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Lesbische Französin darf doch Kinder adoptieren

23.01.2008 | 17:19 |   (DiePresse.com)

Frankreich hatte der Lehrerin verboten, ein Kind zu adoptieren. Der Europäische Gerichtshof hat das Urteil nun aufgehoben. Die Entscheidung könnte auch Konsequenzen für Österreich haben.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am Donnerstag ein Adoptionsverbot aufgehoben, das Frankreich einer ledigen, lesbischen Lehrerin ausgesprochen hatte. Das Urteil könnte Adoptions-Rechte für Homosexuelle in ganz Europa beeinflussen.

Die französischen Behörden hatten der 45-jährigen Frau eine Adoption verweigert, da sie das "übergeordnete Kindeswohl" gefährden würde. Damit verstoße Frankreich gegen das Diskriminierungsverbot, urteilte nun der Europäische Gerichthof und verdonnerte den Staat zu 10.000 Euro Schmerzensgeld.

Auswirkungen für Österreich?


Das Urteil wird weitreichende Konsequenzen haben, meint die Anwältin Caroline Mecary. "Frankreich wird künftig keine Adoptionsverbote an Unverheiratete aufgrund ihrer Homosexualität aussprechen können", sagt die Vertreterin der Französin. Dasselbe gilt nun natürlich auch für alle anderen 46 Mitgliedsstaaten des Europarates - darunter auch Österreich.

Die "historische" Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zeige die Rückständigkeit Österreichs in diesem Bereich, meint die Grüne Abgeordnete Ulrike Lunacek. Im geplanten Lebenspartnerschaftsgesetz ist eine Adoption durch Homosexuellen-Paare nicht vorgesehen, weil die ÖVP sie ablehnt. Die SPÖ will zumindest die Stiefkindadoption ermöglichen.

Die französische Volksschullehrerin lebt seit 1990 mit einer Psychologin zusammen. Vor zehn Jahren wollte das Paar ein Kind adoptieren. Der Antrag wurde jedoch zurückgewiesen, da eine Sozialarbeiterin Bedenken hatte. Die Lehrerin ließ nicht locker und brachte ihren Fall vor das höchste Verwaltungsgericht des Landes. 2002 wurde die Beschwerde zurückgewiesen, weshalb sich die Französin vergangenes Jahr an den Europäischen Gerichtshof wandte.

(Ag./Red.)

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2 Kommentare
Gast: Susanne
25.01.2008 16:32
0 0

Eine richtige und richtungsweisende Entscheidung

Das Erkenntnis des EGM ist erfreulich und sehr zu begrüßen. Auf Österreich wird es aber keine Auswirkungen haben, da in Österreich bereits jetzt die sexuelle Orientierung keinen Ausschließungsgrund darstellt (es hat in der Vergangenheit auch einige Fälle gegeben). Was nicht möglich ist, ist die Adoption eines Kindes durch ein gleichgeschlechtliches Paar. Damit hat sich der EGM in dem gegenwärtigen Urteil aber nicht befasst, sondern es ist vielmehr um eine Adoption durch eine Einzelperson gegangen.

alice
23.01.2008 22:28
0 0

diskriminierung...????

was hat das kindeswohl mit diskriminierung zu tun...wenn diese frau durchgeknallt ist und deshalb kein kind ausgehändigt bekommt hat das aber nichts mit ihrer sexuellen orientierung zu tun........

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