Zum Tod verurteilt - wegen Hexerei

(c) EPA (Abedin Taherkenareh)
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Steinigung von Ehebrechern im Iran, Hexenverfolgung in Saudiarabien: Wo die Scharia, das islamische Recht, gilt, regiert das Mittelalter.

Wien/Riad. Wenn saudische Richter Recht sprechen, dann klingt das so: „Fawza Falih hat Tiere geschlachtet und Dschinn-Geister angerufen. Die dunklen Rituale verhalfen ihr zu magischen Kräften: Einer geschiedenen Frau hat sie die Rückkehr zu ihrem Gatten angekündigt – und so geschah es. Ein Mann wurde durch ihre Zauberkräfte plötzlich impotent. Kein Zweifel: Fawza Falih ist eine Hexe. Deshalb wird sie zum Tode durch Enthaupten verurteilt.“

Was sich anhört wie ein Horrormärchen aus Tausend und einer Nacht, ist tatsächlich ein aktuelles Gerichtsurteil aus Saudiarabien. Religionspolizisten hatten Falih verhaftet, 35 Tage lang verhört und geschlagen. Schließlich gestand sie die Anschuldigungen. Mit einem Fingerabdruck, denn Fawza Falih kann nicht schreiben. Einen Anwalt hat sie nie gesehen. Im April 2006 verurteilte sie das Gericht der Stadt Quraiyat zum Tode.

Seitdem wartet die „Hexe“ auf ihre Hinrichtung. Der einzige, der sie noch verhindern kann, ist König Abdullah. An ihn hat die Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ gestern einen offenen Protestbrief geschickt. In ihm ist von einem „Zerrbild des Rechts“ und „schweren Mängeln in der saudischen Justiz“ die Rede. Zwar gibt es keinen Straftatbestand der „Hexerei“ – doch es gibt auch kein schriftliches Strafrecht. Stattdessen hat Saudiarabien die Scharia zur Gänze als Rechtsgrundlage übernommen. Und manchen Scharia-Richtern ist Hexerei, wie den Inquisitoren des Mittelalters, nicht fremd. Bereits im November wurde der ägyptische Apotheker Mustafa Ibrahim in der Hauptstadt Riad hingerichtet. Das Innenministerium nannte den Grund: Er habe versucht, ein verheiratetes Paar „durch Zauberei“ auseinander zu bringen.

Es wird wieder gesteinigt

Nicht nur in Saudiarabien wird die Scharia innig vollzogen: Auch im Iran werden wieder Ehebrecher gesteinigt. Allein in den vergangenen zwei Wochen verurteilte man drei Menschen zu dieser besonders grausamen Form der Todesstrafe. Sie sollen nur mit kleinen Steinen beworfen werden, damit sie langsam sterben, wie Recht und Brauch es vorsehen.

Noch 2002 wollte Irans Parlament, unter dem Eindruck internationaler Proteste, die Steinigung abschaffen. Der Wächterrat blockierte die Initiative. Ein Moratorium hielt nicht lange. Im Vorjahr berichtete auch die zensurierte iranische Presse über zwei Fälle.

Wie viele es wirklich sind, wissen auch Iran-Experten wie Max Klingberg von der „Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte“ nicht: „Denn die Steinigungen finden nicht mehr öffentlich statt, sondern in Kasernen und Gefängnissen.“ Geworfen werden die Steine von „Pasdaran“, den Revolutionswächtern, einer paramilitärischen Einheit, die dem Regime treu ergeben ist. Sie schützen, vermutet Klingberg, die Mullahs aber auch vor dem eigenen Volk: „Viele Iraner sind gegen eine religiöse Justiz. In anderen Golfstaaten wie Saudiarabien ist der Konsens deutlich stärker.“

Entstellte Menschenrechte

Die Pasdaran sind sogar befugt, Ehrenmorde im Auftrag des „Bluträchers“ durchzuführen. „Es gäbe sicher theologische Wege, diese Exzesse zu verhindern“, hofft Klingberg, „aber dazu fehlt dem Regime der Wille.“ Für eine mildere Praxis gäbe es einen Präzedenz-Brauch: Auf das Delikt des „Verderbenstiftens auf Erden“, das vom Bandenraub bis zu Blasphemie reicht, steht die Kreuzigung – doch wird diese Strafe nie verhängt.

Die blutige Renaissance der Scharia macht Klingberg an zwei Zeitmarken fest: Zuerst die Frustration der Araber nach dem verlorenen Sechstagekrieg gegen Israel 1967, die zur Rückbesinnung auf islamische Traditionen führte. Und dann die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“. Seitdem fand die Scharia, mit Ausnahme der Türkei, in jedes islamische Land zurück.

Die Erklärung klingt wie ein Echo auf die UN-Deklaration der Menschenrechte von 1948: Fast jeder ihrer Artikel wurde übernommen, doch alle stehen unter einem entscheidenden Vorbehalt: dem des göttlichen Rechts der Scharia.

LEXIKON

Die Scharia hat als religiöses Recht seine Quelle im Koran und in den Hadithen, den Berichten über das Leben des Propheten Mohammed. In den meisten islamischen Ländern wird die Scharia nur im Zivilrecht angewandt, etwa im Familienrecht. Länder wie Saudiarabien und der Iran haben sie auch im Strafrecht ganz übernommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.02.2008)

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