Bundesstaaten, deren Strafrecht die Todesstrafe kennt, verwenden die Giftspritze als einzige Hinrichtungsart (nur Nebraska sieht auch den elektrischen Stuhl vor). Alle haben die anstehenden Hinrichtungen bis zu einer Entscheidung des Höchstgerichts ausgesetzt.

Doch die Hoffnungen der Gegner der Todesstrafe, dass das Oberste Gericht auch hier wie bei der Entscheidung über die Rassentrennung oder die Abtreibung Geschichte schreiben wird, wurden in der Nacht auf Dienstag bei der Anhörung enttäuscht. Denn die neun Richter ließen bei ihren Fragen erkennen, dass sie den Fall „07-5439 Baze vs. Reese“ eher dazu nützen wollen, um die Giftspritze zu sanktionieren.

„Wir haben den elektrischen Stuhl verwendet. Wir haben Erschießungskommandos verwendet. Mit diesen Arten der Hinrichtung gibt es meiner Meinung nach mehr Möglichkeiten auf einen schmerzvollen Tod als hier“, meinte etwa Antonin Scalia, eines der konservativsten Mitglieder des Gerichts. Aber auch die liberalen Mitglieder ließen ihre Zweifel erkennen, etwa Stephen Breyer: „Natürlich gibt es die Gefahr eines menschlichen Fehlers. Aber die Frage ist, ob das bei der Giftspritze ein größeres Problem ist als bei anderen Hinrichtungsarten.“

Die Debatte über die Giftspritze gibt es in den USA, seit sich Zwischenfälle bei Hinrichtungen gehäuft hatten. So zuckte und wandte sich ein Delinquent in Ohio für 20 Minuten. „Es wirkt nicht“, stöhnte Joseph Clark schließlich. Die Wärter brauchten 19 Einstiche und 86 Minuten – 60 Minuten länger als üblich –, bis Clark endlich tot war.

Das Problem ist einerseits die mangelnde Ausbildung der Scharfrichter (Ärzte weigern sich, die Spritze zu verabreichen). Andererseits gilt der Giftcocktail unter manchen Medizinern als problematisch. Er wird in drei Injektionen verabreicht: Ein Narkotikum; dem folgt ein muskelentspannendes Mittel; am Ende kommt Kaliumchlorid, das den Herzstillstand verursacht. Selbst der Erfinder dieser Mixtur, Jay Chapman, meinte in einem Interview mit dem Fernsehsender CNN: „Es ist vielleicht an der Zeit, das zu ändern. Es gibt zu viele Probleme.“

Entscheidung im Juni

Anwalt Donald Verrilli, der zwei Todeskandidaten aus Kentucky vertritt, argumentierte vor dem Höchstgericht, dass aufgrund „menschlicher Fehler“ das Betäubungsmittel oft nicht wirkt. Daher seien Betroffene bei Bewusstsein, wenn das Gift verabreicht werde und fühlten „qualvollen Schmerz“. Man sehe das deswegen nicht an ihrem Gesichtsausdruck, weil die Muskeln gelähmt seien.

Verrilli stellte die Todesstrafe an sich nicht in Frage, nur die Art des Vollzugs. Und darüber wird in den USA seit der Zulassung des Falls beim Höchstgericht heftig diskutiert: Manche, wie die Proponenten der „Criminal Justice Foundation“, einer Organisation, die die Todesstrafe unterstützt, schlagen die Verwendung von Kohlenmonoxid vor. Das sei schnell und schmerzlos. Andere regen die Einführung der Guillotine an.

Nach der Anhörung des Falls beraten die neun Richter nun über die Argumente. Eine Entscheidung des Höchstgerichts wird im Juni dieses Jahres erwartet.

TODESSTRAFE

Die USA führten die Todesstrafe nach einer vierjährigen Unterbrechung 1976 wieder ein. Seither gab es etwas mehr als 1000 Hinrichtungen. Derzeit haben 37 Bundesstaaten die Todesstrafe, der Supreme Court (Bild) berät derzeit. [AP]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2008)

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