Die französischen Behörden hatten der 45-jährigen Frau eine Adoption verweigert, da sie das "übergeordnete Kindeswohl" gefährden würde. Damit verstoße Frankreich gegen das Diskriminierungsverbot, urteilte nun der Europäische Gerichthof und verdonnerte den Staat zu 10.000 Euro Schmerzensgeld.
Auswirkungen für Österreich?
Das Urteil wird weitreichende Konsequenzen haben, meint die Anwältin Caroline Mecary. "Frankreich wird künftig keine Adoptionsverbote an Unverheiratete aufgrund ihrer Homosexualität aussprechen können", sagt die Vertreterin der Französin. Dasselbe gilt nun natürlich auch für alle anderen 46 Mitgliedsstaaten des Europarates - darunter auch Österreich.
Die "historische" Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zeige die Rückständigkeit Österreichs in diesem Bereich, meint die Grüne Abgeordnete Ulrike Lunacek. Im geplanten Lebenspartnerschaftsgesetz ist eine Adoption durch Homosexuellen-Paare nicht vorgesehen, weil die ÖVP sie ablehnt. Die SPÖ will zumindest die Stiefkindadoption ermöglichen.
Die französische Volksschullehrerin lebt seit 1990 mit einer Psychologin zusammen. Vor zehn Jahren wollte das Paar ein Kind adoptieren. Der Antrag wurde jedoch zurückgewiesen, da eine Sozialarbeiterin Bedenken hatte. Die Lehrerin ließ nicht locker und brachte ihren Fall vor das höchste Verwaltungsgericht des Landes. 2002 wurde die Beschwerde zurückgewiesen, weshalb sich die Französin vergangenes Jahr an den Europäischen Gerichtshof wandte.
(Ag./Red.)
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